A

Absolutes Mindestgebot (5/10 Grenze)

Aus Schuldnerschutzerwägungen wurde durch § 85 a ZVG ein absolutes Mindestgebot eingeführt. Der Zuschlag muss von Amts wegen versagt werden, wenn beim ersten Termin das abgegebene Meistgebot, einschließlich des Kapitalwertes der bestehen bleibenden Rechte, 5/10-tel des festgesetzten Verkehrswertes nicht erreicht. Die Versagung des Zuschlages wegen Nichterreichen der 50 %-Grenze kann jedoch nur einmal erfolgen.

Abtretung der Rechte aus dem Meistgebot

Der Zuschlag wird nicht dem Meistbietenden sondern einem anderen erteilt, wenn der Meistbietende das Recht aus dem Meistgebot an einen anderen abgetreten und dieser die Verpflichtung aus dem Meistgebot übernommen hat. Die Abtretungserklärung muss im Versteigerungstermin abgegeben oder nachträglich durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen werden. Der Zuschlag wird bei formgültiger Abtretung dem Dritten erteilt. Allerdings fällt bei einer Abtretung die Grunderwerbsteuer (die Höhe differiert zwischen den einzelnen Bundesländern) zweimal an.

Amtsgericht

Die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung unterliegt dem Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts. Es wird in beiden Verfahren als Vollstreckungsgericht tätig.

Amtsprinzip

Bei jeder Zwangsvollstreckung ist ein Antrag erforderlich. Das Verfahren wird danach von Amts wegen durchgeführt. Einstellungsmöglichkeiten bestehen nach Bewilligung des Gläubigers und auf Antrag des Schuldners.

Anmeldung von Rechten und Ansprüchen

Gläubiger, deren Rechte zum Zeitpunkt des Eintrages des Versteigerungsvermerks nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, müssen diese bei Gericht anmelden, damit sie im Verfahren berücksichtigt werden können.

Anordnung der Zwangsversteigerung

Das Vollstreckungsgericht hat bei Vorliegen sämtlicher Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen das Verfahren formell durch Beschluss anzuordnen, § 764 Abs. 3 ZPO. Liegen mehrere entscheidungsreife Anträge vor, werden diese mit einem Anordnungsbeschluss beschieden.

Anspruch

Als Anspruch wird im BGB wie folgt bezeichnet: Das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch).

Ausbietungsgarantie

Dieses ist eine einseitige Verpflichtung eines Bieters gegenüber einem betreibenden Gläubiger, im Versteigerungstermin ein Gebot in einer bestimmten Mindesthöhe abzugeben. Eine Ausbietungsgarantie muss notariell beurkundet werden. Sonderkonditionen bei der Finanzierung des Objektes sowie der Verzicht auf Sicherheitsleistungen, sind oftmals Gegenleistungen des Garantienehmers.

Ausnahmekündigungsrecht des Erstehers

Zugunsten des Erstehers in der Zwangsversteigerung greift die Sonderregelung des § 57 a ZVG. Dem Ersteher steht gegenüber Mietern/Pächtern ein außerordentliches Kündigungsrecht zum ersten gesetzlichen Termin nach Erteilung des Zuschlages zu. Praktische Bedeutsamkeit kommt dem Sonderkündigungsrecht zu bei Verträgen, die auf eine feste Mietzeit abgeschlossen wurden.

Auflassungsvormerkungen

Nach der Auflassung wird die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen. Dies dient zur Sicherung des Anspruchs auf eine Eigentumsüberschreibung. Nach Eintragung kann nur noch der Berechtigte über den Gegenstand des Vertrages verfügen.

Aufhebung des Verfahrens

Das Verfahren ist aufzuheben, wenn der Versteigerungsantrag von dem Gläubiger zurückgenommen wird.

Abbruch / Abriss / Abbruchverfahren

Im Bauwesen auch Rückbau genannt. Bezeichnet das komplette oder selektive Zerstören und Entsorgen von Hoch- und Tiefbauten aller Art. Diese können mit verschiedenen Methoden abgebrochen werden. Man unterscheidet unter konventionellem Abbruch, selektivem Abbruch und selektivem Abbruch/Rückbau.

Abbruchanordnung

Sollte ein Gebäude seit längerer Zeit leer stehen und eine Gefährdung von Menschen oder eine akute Einsturzgefahr bestehen, so hat das Bauordnungsamt das Recht, eine Abbruchanordnung anzuweisen. Auch wenn ein Gebäude ohne Baugenehmigung oder nicht entsprechend den Anordnungen des Bauamtes errichtet wurde, kann die zuständige Baubehörde den Abriss anordnen.

Abdingbarkeit

Gesetzliche Rechtsnormen welche zugunsten anders lautender Regelungen außer Kraft gesetzt werden können, sind abdingbare Rechte. Dies muss vertraglich geregelt werden.

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Ist eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum baulich von anderen Wohnungen oder (Gemeinschafts-)Räumen abgetrennt, wird dies in einer Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt. Sie ist (zusätzlich zum Aufteilungsplan) die Voraussetzung um ein Haus in Wohneigentum aufzuteilen. Sie wird von der Bauaufsichtsbehörde ausgestellt.

Ablöse oder Abstandszahlung

Überlässt der Vormieter dem neuen Mieter eine Sache wie z.B. die Einbauküche, erhält der Vormieter hierfür eine sog. Ablöse oder Abstandszahlung.

Ablösung

Wird eine neue Schuld begründet, um eine bestehende Schuld abzugleichen, spricht man von Ablösung oder Umschuldung. Die ablösende Bank übernimmt den Kredit. Üblicherweise bezahlt die ablösende Bank der Bank, bei der der Kredit abzulösen ist, die Ablösesumme.

Ablösung von Stellplätzen

Bei der Neuerrichtung eines Gebäudes muss der Bauherr grundsätzlich für eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen sorgen. Sollte dies nicht möglich sein, kann der Bauherr durch die Zahlung einer sog. "Ablösung" an die Stadt von dieser Pflicht entbunden werden.

Abnahme

Ein vertragsmäßig hergestelltes Gebäude muss vom Bauherrn abgenommen werden, eine Verweigerung der Abnahme wegen unwesentlicher Mängel ist ausgeschlossen. Die Regel ist nach VOB die "förmliche Abnahme". Bei einer förmlichen Abnahme wird das Bauwerk von Auftragnehmer und Auftraggeber evtl. Sachverständige begangen. Es wird ein schriftliches Abnahmeprotokoll erstellt. Auch der Einzug in ein neues Heim gilt als stillschweigende Abnahme. Evtl. Baumängel sollten in einem Abnahmeprotokoll genauestens aufgelistet werden, um das Recht auf Nachbesserung oder Preisminderung beizubehalten.

Abnahmeschein

Ist der Rohbau, bestimmte Anlagen und Gebäudeteile seitens des Amtes geprüft, wird ein Abnahmeschein erstellt. Dieser bescheinigt die Einhaltung der Bauvorschriften.

Abnutzung

Auch bei vertragsgemäßem Umgang mit einer Wohnung nutzt sich diese im Laufe der Jahre ab. Für diese Art der Abnutzung haftet der Mieter nicht, dies ist mit der Mietzahlung abgegolten.

Abrechnungsjahr

Das Abrechnungsjahr kann vom Vermieter frei gewählt werden, es muss nicht identisch mit dem Kalenderjahr sein.

Absetzung für Abnutzung (AfA)

Werden aus einem abnutzbaren Wirtschaftsgut Einkünfte erzielt, sind die Herstellungs-, bzw. Anschaffungskosten im Grunde Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Der Betrag muss durch die Anzahl der Nutzungsjahre geteilt werden, der daraus resultierende Betrag kann bei der jährlichen Steuer abgesetzt werden.

Abstandsfläche

Hierbei handelt es sich um den nach deutschem Bauordnungsrecht bezeichneten Bereich vor den Außenwänden eines Gebäudes, der von einer Bebauung freigehalten werden muss. In Deutschland wird dies durch die jeweiligen Landesbauordnungen der Länder geregelt. Sinn dieser Abstandsfläche ist Sozialabstand, Brandschutz oder Belichtung und Belüftung eines Gebäudes zu gewährleisten.

Aktenzeichen

Jeder behördliche Vorgang muss mit einem Aktenzeichen versehen werden, das nur einmal vergeben werden darf um eine eindeutige Zuordnung von Schriftgut zu gewährleisten. Bei einem Zwangsversteigerungsverfahren ist das Aktenzeichen wie folgt aufgebaut: Dezernat/Geschäftsstelle / "K" (Kürzel für Zwangsversteigerungsverfahren) / laufende Nummer / Jahr, Bsp. 12 K 85/11.

Allgem. Darlehensbedingungen

Zusammenstellung aller Bedingungen eines Darlehensgebers, um ein Darlehen zur Immobilienfinanzierung zu gewähren.

Allgemeines Wohngebiet

Gebiete, in denen sich nur Eigentumswohnungen, bzw. Häuser befinden. Als Ausnahmen gelten Einrichtungen zur Versorgung der Anwohner (Läden, Restaurants, etc.).

Allstimmigkeit

Alle Eigentümer einer Eigentümergesellschaft müssen, unabhängig von der Beschlussfähigkeit, mit einem Beschluss einverstanden sein. Grundbuchänderungen oder Änderungen der Teilungserklärung bedürfen der Allstimmigkeit.

Altbau

Als Altbau werden in Deutschland Gebäude bezeichnet, die bis zum zweiten Weltkrieg entstanden sind. Die Bezeichnung Altbau bezieht sich auf die in dieser Zeit angewendete Bauweise.

