Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Donnerstag, 6. Februar 2025 um 11:00 Uhr folgender Grundbesitz im Raum B115, Sitzungssaal, Amtsgericht Mannheim, A 2, 1, 68159 Mannheim, öffentlich versteigert werden:
Verkehrswert: 22.000,00
Eventuell vorhandenes Zubehör ist von der Versteigerung ausgenommen
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- 22.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 06.02.2025, 11:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 3 K 102/23
- Versteigerungsart
- Teilungsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 08.02.24
- Wertgrenzen
- gelten
Objektdaten
- Objekttyp
- Landwirtschaftsfläche
- Grundstücksfläche
- 2152 m²
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um eine Landwirtschaftsfläche (bebautes Grundstück im Außenbereich).
Das Flurstück 1810 zeigt einen regelmäßigen Zuschnitt ähnlich dem eines Rechtecks. Die mittlere Breite beträgt rd. 21 m bei einer mittleren Tiefe von rd. 103 m. Das Gelände ist in sich nahezu eben und fällt in westlicher Richtung ab. Objektspezifische Geländemodellierungen sind vorhanden.
Die Bebauung besteht soweit erkennbar aus teils befestigten Nebengebäuden (Gewächs-/Gartenhäuser sowie Lager-/Abstellgebäuden). Die unbefestigten Flächen dienen als Zuwegung / Abstellmöglichkeiten und sind als Acker-/Gartenland mit Rasen, Sträuchern und Bäumen angelegt. Der Bewertungsgegenstand ist an das landwirtschaftliche Wegenetz angeschlossen. Im östlichen Bereich an einen mit Schwarzdecke befestigten Weg und im westlichen Bereich an einen unbefestigten Feldweg. Die baulichen Anlagen entsprechen soweit erkennbar in seiner Konstruktion, seinem Zustand und seinem Grundrissaufbau überwiegend der Baualtersklasse.
Lage
Das Versteigerungsobjekt befindet sich in Schriesheim.
Das Gewann „Unterer Zweifel" befindet sich zwischen Hirschberg an der Bergstraße - Ortsteil Leutershausen und Schriesheim unmittelbar im südlichen Anschluss von Leutershausen östlich der Bundesstraße 83 im Bereich des Sonnenberg. Es handelt sich um landwirtschaftlich genutzte Flächen (Acker-/Grünlandnutzung) sowie ein Weinanbaugebiet. Öffentliche Parkmöglichkeiten stehen nicht zur Verfügung. Die nähere Umgebung des Bewertungsgegenstandes wird überwiegend landwirtschaftlich (Acker-/Grünlandnutzung, Weinbau) genutzt. Der Ortsrand von Leutershausen befindet sich rd. 50 m entfernt.
Infrastrukturelle Einrichtungen (zum Beispiel Ladengeschäfte für den täglichen Bedarf, Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen) sind im Stadtgebiet und der angrenzenden Gemeinde Hirschberg an der Bergstraße vorhanden.
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