Altenteil/Ausgedinge/Auszug/Altvaterrecht

Mit Altenteil wird das bei einer Hofübergabe ausgehandelte Recht des ausscheidenden Landwirts auf lebenslange Leistungen (z.B. Wohnung, Versorgung usw.) für sich und seine Ehefrau durch den übernehmenden Landwirt bezeichnet. Dabei handelt es sich um einen zivilrechtlichen Vertrag, der durch eine Belastung des Grundbuches gesichert sein kann. Für das Altenteil gelten landesgesetzliche Vorschriften. Ob und in welcher Form ein solches Recht über die Zwangsversteigerung hinaus weiterbesteht, erläutert der Rechtspfleger vor Beginn der Bietstunde im Bekanntmachungsteil.

Altlasten

Wurde auf einem Grundstück in früherer Zeit mit umwelt- oder gesundheitsschädlichen Stoffen gearbeitet und diese Stoffe sind im Boden oder im Grundwasser vorhanden und haben zu umweltschädlichen Veränderungen geführt, spricht man von einer Altlast. Ist eine Altlast im Boden vorhanden, ist die Mindestqualität, die durch Rechtsnormen geschützt ist, nicht mehr gegeben.

Anbau

Ein- oder mehrgeschossige, unter- oder überirdische Erweiterung eines bestehenden Gebäudes (auch Garage oder Wintergarten). Ein Anbau ist genehmigungspflichtig, bzw. muss den Vorgaben des jeweils gültigen Bebauungsplanes entsprechen.

Anderkonto

Bei einem Anderkonto handelt es sich um die spezielle Form eines von einem Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater, o. ä. geführten Treuhandkontos. Beim Immobilienkauf dient das Notaranderkonto dem sicheren Geldtransfer. Auf dieses wird bei einem konventionellen Kauf/Verkauf einer Immobilie der Kaufpreis eingezahlt. Erst wenn der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, wird der Geldbetrag dem Verkäufer überwiesen. Obwohl durch die Führung eines Notaranderkontos Kosten verbunden sind, ist eine sichere, schnelle und problemlose Abwicklung gewährleistet.

Anlieger

Grenzt ein Grundstück oder ein Gebäude an eine öffentliche Straße, wird der Eigentümer auch Anlieger dieser Straße genannt.

Anliegerbeiträge

Kosten zur Erschließung, zur Anlage von Grünanlagen oder von Straßen, die von den Gemeinden von den Eigentümern des "anliegenden" Grundstücks gefordert werden.

Anliegergebühren

Kosten, die die Gemeinde dem Anlieger (Grundstückseigentümer) für die Erschließung des Grundstücks in Rechnung stellt. Die Berechnung der Anliegergebühren kann nach drei Kriterien erfolgen: Nutzungsart des Grundstücks, Breite des Grundstücks an der Erschließungsstelle sowie Größe der Gesamtgrundstücksfläche.

Annuität

Sie bezeichnet eine regelmäßige, in der Höhe gleich bleibende Zahlung, die von einem Schuldner zur Begleichung von Zins und Tilgung eines Darlehens eingesetzt werden muss.

Annuitätendarlehen

Darlehen, dessen Rückzahlungsbeträge über die komplette Laufzeit desselben konstant bleiben. Der Betrag teilt sich in Zins- und Tilgungsanteil. Mit jeder Rate wird ein Teil der Schuld getilgt, daraus ergibt sich automatisch eine Verringerung des Zinsanteils.

Anschaffungskosten

Alle Kosten, die bei Bau oder Erwerb einer Immobilie (ohne Grundstückskosten) anfallen. Diese können durch Eigen- oder Fremdmittel finanziert werden. Die Anschaffungskosten sind die Grundlage für die Berechnung der AfA (Abschreibung).

Arbeitsstättenverordnung

Arbeitsstätten müssen nach gesetzlichen Vorgaben eingerichtet werden, diese Vorgaben sind in der Arbeitsstättenverordnung hinterlegt. Zu diesen Vorgaben gehören u. a.: Temperaturregelung am Arbeitsplatz, Beleuchtung, Belüftung der Räumlichkeiten, Anforderungen an Verkehrswege im innerbetrieblichen Bereich, Nichtraucherschutz. Diese Verordnung hat bundsweite Gültigkeit und es ist Aufgabe der Gewerbeaufsichtsämter, die Einhaltung dieses Gesetzes zu überwachen.

Arrondierung

Wird einem bestimmten Grundstück eine angrenzende Fläche zugewiesen, um Verbesserungen des Grundstücks zu gewährleisten oder auch um den Grenzverlauf zu verbessern, sprich man von Arrondierung. Eine Arrondierung zieht größtenteils eine neue Grenzziehung sowie Änderungen im Grundbuch nach sich. Werden mehrere Grundstücke eines einzelnen Eigentümers vereinigt, besteht keine Notwendigkeit einer Grenz- oder Grundbuchänderung.

Asbestzement

Ein sehr widerstandsfähiger Baustoff, der sich aus Wasser, Asbest und Portlandzement zusammensetzt. Seit Beginn der 1980er Jahre hat man begonnen, Asbest durch andere Baustoffe zu ersetzen, da bei der Verbauung ein gesundheitliches Risiko festgestellt wurde. Asbestzement wird als gefährlicher Abfall eingestuft und muss fachgerecht entsorgt werden.

Atriumhaus

Das sog. Atriumhaus hat in seiner Mitte einen Raum, der nach oben hin (zum Himmel) geöffnet ist, somit kann bei den Außenwänden auf Fenster verzichtet werden. Der Innenhof kann ggf. mit einem Glasdach versehen werden.

Auflassung

Einigen sich Verkäufer und Käufer über den Eigentumswechsel eines Objektes und wird dies im Rahmen des Kaufvertrages notariell beurkundet, handelt es sich um eine Auflassung.

Aufmaß

Das Aufmaß bezeichnet einerseits die Bestandsaufnahme der Baustelle. Die bestehenden Bauteile werden eingemessen und aufgezeichnet. Die daraus resultierenden Baupläne sind eine wichtige Planungsgrundlage. Das Aufmaß dient andererseits zur Ermittlung der zu erbringenden Bauleistungen. Entweder wird direkt das tatsächliche Objekt aufgemessen oder die Ausführungspläne werden zur Ermittlung des Leistungsumfangs herangezogen. Leistungsverzeichnisse oder prüfbare Abrechnungen werden auf Grundlage des Aufmaßes erstellt.

Aufrechnung

Schuldet ein Vermieter dem Mieter Geld aus z.B. Schadensersatzansprüchen oder zuviel bezahlter Miete in der Vergangenheit, kann der Mieter diese ausstehenden Zahlungen mit der nächsten zu bezahlenden Miete aufrechnen. Diese Absicht muss dem Vermieter mitgeteilt werden.

Aufteilungsplan

Bauzeichnung, von der Behörde bestätigt, in der ausgewiesen ist, wo es sich um Sonder- und wo um Gemeinschaftseigentum handelt. Zur Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung wird der Aufteilungsplan als Grundlage genommen.

Aufzinsung (Askontierung)

Unter Aufzinsung versteht man die Errechnung eines heute bestehenden Betrages in Zukunft. Die Berechnungsfaktoren sind der heutige Betrag, die Höhe der Zinsen und die Laufzeit.

Ausfallrisiko bei Krediten

Hiermit wird das Risiko eines Kreditgebers bezeichnet, wenn der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist, Tilgung und Zins des gewährten Kredits zu begleichen.

Außenanlagen

Gartenanlagen, Einfriedungen, Hof- und Wegbefestigungen sowie Ver- und Entsorgungsanlagen zählen zu den Außenanlagen einer Immobilie.

Außenbereich

Alle Gebiete außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs im örtlichen Bebauungsplan.

Aussiedlerhof

Außerhalb einer Ortschaft gelegener landwirtschaftlich genutzter Betrieb. Gründe für die Errichtung eines Aussiedlerhofes waren u. a. Platzmangel am bisherigen Standort. Sehr viele Aussiedlerhöfe entstanden in der Nachkriegszeit.

Ausstattungsmerkmale

Man unterscheidet zwischen einfacher, normaler und guter Ausstattung. Aufgrund der Ausstattungsmerkmale einer Wohnung wird die Höhe der Miete bestimmt. Zu den Ausstattungsmerkmalen gehören u. a. Fenster, Sanitäre Einrichtungen, Heizungsart, etc.

Avalgebühr

Bei der Übernahme einer Bürgschaft (Aval) durch ein Kreditinstitut werden seitens dessen Gebühren erhoben. Diese dienen zur Abdeckung des Risikos sowie zur Abgleichung des Verwaltungsaufwands. Diese Gebühr kann einmalig oder laufend erhoben werden.

Avalkredit

Übernimmt ein Kreditinstitut Bankbürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistengen im Auftrag des Bankkunden im Rahmen eines Kreditgeschäftes, so handelt es sich um einen Avalkredit. Hierfür müssen seitens des Schuldners Gebühren entrichtet werden.

Abmahnung (Mietrecht)

Eine Abmahnung ist die Aufforderung etwas zu Unterlassen oder zu Tun. Sie ist die Voraussetzung für eine fristlose Kündigung seitens des Vermieters. Nur im absoluten Ausnahmefall kann ohne eine vorherige Abmahnung eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Die Abmahnung kann mündlich oder schriftlich erfolgen und muss begründet sein. Eine mündliche Abmahnung ist oft im Zweifel nicht nachweisbar. Es empfiehlt sich die Schriftform Der Grund der Abmahnung muss eindeutig aus der Abmahnung hervorgehen, pauschale und allgemeine Äußerungen sind nicht relevant.

Ackerland

Auch nur "Acker" genannt. Landwirtschaftlich genutzte Fläche, die regelmäßig bearbeitet wird und die mit Feldfrüchten bepflanzt ist.

Ankaufsrecht

Das, nicht gesetzlich geregelte, Recht, eine Sache zu erwerben. Das Recht sollte durch einen Grundbucheintrag gesichert werden.

Ausbauhaus

Häuser mit unterschiedlichem Fertigstellungsgrad, dessen Innenausbau überwiegend in Eigenleistung erbracht wird, nennt man Ausbauhaus.

Auszahlungskurs

Darlehensbetrag in Prozent, der verbleibt, nachdem das vereinbarte Disagio abgezogen ist.


B

Bargebot

Im Versteigerungstermin wird lediglich das Bargebot abgegeben. Das geringste Gebot setzt sich zusammen aus dem Bargebot und den bestehen bleibenden Rechten. Die bestehen bleibenden Rechte müssen allerdings übernommen werden und sind somit dem Aufwand hinzuzurechnen. Das Bargebot ist vom Tag des Zuschlages bis zum Tag der Bezahlung mit 4% zu verzinsen.

Befriedigungsfiktion

Ersteigert ein Gläubiger, der selbst zur Befriedigung aus dem Grundstück berechtigt ist, das Versteigerungsobjekt, so gilt er gem. § 114 a ZVG insoweit als befriedigt, als dass sein Anspruch bei einem Meistgebot, das 7/10-tel des festgesetzten Grundstückswertes ausmacht, gedeckt sein würde. Damit soll verhindert werden, dass ein Gläubiger das Grundstück selbst günstig erwirbt und dann gleichwohl den nicht gedeckten Teil seiner Forderung weiterhin gegen den Schuldner geltend macht.

Beitritt

Wurde auf Antrag eines Gläubigers die Versteigerung des Grundstückes angeordnet, so nennt man den weiteren Antrag eines anderen Gläubigers auf Anordnung der Zwangsversteigerung derselben Immobilie Beitritt. Dieser wird bis zur Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses zugelassen.

Bekanntmachungsteil

Der Bekanntmachungsteil ist Teil des Versteigerungstermins, er dient der Vorbereitung der Bietstunde. Hier werden den Anwesenden die Daten des Objektes sowie der Grundbuchstand mitgeteilt. Einheitswert, evtl. Baulasten, Auflagen, Beschränkungen, die betreibenden Gläubiger und deren Ansprüche, der Zeitpunkt der ersten wirksamen Beschlagnahme, der Verkehrswert sowie die erfolgen Anmeldungen werden bekannt gegeben.

Besichtigung

Der Vermieter verfügt nicht über das Recht, in der Wohnung beliebig oft ein- und auszugehen. Um eventuelle Schäden festzustellen, kann der Vermieter nach vorheriger Ankündigung, die Wohnung betreten. Die Wohnungsbesichtigung muss rechtzeitig vorher angekündigt werden. Seitens des Mieters muss die Besichtigung vor Antritt der Mietsache dazu genutzt werden, um Mängel, die erkennbar sind, beim Vermieter anzuzeigen. Wird dies nicht gemacht, hat der Mieter später kein Recht auf Mietminderung wegen eben dieser Mängel.

Bestehen bleibende Rechte

Bestehen bleiben alle Rechte aus der Abteilung II und III des Grundbuches, die denen des betreibenden Gläubigers vorgehen. Alle nachrangigen Rechte erlöschen mit der Zwangsversteigerung.

BGB

BGB ist die Abkürzung für Bürgerliches Gesetzbuch. Das BGB enthält die grundsätzlichen Normen des deutschen Zivilrechtes, insbesondere zum Vertragsrecht, aber auch zum Familienrecht und zum Recht am Eigentum, Besitz, der Belastung und Veräußerung von Grundstücken.

Bietstunde

Die Bietstunde umfasst das eigentliche Versteigerungsgeschäft. Das Gericht fordert zur Abgabe von Geboten auf. Ab diesem Zeitpunkt müssen mindestens 30 Minuten vergehen, bis die Versteigerung geschlossen wird. Der Name ist historisch begründet, da früher die Bieter mindestens ein Stunde zum Bieten Zeit hatten.

Bietvollmacht

Soll für einen Dritten geboten werden, ist die Vorlage einer Bietvollmacht notwendig. Diese Bietvollmacht muss in öffentlich beglaubigter Form vorgelegt werden. Die Erlaubnis zum Bieten muss aus der Vollmacht ausdrücklich hervorgehen. Die Vorlage einer öffentlich beglaubigten Generalvollmacht ist ebenfalls zulässig. Bei juristischen Personen muss die Vertretungsmacht nachgewiesen werden. Im Termin ist ein beglaubigter Handelsregisterauszug neueren Datums vorzulegen.

Übergebot

Ein abgegebenes Gebot muss stets das vorangegangene wirksame Gebot überschreiten, damit es wirksam ist und vom Vollstreckungsgericht zugelassen wird.

Übernahmegrundsatz

Bestehen an einem Grundstück Rechte, für die der Schuldner persönlich haftet, wird die persönliche Haftung des Erstehers durch den Eigentumserwerb durch Zuschlag begründet. Die Haftung des ursprünglichen Schuldners bleibt daneben bestehen.

Bauerwartungsland

Im Flächennutzungsplan bereits als Wohngebiet ausgewiesene Fläche oder eine Fläche, die in naher Zukunft als Wohngebiet ausgewiesen wird.

Bauland

Baureifes Land oder Bauland sind Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften baulich nutzbar sind. Hindernisse, die die Bebauung ausschließen dürfen nicht vorliegen, ebenso muss gesichert sein, dass das Grundstück erschlossen ist. Bauland muss im Bebauungsplan ausgewiesen sein oder muss im Innenbereich (wird durch Innenbereichssatzung festgelegt) der Gemeinde liegen.

Beschaffenheit von Grundstücken - bebaut und unbebaut

Die Beschaffenheit und die tatsächlichen Eigenschaften des Grundstücks werden insbesondere durch die Grundstücksgröße und Grundstücksgestalt, die Bodenbeschaffenheit (z.B. Bodengüte, Eignung als Baugrund, Belastung mit Ablagerungen), die Umwelteinflüsse, die tatsächliche Nutzung und Nutzbarkeit bestimmt. Bei bebauten Grundstücken wird die Beschaffenheit vor allem auch durch den Zustand der baulichen Anlagen hinsichtlich der Gebäudeart, des Baujahrs, der Bauweise und Baugestaltung, der Größe und Ausstattung, des baulichen Zustands und der Erträge bestimmt.

Bewirtschaftungskosten

Die für den laufenden Betrieb und Unterhalt einer Immobilie anfallenden Kosten werden als Bewirtschaftungskosten bezeichnet. Dazu zählen Abschreibung, Betriebskosten, Instandhaltungskosten, Verwaltungskosten und Mietausfallwagnis. Wird eine Immobilie vermietet, kann ein Teil der Kosten als sog. Mietnebenkosten auf den Mieter umgelegt werden.

Betriebskosten

Als Betriebskosten werden die Kosten definiert, die dem Eigentümer durch den Besitz und Gebrauch der Immobilie laufend anfallen. Einmalige Kosten fallen nicht darunter. Die Übernahme der Betriebskosten durch den Mieter muss im Mietvertrag geregelt sein. Dann muss der Mieter die umlagefähigen Betriebskosten bezahlen. Diese unterscheidet man in verbrauchsunabhängige Kosten (von der Wohnfläche abhängig; Bsp. Grundsteuer, Müllentsorgung, Hausreinigung, etc.) sowie verbrauchs- oder verursachungsbedingte Kosten (Bsp. Wasser, Heizung, Warmwasser, etc.) Betriebskosten können Form einer Vorauszahlung (Abrechnung der tatsächlichen Kosten) oder in Form einer Pauschale eingezogen werden. Wird eine monatliche Pauschale entrichtet, muss diese abgerechnet werden (siehe Betriebskosten-Abrechnungsfrist).

Bestandsverzeichnis

In dem im Grundbuch hinterlegten Bestandsverzeichnis werden Grundstücke aufgeführt. Diese Angaben sind vom Kataster (amtliches Verzeichnis) vorgeschrieben. Es können alle mit dem Grundstück verbundenen Rechte oder Grunddienstbarkeiten hinterlegt sein. Ebenso gibt es die Spalten "Bestand", "Zuschreibungen" und "Abschreibungen": In der Spalte Bestand wird vermerkt, von welchem Grundbuch das Grundstück übernommen wurde. Unter Zuschreibungen erfolgt der Eintrag, ob ein Grundstück geteilt oder verbunden wurde. Die Spalte Abschreibungen wird genutzt, wenn ein Grundstück oder einen Teil desselben auf ein anderes Grundbuch übertragen wurde.

Beteiligte des Verfahrens

In dem Verfahren gelten als Beteiligte, außer dem Gläubiger und dem Schuldner: 1. diejenigen, für welche zur Zeit der Eintragung des Vollstreckungsvermerks ein Recht im Grundbuch eingetragen oder durch Eintragung gesichert ist und 2. diejenigen, welche ein der Zwangsvollstreckung entgegenstehendes Recht, ein Recht an dem Grundstück oder an einem das Grundstück belastenden Recht, einen Anspruch mit dem Recht auf Befriedigung aus dem Grundstück oder ein Miet- oder Pachtrecht, auf Grund dessen ihnen das Grundstück überlassen ist, bei dem Vollstreckungsgericht anmelden und auf Verlangen des Gerichts oder eines Beteiligten glaubhaft machen.

Beschlagnahme

Sie ist die Sicherstellung eines Gegenstandes auch gegen den Willen des Eigentümers durch einen staatlichen Hoheitsakt. Der Beschluss, durch welchen die Zwangsversteigerung angeordnet wird, gilt zugunsten des Gläubigers als Beschlagnahme des Grundstücks. Die Beschlagnahme umfasst auch diejenigen Gegenstände, auf welche sich bei einem Grundstück die Hypothek erstreckt.

Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte sind die, von den Gutachterausschüssen aus den Kaufpreissammlungen ermittelten, durchschnittlichen Lagewerte. Sie sind regelmäßig von den Ausschüssen zu veröffentlichen und jedermann kann Auskünfte über die Bodenrichtwerte verlangen. Geeignete Bodenrichtwerte können neben oder anstelle von Vergleichspreisen zur Ermittlung von Grundstückspreisen herangezogen werden.

Bodenrichtwertzonen

Der Bodenwert für ein Grundstück wird festgelegt für bestimmte Städte, Gemeinden, Gemarkungen oder auch Stadtteile. Man spricht hierbei von Bodenrichtwertzonen.

Balkon

Ist eine Plattform die sich oberhalb der Erdoberfläche befindet und die aus dem Gebäude herausragt. Die freien sind Seiten mit einer Balustrade oder einem Geländer versehen. Balkone werden meist mit Fliesenbelägen versehen.

Barrierefreiheit

Ist ein Gebäude von jedem Menschen unabhängig ob dieser eine Behinderung hat uneingeschränkt nutzbar, so wird es als barrierefrei bezeichnet.

Bauabnahme

Es gibt zwei behördliche Arten der Bauabnahme, die durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde vorgenommen werden: Rohbauabnahme: hier werden Maße und Art der Ausführung geprüft, Schlussabnahme: Prüfung nach endgültiger Fertigstellung des Gebäudes auf sichere Nutzung und Einhaltung der genehmigten Bauplanung ohne größere Abweichungen (für zivilrechtliche Abnahme siehe Abnahme)

Bauamt

Es ist ein kommunales Landes- oder Bundesamt, das sich mit Bauangelegenheiten beschäftigt. Das Bauamt übernimmt staatliche Bautätigkeit z.B. Schulen, Straßenbau. Es setzt fest und berechnet Erschließungs- und Kanalanschlussbeiträge. Bauämter der Gemeinden sind für die gemeindliche Bauleitplanung zuständig.

Bauantrag

Der Bauantrag ist ein vor der Errichtung eines Gebäudes bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichender Antrag, der von einer dazu berechtigten Person erstellt wurde, i.d.R. Architekt o.ä. Der Bauantrag unterscheidet sich nach Art des zu errichtenden Gebäudes und ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Baugebiet

Im Bebauungsplan werden Baugebiete eingeteilt. Es gibt verschiedene Baugebiete: Kleinstsiedlungsgebiete, Wohngebiete, allgemeine Wohngebiete, besondere Wohngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete, Kerngebiete, Gewerbegebiete, Industriegebiete und Sondergebiete. Durch diese Einteilung ist die jeweilige Nutzung in diesem Baugebiet festgelegt.

Baugenehmigungsverfahren

Um ein Bauvorhaben durchzuführen muss beim zuständigen Bauamt ein Bauantrag mit allen benötigten Anlagen wie Baubeschreibung, Lageplan, Bauzeichnung, etc. gestellt werden. Eine Unterschrift des Bauherrn sowie eines vorlageberechtigten Architekten oder Bauingenieurs ist zwingend. Das Amt prüft, ob alle Vorgaben des Bebauungsplanes eingehalten werden, bzw. sofern noch kein Bebauungsplan besteht, ob die Anpassung an die Nachbarschaftsbebauung gegeben ist.

Baugrenze

Wird im Bebauungsplan fest gesetzt. Die Baugrenze darf von einem neu zu errichtenden Gebäude nicht überschritten werden.

Bauherr

Der Bauherr ist wirtschaftlich und rechtlich verantwortlich für das Bauvorhaben.

Baukostenzuschuss

Baukostenzuschüsse können entweder von privaten Geldgebern (z.B. Mieter) oder von öffentlicher Hand kommen. Sie werden für die Errichtung von neuen Anlagen gezahlt. Baukostenzuschüsse können auch von Versorgungsbetrieben für die Erschließung von Grundstücken verlangt werden.

Baulast

Differiert zwischen öffentlicher und privater Baulast. Die öffentlich-rechtliche Baulast ist eine Verpflichtung zur Unterhaltung oder Herstellung einer baulichen Anlage. Die private Baulast beinhaltet die Duldung von bestimmten Dingen auf dem eigenen Grundstück (Bsp. Durchfahrtsrecht).

Bauleitplan

Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung von Gemeindegrundstücken. Es wird unterschieden zwischen Bebauungs- und Flächennutzungsplan.

Baunebenkosten

Unter dem Sammelbegriff Baunebenkosten versteht man alle Kosten, die zusätzlich zu den Grundstücks- und Baukosten anfallen (Bsp. Architekt, Gebühren, etc.).

Bauordnungsamt (Bauaufsichtsbehörde)

Hierbei handelt es sich um ein Amt, das sich mit Bauangelegenheiten beschäftigt (Stadt-, Landes- oder Bundesamt). In den einzelnen Ländern können die Bezeichnungen und Aufgaben differieren.

Bauplan

Baupläne sind die zeichnerische Darstellung des Bauvorhabens. Sie sind die Grundlage der Baugenehmigung. Bei Bauabnahme wird geprüft, ob die Baupläne eingehalten wurden.

Baupreisindex

Er findet zur Ermittlung des Herstellungswertes eines Gebäudes nach dem Sachwertverfahren Verwendung. Hiermit sollen die Normalherstellungskosten auf die Preisverhältnisse zum Wertermittlungsstichtag umgerechnet werden. Er zeigt die Entwicklung der vom Bauherren tatsächlich gezahlten Baupreise.

Bauschaden

Verschlechtert sich der Zustand einer Immobilie durch ein schädigendes Ereignis spricht man von einem Bauschaden. Er kann zum Beispiel durch Verarbeitungs-, Material- oder Konstruktionsfehler oder aber auch einen Wasserrohrbruch entstehen. Bauschadensgutachten können von Sachverständigen erstellt werden.

Bauspardarlehen

Annuitätendarlehen, das oberflächlich betrachtet zinsgünstiger ist als ein normales Darlehen. Die Höhe des Darlehens errechnet sich aus der Differenz zwischen der angesparten Summe und der Bausparsumme. Ein Bauspardarlehen darf nur für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden.

Bausparförderung

Es besteht die Möglichkeit staatliche Förderung für den Bausparvertrag zu erhalten. Arbeitnehmersparzulagen (vermögenswirksame Leistungen) können zur Finanzierung verwendet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich eine Wohnungsbauprämie zu erhalten.

Bausparsumme

Wird ein Bausparvertrag abgeschlossen, betitelt man den Betrag als Bausparsumme. Es wird unterteilt in Bauspardarlehen und in Ansparguthaben.

Bausparvertrag

Soll ein Eigenheim finanziert werden, kann ein Bausparvertrag über eine bestimmte Summe (Bausparsumme) abgeschlossen werden. In der Ansparphase wird ein festgelegtes Mindestguthaben angespart. Wenn der Kredit zuteilungsfähig ist, wird die Differenz zwischen Bausparsumme und Guthaben als Kredit ausgezahlt.

Baustoffklasse

Baustoffe werden in Bezug auf Ihr Brandverhalten in Baustoffklassen aufgeteilt. Die Kennzeichnung erfolgt durch eine Kombination aus den Buchstaben A und B in Verbindung mit den Ziffern 1 bis 3.

Bauvoranfrage

Gebührenpflichtige Anfrage bei der zuständigen Gemeindeverwaltung, vor dem Kauf eines Grundstücks, der Beauftragung eines Architekten oder der Einreichung eines Bauantrages, ob die geplante Bebauung überhaupt genehmigt ist. Sollte ein Bebauungsplan vorliegen, kann man sich die Anfrage sparen. Die Einreichung einer Bauvoranfrage steht jedermann offen, allerdings ist es empfehlenswert, einen Architekten hinzuzuziehen.

Bearbeitungsgebühr

Wird ein Darlehen in Anspruch genommen, wird von den Banken in der Regel eine einmalige Gebühr erhoben. Der Auszahlungsbetrag wird i.d.R. um diese Gebühr gekürzt.

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan, der sich immer auf ein genau fest gelegtes Gebiet bezieht, wird von einer Gemeinde beschlossen. In diesem Plan ist alles hinterlegt, was beim Hausbau zu beachten ist (Bsp. Anzahl der Geschossflächen, Anzahl der gestatteten Vollgeschosse, Bauweise, uvm.).

Beendigung des Mietverhältnisses (Zustand der Wohnung)

Eine Wohnung darf nach einer gewissen Zeit bestimmte Abnutzungserscheinungen aufweisen. Diese dürfen nicht auf den Mieter abgewälzt werden, wenn dieser die Wohnung vertragsgemäß in Gebrauch hatte. Andere Schäden wie Rotweinflecken oder Brandlöcher zeugen allerdings nicht von einem vertragsgemäßen Gebrauch, hierfür muss der Mieter aufkommen oder ggf. ein Richter entscheiden, wer die Kosten tragen muss. Falls der Mieter vertraglich dazu verpflichtet wurde muss er Schönheitsreparaturen durchführen.

Beleihungsgrenze

Eine Immobilie kann nur bis zu einer bestimmten Grenze beliehen werden, diese beträgt in der Regel ca. 60 bis 80% des Beleihungswertes. Je höher die Beleihungsgrenze ist desto höher sind die Zinsen, die für diesen Kredit zu bezahlen sind.

Beleihungsobjekt

Wohnungen, Häuser oder Grundstücke, die als Sicherheit für eine Finanzierung dienen sind Beleihungsobjekte. Aber auch Wertpapiere und andere Sicherheiten wie Lebensversicherungen können beliehen werden.

Beleihungswert

Er repräsentiert den Wert einer Kreditsicherheit, von dem mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann, dass er sich langfristig zu jedem beliebigen Zeitpunkt realisieren lässt.

Bereitstellungszinsen

Ist ein Darlehensbetrag noch nicht abgerufen, werden für die Bereitstellung desselben Zinsen berechnet. Diese fließen nicht in den Effektivzins ein.

Beschichtung

Wird auf einem Untergrund ein aus einer oder mehreren Schichten bestehender Beschichtungsstoff aufgebracht, spricht man von Beschichtung. Es gibt verschiedene Arten und Materialien für die Beschichtung. Eine übliche Beschichtung besteht aus Grundierung, Zwischenschicht und Deckschicht.

Besichtigungsrecht

Vermieter sind in Grenzen berechtigt, die von Ihnen vermiete Wohnung zu besichtigen. Dies ist aber nur nach Vereinbarung eines Termins (werktags von 10-13 Uhr und 15-18 Uhr, Sonn- und Feiertag nicht) möglich. Sollte der Mieter berufstätig sein, kann er auf einen Samstags-Termin bestehen. Sollte der Vermieter in Begleitung anderer Personen (außer Miet- und Kaufinteressenten oder Handwerker) sein, müssen diese nicht in die Wohnung gelassen werden.

Besucher einer Mietsache

Vertragsklauseln, die regeln, wann, wie lange und wie oft ein Mieter Besuch empfängt, sind unwirksam. Auch kann ein Vermieter bestimmten Personen kein Hausverbot erteilen, dies ist nur möglich, wenn z. B. der Besucher den Hausfrieden massiv stört.

Beton

Vielfältig verwendeter, aus einem Zement-Wasser-Zuschlag-Gemisch hergestellter Baustoff. Er kann auch Zusatzmittel und Zusatzstoffe enthalten (z. B. Luftporenbildner).

Betriebs-/Nutzungszweck

Ist die Angabe, welche Betriebsart ausgeübt oder zu welcher Nutzung die vermietete Sache genutzt wird bzw. genutzt werden darf.

Betriebskosten-Abrechnung

Die Abrechnung muss für den Mieter nachvollziehbar sein. Alle Belege, die in einer Betriebskosten-Abrechnung vorgelegt werden, müssen den Namen des Vermieters tragen. Rechtlich nicht zusammengehörende Objekte dürfen nicht in einer Abrechnung zusammengefasst werden. Der im Mietvertrag vereinbarte Verteilerschlüssel muss der Abrechnung zugrunde gelegt werden. Hausmeisterkosten dürfen nur für tatsächlich erbrachte Dienstleistungen des Hausmeisters in Anrechnung gebracht werden. Steht eine Wohnung leer, darf der Vermieter die hier anfallenden Betriebskosten nicht auf die anderen Mieter umlegen.

Betriebskosten-Abrechnungsfrist

Eine Betriebskosten-Abrechnung muss jährlich erfolgen und spätestens mit Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter vorliegen. Erhält der Mieter die Betriebskostenabrechnung zu spät, ist er nicht mehr verpflichtet eine Nachzahlung zu leisten. Der Mieter kann aber immer zu viel bezahlte Betriebskostenvorauszahlungen zurückverlangen.

Betriebskostenvorauszahlung

Ist die gängige Praxis, die Betriebskosten in monatlichen Abschlagszahlungen zu begleichen.

Beurkundung

Erklären sich die erschienenen Personen einem Notar gegenüber, werden diese Erklärungen vom Notar auf einer Urkunde festgehalten. Diese Urkunde wird nun wiederum den erschienenen Personen vorgelesen, ist alles in Ordnung wird diese Urkunde genehmigt und eigenhändig unterschrieben. Ist dies geschehen, wird die Urkunde vom Notar durch seine Unterschrift bestätigt.

Beweislastumkehr

Wer die Beweislast zu tragen hat befindet sich meist in der schlechteren Position. Er muss nachweisen dass ihm ein Schaden entstanden ist. Eine Umkehr der Beweislast ergibt sich meist ausdrücklich aus dem Gesetz (BGB). So muss bei Schäden an Produkten die vor weniger als 6 Monaten gekauft wurden der Verkäufer nachweisen, dass diese bei Verkauf mangelfrei waren. Nach diesen 6 Monaten muss der Käufer den Nachweis erbringen, dass das Produkt einen Mangel hatte. Die Beweislast hat sich umgekehrt.

Bodenwert

Wert eines unbebauten, bzw. fiktiv freigelegten Grundstücks. Dieser Wert wird dadurch ermittelt, dass Verkaufserlöse von vergleichbaren Grundstücken herangezogen werden. Liegen keine vergleichbaren Preise vor, kann der Wert durch Bodenrichtwerte ermittelt werden.

Bonität

Auch "Kreditwürdigkeit": dient als Basis, einem Dritten die Entscheidung über die Vergabe eines Kredites zu vereinfachen. Man unterscheidet zwischen persönlicher und wirtschaftlicher Bonität. Persönliche Bonität: Prüfung von beruflichen und fachlichen Qualifikation, Zuverlässigkeit, Vergangenheit. Wirtschaftliche Bonität: Prüfung der wirtschaftlichen Fähigkeiten zur Rückzahlung eines Kredites unter Hinzuziehung von Bilanzen, SCHUFA-Auskünften, etc.

Brandversicherung

Versicherung eines Gebäudes gegen Brandschäden. Soll eine Baufinanzierung in Anspruch genommen werden, muss eine ausreichende Brandversicherung nachgewiesen werden.

Bruchteilseigentum

Wenn das Eigentum an einem Grundstück auf mehrere Personen verteilt ist, handelt es sich um das sog. Bruchteilseigentum. Bei den Anteilen handelt es sich um ideelle Anteile. Besteht eine Eigentümergemeinschaft, kann auch hier das Sondereigentum in Bruchteilseigentum aufgeteilt werden. Das Stimmrecht bei Eigentümerversammlungen muss durch die Bruchteileigentümer einheitlich ausgeübt werden.

Bruttogeschossfläche

Die Bruttogeschossfläche ist die Fläche je Geschoß einschließlich der Fläche der Außenwände.

Bruttorauminhalt

Von der Unterfläche der konstruktiven Bauwerkssohle und von den äußeren Begrenzungsflächen umschlossener Rauminhalt eines Baukörpers.

Buchgrundschuld

Nach deutschem Sachenrecht handelt es sich bei einer Grundschuld um das Recht, einen bestimmten Betrag aus einem Grundstück zu fordern. Ist für eine Grundschuld kein Grundschuldbrief ausgestellt, spricht man von einer Buchgrundschuld. Diese wird in Abteilung III des Grundbuches eingetragen.

Bungalow

Es ist ein eingeschossiges Haus, meist mit Flachdach oder flach geneigtem Dach. Besonders für Behinderte oder ältere Menschen geeignet, da alle Räumlichkeiten auf einem Geschoss sind.

Bürgschaft

Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge, dem Gläubiger eines Dritten gegenüber die Verbindlichkeiten zu erfüllen, falls der Schuldner dazu nicht in der Lage ist.

Überbau

Ragt ein Teil eines Gebäudes auf das Nachbargrundstück spricht man von Überbau. Geschieht dies nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, muss der Überbau seitens des Nachbarn geduldet werden.

Überbelegung

Die Überbelegung einer Wohnung kann einen Vermieter unter Umständen dazu berechtigen, eine fristlose Kündigung auszusprechen. Im Normalfall rechnet man für 2 Personen einen Raum, es sollten ca. 9-10 m² pro Person zur Verfügung stehen. Ist dies nicht der Fall, spricht man von einer Überbelegung.

Überlassung der Mietsache

Weitergabe der Mietsache vom Mieter an eine dritte Person (Zustimmung des Vermieters ist erforderlich).


C

Carport

Autoabstellplatz, bestehend aus einer offenen Konstruktion mit Dachaufbau. Wird meist in Holzbauweise ausgeführt. Zur Nachbarbebauung müssen die gleichen Abstände wie bei einer Garage eingehalten werden.

C-Profile

Profil, meist aus Metall hergestellt, dass die Form des Buchstabens "C" hat. Kann im Innenausbau eingesetzt werden.


D

Deckungsgrundsatz

Bei der Abgabe der Gebote im Versteigerungstermin müssen alle dem bestrangig betreibenden Gläubiger vorgehenden Ansprüche gedeckt sein. Aus diesem Wert ergibt sich das geringste Gebot. Geringere Gebote werden nicht zugelassen.

Dach / Dachausbau

Höchster und wichtiger Gebäudeteil des Hauses, der vor Niederschlägen, Winden, Strahlungen oder Schadstoffen von oben schützt. Es gibt verschiedene Dachformen mit verschiedenen Arten der Eindeckung. Das Dachgeschoss kann zu Wohnzwecken ausgebaut werden, es müssen aber bestimmte Vorschriften eingehalten werden.

Dachneigung

Winkel zwischen Dach und horizontaler Linie des Hauses, wird in Prozent oder Grad angegeben. Das Material zum Decken des Daches ist von der Neigung abhängig, es ist zu beachten, dass bei einem flacher geneigten Dach die Eindeckung dichter sein muss, um Eindringen von Wasser zu verhindern.

Dämmstoffe

Alle Materialien, die schall- und/oder wärmedämmend sind. Angabe der Baustoffklasse für das Brandverhalten, Eignungsmöglichkeiten sowie Wärmeleitwerte ist Pflicht.

Damnum

Das Damnum oder auch Disagio genannt, ist eine Vorauszahlung von Zinsen oder eine Kreditbearbeitungsgebühr. Dieser in Prozent angegebene Betrag wird von der Auszahlungssumme des Darlehens abgezogen.

Darlehensgebühr für Bauspardarlehen

Meist müssen für ein Darlehen Gebühren in Höhe von bis zu 3% der Darlehenssumme entrichtet werden. Diese werden auf den Darlehensbetrag aufgerechnet, d.h., es müssen auch für die Gebühren Zinsen gezahlt werden. Einige Bausparkassen verzichten auch auf die Gebühren - vergleichen lohnt sich!

Decke

Oberer Raumabschluss, an den die verschiedensten Anforderungen gestellt werden (Schallschutz, Brandsicherheit oder Standsicherheit). Wird von den Außenwänden, tragenden Innenwänden oder auch von Stützen getragen.

Deckungshypothek

Wird von einer Hypothekenbank ein Pfandbrief ausgegeben, dient die Deckungshypothek als Sicherheit.

Dehnfugen

Die Dehnfuge beugt Spannungsrissen vor. Um ein unkontrolliertes Reißen von Materialien, die beim Abbinden oder bei Temperaturschwankungen ihr Volumen verändern, zu verhindern, werden Dehnfugen angeordnet.

Diele

Der Begriff "Diele" hat zwei Bedeutungen: Vorraum einer Wohnung oder eines Hauses (Hausflur) rustikaler Bodenbelag aus gehobelten Massivbrettern .

Dienstbarkeit

Das dingliche Recht an einer Sache, das zu Lasten des Grundeigentümers geht. Es gibt verschiedene Arten von Dienstbarkeiten: Grunddienstbarkeit, beschränkte persönliche Dienstbarkeit, Dauerwohnrecht und Nießbrauch.

Dingliches Wohnrecht

Das dingliche Wohnrecht, das einem Dritten eingeräumte Wohnrecht für eine Wohnung. Es muss im Grundbuch eingetragen werden. Die Voraussetzungen unterliegen keiner Vorschrift. Eine freie Vereinbarung ist möglich. Einzige Grundvoraussetzung ist, dass das Wohnrecht nur vom Inhaber des Wohnrechts in Anspruch genommen werden darf.

Disagio

Das Disagio oder auch Damnum genannt, ist eine Vorauszahlung von Zinsen oder eine Kreditbearbeitungsgebühr. Dieser in Prozent angegebene Betrag wird von der Auszahlungssumme des Darlehens abgezogen.

Doppelhaus

Zwei aneinander gebaute, baugleiche Häuser, die mit einem Giebel aneinanderstoßen.

Drainage

Hält unerwünschtes Wasser von Gebäuden oder Erdoberflächen fern und soll Vernässungen an Bauwerken und auf landwirtschaftlich genutzten Flächen entgegenzuwirken. Sie sammelt das Wasser und leitet es ab. Auch Keller sollten um die Fundamentplatte eine Drainage eingebaut haben.

Drempel

Auch "Kniestock" genannt. Außenwandkonstruktion, die an der Traufseite des Hauses im Dachbereich aufgemauert wird. Grundsätzlich gilt: je höher der Kniestock, desto mehr Stellfläche (wichtig bei Ausbau eines Dachgeschosses) ergibt sich.

Durchlauferhitzer

Gerät zur Erhitzung von Wasser. Unter Verwendung von Gas oder Strom wird Wasser während der Entnahme beim Durchfließen erwärmt.

Darlehen

Schuldrechtlicher Vertrag. Der Darlehensgeber verpflichtet sich, dem Darlehensnehmer einen vereinbarten Geldbetrag zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Darlehensnehmer, ein Darlehensentgelt zu zahlen. Bei Fälligkeit muss der Betrag zurückerstattet werden.


E

Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt, nachdem das Bargebot bezahlt wurde, der Erlösverteilungstermin stattgefunden hat und die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorliegt.

Einstellungsantrag des Schuldners

Auf Antrag des Schuldners kann das Vollstreckungsgericht die Einstellung der Zwangsversteigerung anordnen. Die Entscheidung darüber erfolgt durch begründeten Beschluss des Vollstreckungsgerichts nach Anhörung von Gläubiger und Schuldner. Zwei Bedingungen müssen vorliegen. Durch die Verfahrenseinstellung muss die Versteigerung verhindert werden können, der Schuldner muss ein Sanierungskonzept vorweisen. Die Einstellung muss darüber hinaus der Billigkeit entsprechen, hier spielen persönliche Verhältnisse des Schuldners sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse eine Rolle. Die Interessenabwägung muss zugunsten des Schuldners ausschlagen.

Einstellungsbewilligung des Gläubigers

Der betreibende Gläubiger hat jederzeit die Möglichkeit, den Verfahrensgang zu stoppen. Die Beschlagnahmewirkung wird hierdurch nicht berührt. Bei Nichteinhalten der von ihm an den Schuldner gestellten Bedingungen steht dem Gläubiger innerhalb der 6-Monats-Frist die Möglichkeit zu, das Verfahren wieder in Gang zu setzen.

Erbbaurecht/Erbbaupacht

Hierbei handelt es sich um das Recht, ein Grundstück, das z. B. von Kirchen, Gemeinden oder anderen Grundbesitzern (meist in ländlichen Gebieten) zur Verfügung gestellt wird, zu nutzen, ohne dieses kaufen zu müssen. Dabei ist zu beachten, dass man zwar Eigentümer des aufstehenden Gebäudes, aber nicht Eigentümer des Grundstückes ist. Auch ist ein Erbbaurecht an Laufzeiten gebunden, diese betragen 75 Jahre bis 99 Jahre bei einer privaten Nutzung und 50 Jahre bei einer gewerblichen Nutzung des Grundstücks. Für die Zeit der Nutzung wird das sog. Erbbaugrundbuch angelegt, in dem sowohl der Grundstückseigentümer im Bestandsverzeichnis als auch der Erbbauberechtigte in Abteilung I eingetragen werden. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit besteht für den Grundstückseigentümer ein sog. Heimfallanspruch. Dieser sagt aus, dass der Besitzer des Grundstücks verlangen kann, dass ihm das errichtete Gebäude nach Ablauf des Erbpachtvertrages übertragen wird. Allerdings ist er dann verpflichtet, dem Hauseigentümer eine Entschädigung zu zahlen. Auch bei der Zwangsversteigerung des Erbbaurechts kann es sein, dass dieser Anspruch geltend gemacht wird, daher sollte sich der Interessent bei einer Zwangsversteigerung vor dem Bieten dahingehend vergewissern, dass der Grundstückseigentümer keinen Gebrauch vom Heimfallanspruch macht. Bei der Zwangsversteigerung eines auf einem Erbbaugrundstück errichteten Gebäudes gelten folgende Besonderheiten: - seitens des Grundstückseigentümers kann im Erbbaurechtsvertrag festgelegt werden, dass das Erbbaurecht nur mit seiner Zustimmung weiterverkauft werden darf, diese Regelung gilt dann auch bei der Zwangsversteigerung. - die Erlaubnis des Grundstückseigentümers zur Veräußerung des Erbbaurechts muss dem Gericht vor der Zuschlagserteilung vorliegen. - der Grundstückseigentümer kann aus zwei zulässigen Gründen die Erlaubnis verweigern: - es ist nicht gewährleistet, dass der Meistbietende in der Lage ist, die vereinbarten Zahlungen aus dem Erbbaurecht zu erfüllen. - eine wesentliche Beeinträchtigung des Zwecks des Erbbaurechts liegt vor (z. B.: der Meistbietende ist Single, das Erbbaurecht soll aber einer mehrköpfigen Familien mit Kindern zu Gute kommen). Die Nutzung des Erbbaurechts ist mit einer jährlichen Zahlung in Höhe von 3 % bis 5 % des Grundstückswertes, dem sog. Erbbauzins, an den Grundstückseigentümer zu vergüten.

Einstellung des Verfahrens

Das Verfahren ist einstweilen einzustellen, wenn der Gläubiger die Einstellung bewilligt oder beantragt. Die Einstellung kann wiederholt bewilligt werden. Ist das Verfahren auf Grund einer Bewilligung des Gläubigers bereits zweimal eingestellt, so gilt eine erneute Einstellungsbewilligung als Rücknahme des Versteigerungsantrags.

Effektivzins

Unter Effektivzins oder effektiver Jahreszins versteht man den Preis eines Kredites in Prozent pro Jahr. Er berechnet sich aus (den gesamten Kreditkosten geteilt durch den Nettodarlehnsvertrag) mal (24 geteilt durch (Laufzeit in Monaten+1)) und das ganze mal 100.

Eheähnliche Lebensgemeinschaften

Bevor ein nichtehelicher Lebenspartner in die Wohnung aufgenommen wird, muss der Vermieter um Erlaubnis gebeten werden. Dies kann seitens des Vermieters nur abgelehnt werden, wenn die Wohnung dadurch überbelegt ist.

Eigenbedarf

Benötigt ein Vermieter die Wohnung für sich selbst oder einen Familienangehörigen, kann dem Mieter wegen Eigenbedarf gekündigt werden. Eigenbedarfkündigungen sind an bestimmte Formalien, wie z. B. eine exakte Begründung gebunden.

Eigenkapital

Eigenkapital sind eigene Vermögenswerte. Es kann sich hierbei um Bargeld, Wertpapiere, Grundstücke, etc. handeln.

Eigennutzung

Wird eine Eigentumswohnung oder ein Haus vom Eigentümer selbst genutzt, spricht man von Eigennutzung.

Eigentümergrundschuld

Eine Grundschuld kann von jedem Grundstückseigentümer selbst eingetragen werden. Der Sinn hierbei ist, dass die Grundschuld z. B. zur Kreditsicherung an den Darlehensgeber abgetreten wird und dabei der Darlehensgeber im Grundbuch nicht zu erkennen ist.

Eigentumswohnung

Unter dem Begriff Eigentumswohnung versteht man das Einzeleigentum an einer Wohnung. Damit verbunden ist der Miteigentumsanteil an Grundstück und Gebäudeteilen, die gemeinschaftlich genutzt werden.

Einfriedung

Genehmigungspflichtige Baumaßnahmen, die zum Schutz des Grundstücks von außen errichtet wurden, z.B. Zäune, Mauern. Es gibt auch natürliche Einfriedungen, wie z.B. Hecken (nicht genehmigungspflichtig).

Einheitswert

Grundstückswert, der von der Finanzverwaltung zur Erhebung der Grundsteuern festgelegt wird. Der nicht mit dem Verkehrswert identische Einheitswert wird u.a. von der Art des Grundstücks abhängig gemacht.

Eintritt in einen Mietvertrag

Stirbt der Mieter einer Wohnung kann neben dem Ehegatten auch der Lebenspartner in den Mietvertrag eintreten. Partner einer reinen Haushalts- oder Wohngemeinschaft zählen nicht dazu. Auch im Haushalt lebende Kinder können, tritt der Ehegatte nicht in das Mietverhältnis ein, in den Mietvertrag eintreten.

Endmontage

Dieser Begriff wird hauptsächlich in der Industrie verwendet, kann aber auch auf den Baubereich angewendet werden. Bezieht sich in diesem Fall auf die endgültige Fertigstellung lediglich eines Gewerkes oder auch auf die Fertigstellung als Ganzes, z. B. eines Fertighauses.

Entkernung

Abtragen von allen Bauteilen außer Keller, Bodenplatte und tragenden Wänden, evtl. auch Dachkonstruktion und Entfernen von Putz. Hiernach erfolgt der Wiederaufbau des Gebäudes.

Entschädigungsansprüche

Beispiel für einen Einbehaltungsgrund der Kaution. Entschädigungsansprüche können sein: zu erwartende Betriebskostennachzahlungen, Kosten für die Beseitigung von Mängeln (diese müssen im Protokoll festgehalten werden), oder entgangene Miete etc.

Entwässerung

Abwassersystem eines Hauses, dessen Leitungsführung im Entwässerungsplan festgelegt ist. Man unterschiedet zwischen dem Mischsystem (Regenwasser und häusliche Abwässer werden zusammen in die Kanalisation geleitet) und dem Trennsystem (Hausabwasser und Regenwasser werden getrennt abgeleitet).

Erbbauzins

Als Gegenleistung für die Nutzung eines Erbbaurechts ist der Nutzer (Erbauer des Gebäudes) dieses Rechts verpflichtet, an den Erbbaurechtsgeber (Grundstückseigentümer) den sog. Erbbauzins zu entrichten. Die Zinshöhe muss im Voraus für die Gesamtlaufzeit des Erbbaurechts bestimmt werden. In der Regel werden jährlich 3 % bis 5% des Grundstückswerts an den Grundstückseigentümer entrichtet. Um wirtschaftliche Veränderungen, die während der Laufzeit des Erbbaurechts entstehen auszugleichen, wird in neueren Verträgen eine Wertsicherungsklausel aufgenommen, diese regelt die Zinsanpassung an allgemeine wirtschaftliche Verhältnisse. Es sollte aber im Vorfeld geprüft werden, ob das Erbbaurecht tatsächlich günstiger kommt als der Abschluss eines Kreditvertrages.

Erbengemeinschaft

Mehrere Personen (Erben), denen nach dem Tod eines Grundstückeigentümers, beispielsweise Nutzen und Lasten oder die Verfügung aus Grundstücken oder Gebäuden zusteht.

Erker

Befindet sich an der Hausecke oder an der Fassade eines Gebäudes. Es handelt sich ursprünglich um eine geschlossene Auskragung, meist im ersten oder einem anderen Obergeschoss, die unterschiedlichste Formen aufweisen können. In der heutigen Zeit werden Erker auch ebenerdig angebaut.

Erschließung von Grundstücken

Die Erschließung von Grundstücken ist die Gesamtheit der Maßnahmen(baulich und rechtlich) damit diese genutzt werden können. Folgende Maßnahmen fallen unter den Begriff Erschließung: Herstellung von Fußwegen und Anliegerstraßen, Strom, Gas, Trinkwasser, Wärme, Kanalisation, Entwässerung, Beleuchtung, Grünanlagen, Telekommunikation.

Ertragswert

Um den Wert einer Immobilie zu erfassen, wird u. a. der Ertragswert zugrunde gelegt und wie folgt erfasst: Er stellt den Wert zukünftiger Einnahmen zum heutigen Zeitpunkt dar. Die zukünftigen Einnahmen müssen geschätzt und abgezinst werden.

Ertragswertverfahren bei Grundstücken

Das Ertragswertverfahren kommt vor allen bei Immobilien in Betracht, wo erzielbare Erträge im Vordergrund stehen z. Bsp. Mehrfamilienhäuser, Parkhäuser. Bei Anwendung des Ertragswertverfahren wird zunächst der Bodenwert ermittelt und dann der Ertragswert der baulichen Anlagen. D.h. man ermittelt den Wert des Gebäudes u. a. anhand der marktüblichen Miet-/Pachteinnahmen pro Jahr und multipliziert diesen mit einem ortsüblichen Faktor. Weitere Faktoren wie dingliche Rechte, Bewirtschaftungskosten und viele andere müssen ebenfalls berücksichtigt werden, um einen rechnerisch einwandfreien Ertragswert zu bestimmen.

Erwerbskosten

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb der Immobilie stehen (Steuern, Notargebühren, Gerichtskosten, Genehmigungen, usw.).

Estrich /Estricharten

Bauteil, das als Untergrund für verschiedene Fußbodenbeläge dient. Der Estrich liegt somit oberhalb der tragenden Geschossdecke, über der Trenn- oder Dämmschicht bzw. unter dem Bodenbelag. Je nach Anforderung können verschieden Estricharten eingesetzt werden (Zementestrich, Gussasphalt, Trockenestrich, Kunstharzestrich, etc.).


F

Flurstück

Das Flurstück bezeichnet einen amtlich vermessenen Teil der Erdoberfläche. Dieser wird nachgewiesen in den Flurkarten, Liegenschaftskarten und Katasterbüchern der entsprechenden Gemeinden. Das Flurstück wird mit einer Flurstücksnummer versehen und im Bestandsverzeichnis des Grundbuches aufgeführt.

Fahrlässigkeit

Man unterscheidet zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit. Sie bezeichnet im Allgemeinen die Einstellung des Täters gegenüber dem von ihm verursachten Tatbestand. Von einer einfachen Fahrlässigkeit kann man sprechen, wenn es sich um eine unachtsame, nichtbeabsichtigte Tat handelt. Die grobe Fahrlässigkeit liegt vor wenn auf die geforderte Sorgfalt nicht geachtet wurde.

Fassade

Außenwand bzw. Ansichtsfläche eines Gebäudes, die konstruktive, architektonische und bauphysikalische Funktionen erfüllen muss (Bsp.: Wärmedämmung, Schutz vor Einflüssen der Witterung). Sie ist die sichtbare Hülle oder Außenhaut eines Gebäudes. Eine Fassade kann verschiedene Verkleidungen haben.

Fehler in der Mietsache (Mängel)

Auftretende Mängel wie Schimmel oder eine defekte Heizung müssen dem Vermieter sofort angezeigt werden. Seitens des Vermieters besteht die Verpflichtung diese Mängel sofort zu beheben, passiert dies innerhalb einer bestimmten Frist nicht, kann die Miete gekürzt werden oder der Mieter hat das Recht die Mängel auf Kosten des Vermieters beseitigen zu lassen. Hat ein Mieter die Schäden selbst verursacht, ist der Vermieter nicht verpflichtet, die Kosten für die Beseitigung zu tragen.

Fenster

Aus drei Teilen bestehendes Bauelement (verglaster Fensterflügel, Blendrahmen und Flügelrahmen), das für Tageslicht und Durchlüftung sorgt, im Gegenzug aber Wind, Regen und Sturm aus der Wohnung bzw. dem Gebäude ausschließt. Fenster werden aus verschiedenen Materialien hergestellt (Holz, Plastik oder Aluminium) und werden in verschiedenen Arten der Öffnung angeboten (Bsp. Kippflügel-, Schwingfenster).

Fertighaus

Ein Gebäude gilt als Fertighaus, wenn Fertigteile in Geschosshöhe oder Raumbreite als Innen- und Außenwände verwendet werden. Ein fester Verbund mit Grund und Boden muss gewährleistet sein.

Festdarlehen

Im Falle eines Festdarlehens werden während der Laufzeit nur anfallende Zinsen bezahlt, die Darlehensschuld wird nach Laufzeitende abgegolten. Statt einer regelmäßigen Tilgung werden die Beiträge z. B. in eine Lebensversicherung oder einen Bausparvertrag entrichtet und nach dem Auszahlungszeitpunkt verwendet, um die Darlehensschuld zu tilgen.

Festzins

Wird ein Darlehen in Anspruch genommen, wird ein gleich bleibender Zinssatz auf einen bestimmten Zeitraum (meist 5, 10 oder 15 Jahre) festgelegt. Bei Abschluss über 5 oder 10 Jahre kann die Regelung nicht bzw. nur in Ausnahmefällen gekündigt werden. Ab einer Laufzeit von 10 Jahren kann mit einer 6-Monatsfrist gekündigt werden.

Festzinshypothek

Werden von einer Bank die Konditionen für ein Darlehen für einen bestimmten Zeitraum garantiert, handelt es sich um ein eine Festzinshypothek.

Finanzierungsplan

Er besteht aus den drei Elementen Aufwendungen, Eigenmittel und Fremdmittel. Aufwendungen sind alle Ausgaben für die zu finanzierende Sache. Eigenmittel sind Eigenkapital und Eigenleistung. Fremdmittel sind die benötigten Geldmittel, welche nicht aus dem Eigenkapital bezahlt werden könne. Der Finanzierungsplan wird häufig für die Immobilienfinanzierung benötigt.

First

Von zwei sich schneidenden, waagerechten Dachflächen gebildete Oberkante eines Daches oder eines Gebäudes.

Flächennutzungsplan

Im Flächennutzungsplan sind sowohl bereits bestehende Nutzungen als auch beabsichtigte Nutzungen einer Gemeinde dargestellt. Er gilt für das komplette Gemeindegebiet. Sein Inhalt richtet sich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches.

Fliesen

Wand- oder Bodenplatten aus Keramik, die in verschiedenen Größen und Forman angeboten werden. Bodenfliesen müssen andere Anforderungen erfüllen als Wandfliesen (Abrieb-, Rutschfestigkeit). Es wird unterschieden zwischen Fliesen für den Außen- und Innenbereich.

Flurkarte/Flurnummer

Anderes Wort für Katasterkarte. Grundstücke werden zeichnerisch nach Lage und Größe als Flur dargestellt. Dieser wird in mit Flurnummern versehene Flurstücke aufgeteilt.

Forward Darlehen

Das Forward-Darlehen ist ein Annuitätendarlehen mit Sonderkonditionen und wird nicht sofort nach Abschluss ausbezahlt, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt (längstens 60 Monate nach Vertragsabschluss). Sinn eines solchen Darlehens ist es, einen günstigen Zinssatz zu sichern, auch wenn das Geld nicht sofort benötigt wird. Für die Zeit zwischen Abschluss des Vertrags und dem Laufzeitbeginn werden keine Bereitstellungszinsen berechnet. Der Darlehnsgeber erhält stattdessen einen entsprechenden Zinsaufschlag, der Abhängig ist von der Forwardperiode und der aktuellen Zinsstruktur.

Fremdkapital

Gegensatz zum Eigenkapital: wird bei einem Kreditinstitut oder einem anderen Kreditgeber ein Darlehen zur Finanzierung eines Bauvorhabens aufgenommen, spricht man bei dieser Summe von Fremdkapital.

Fristlose Kündigung

Liegt ein wichtiger Grund vor, kann das Mietverhältnis von beiden Seiten, also Mieter und Vermieter, fristlos gekündigt werden. Es gelten verschiedene Kündigungsgründe: seitens des Vermieters: Zahlungsverzug oder ständig unpünktliche Mietzahlungen, Störung des Hausfriedens, Vertragswidriger Gebrauch der Mietsache; seitens des Mieters: Der Mieter darf Kündigen, wenn ihn ein weiterer Verbleib in der Wohnung unzumutbar ist. Beispiele sind: Nichtgewährung der Überlassung der Mietsache, Gesundheitsgefährdungen, Nichtbeseitigung von Mängeln durch den Vermieter trotz Aufforderung. Der Kündigungsgrund muss im Kündigungsschreiben angegeben sein. Es hat immer schriftlich zu erfolgen

Fundament

Das Fundament muss, um Risse in den tragenden Gebäudeteilen zu vermeiden, die Lasten eines Gebäudes ohne ungleichmäßige Setzungen in den Baugrund übertragen. Die Tiefe muss so bemessen sein, dass durch Gefrieren und Auftauen der unteren Bodenschichten keine Bewegungen zustande kommen. Die Grundleitungen für die Entwässerung müssen vor dem Gießen des Fundamentes verlegt werden.


G

Gebot

Gebote sind im Versteigerungstermin in der Regel mündlich in Euro abzugeben. Ausnahmen bestehen lediglich bei taubstummen Personen.

Gebotsanfechtung

Auch ein abgegebenes Gebot kann angefochten werden. In Betracht kommt eine Anfechtung wegen Irrtums oder Täuschung. Eine Anfechtung wegen Überschätzung der eigenen finanziellen Mittel oder nachträglich festgestellter Mängel am Grundstück scheidet allerdings aus.

Gerichtsvollzieher

Der Gerichtsvollzieher hat die Aufgabe, Urteile und andere Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollstrecken. In Deutschland ist er Beamter der Justiz. Die Durchsetzung von Geldforderungen des Gläubigers gegen den Schuldner zählt zu seinen primären Aufgaben.

Geringstes Gebot

Das geringste Gebot beinhaltet das Bargebot sowie die bestehen bleibenden Rechte. Damit müssen die zu berücksichtigenden Kosten und Lasten sowie die Ansprüche, die dem Recht des betreibenden Gläubigers vorgehen stets gedeckt sein. Ein Gebot muss diese Kostendeckung mindestens erreichen, damit ein Zuschlag überhaupt erteilt werden darf.

Gläubiger

Der Gläubiger hat gegenüber dem Schuldner einen Anspruch. Dieser Anspruch begründet sich in der Regel durch eine vorangegangene Leistung, die der Schuldner vom Gläubiger erhalten hat. In der Zwangsversteigerung ist es i.d.R. diejenige Partei, die die Versteigerung betreibt, um ihre Ansprüche aus dem Versteigerungserlös zu befriedigen.

Gutachten (im Zwangsversteigerungsverfahren)

Im Zuge des Zwangsversteigerungsverfahrens bestellt das Gericht einen Sachverständigen (Gutachter) zur Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie oder des Grundstücks. Der Gutachter erstellt eine Expertise (Wertermittlung/Gutachten) über den am Wertermittlungsstichtag gültigen Verkehrswert. Bis zum Versteigerungstermin kann jeder Bietinteressent das Verkehrswertgutachten beim zuständigen Gericht während der Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle der Zwangsversteigerungsabteilung einsehen.

Gemeinschaftseigentum

Alle Teile eines Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten sind, zählen neben dem Grundstück zum Gemeinschaftseigentum. Die häufigsten Arten von Gemeinschaftseigentum sind Hof, Keller-, Speicher-, oder Bodenräume.

Grundbuch - Teileigentum

Für jeden Miteigentumsanteil wird von Amts wegen, ein besonderes Grundbuchblatt (Wohnungsgrundbuch, Teileigentumsgrundbuch) angelegt. Auf diesem ist das zu dem Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und als Beschränkung des Miteigentums die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte einzutragen. Das Grundbuchblatt des Grundstücks wird von Amts wegen geschlossen.

Gesamtnutzungsdauer (GND)

Gesamtnutzungsdauer ist die durchschnittliche wirtschaftliche Nutzungsdauer bei ordnungsgemäßer Instandhaltung (ohne Modernisierung).

Grundbuch

Im Grundbuch sind die Lage, die Eigentumsverhältnisse sowie die mit einem Grundstück verbundenen Rechte eingetragen/hinterlegt. Für jedes Grundstück wird ein Grundbuchblatt geführt. Beim Grundbuch handelt es sich um ein amtliches Verzeichnis, welches beim Grundbuchamt geführt wird.

Grundbuchamt

Das Grundbuchamt erfasst alle Grundstücke in Deutschland und legt für jedes Grundstück ein Grundbuch an.

Gemarkung

Alle Grundstücke, die in topographischem Zusammenhang stehen, werden als Gemarkung bezeichnet.

Grundschuld

Sie zählt zu den Grundpfandrechten. Nach deutschem Recht ist eine Grundschuld das dringliche Recht aus einem Grundstück oder grundstücksgleichen Recht (z.B. Eigentumswohnung) die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages zu fordern. Viele Banken verlangen bei einem Darlehensvertrag eine Grundschuld 1.Ranges zur Absicherung der Kredite. Damit werden die Forderungen der Bank bei einer eventuellen Zwangsversteigerung bevorzugt bedient.

Geschoßflächenzahl (GFZ)

Sie berechnet sich aus dem Verhältnis der Fläche aller Vollgeschosse zur Fläche des Baugrundstücks. Sie wird in der Baunutzungsverordnung geregelt.

Galerie

In Treppenhäusern, Dielen oder in Wohn- und Schlafbereichen befindliche Wohnraumgestaltung, die balkonartig und offen gestaltet ist. Eine Galerie befindet sich ein halbes oder ganzes Stockwerk über der unteren Etage und muss mittels eines Geländers oder einer Brüstung gesichert werden.

Garage

Kfz-Abstellraum, der entweder in ein Wohngebäude integriert sein kann oder als separates Gebäude auf oder außerhalb eines Grundstücks erbaut ist. Voraussetzung für den Bau einer Garage ist immer eine Baugenehmigung.

Gartenmitbenutzung

Ohne Vereinbarung haben Mieter eines Mehrfamilienhauses nicht das Recht, den Garten mitzubenutzen. Ein Gewohnheitsrecht kann unten bestimmten Voraussetzungen entstehen.

Gaststätte

Gastronomischer Betrieb, der die Möglichkeit zum Aufenthalt gibt und in dem Speisen und Getränke zum sofortigen Verzehr angeboten und verkauft werden.

Gaube

Hier handelt es sich um einen mit senkrecht stehenden Fenstern versehenen Dachaufbau, der die Belichtung der Dachräume gewährleistet. Dachgauben können in verschiedenen Arten erstellt werden (Rund, Tonnen-, Schleppgauben usw.).

Gebäudeversicherung

Eine auf einzelne Gefahrenbereiche beziehende Sachversicherung. Es kann eine verbundene Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden, die folgende Schäden abdeckt: Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz (Zweig Feuerversicherung), ferner Schäden die durch bestimmungswidrige auslaufendes Leitungswasser, Rohrbruch und Frost entstehen (Zweig Leitungswasser-Versicherung), Schäden durch Sturmeinwirkung (ab Windstärke 8) und Hagelschäden. Einbezogen werden kann auch ein Versicherungsschutz gegen Elementarschäden (Schäden durch Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben) und Glasschäden.

Gebrauchsüberlassung

Gebrauchsüberlassung ist, wenn eine Sache zeitweilig entgeltlich oder unentgeltlich einem Dritten zum Gebrauch überlassen wird. Beispiele sind Miete, Pacht und Leihe.

Geldbeschaffungskosten

Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Beschaffung von Finanzierungsmitteln stehen.

Gemeinschaftsordnung

Hier werden die Grundregeln für das Verhältnis und Miteinander von Wohnungseigentümern geregelt.

Gemischt genutztes Grundstück

Teils zu öffentlichen Zwecken und/oder teils zu gewerblichen Zwecken und/oder teils zu Wohnzwecken genutztes Grundstück.

Gesellschaft als Mieter-Personenmehrheit

Sind mehrere Personen Mieter einer Sache, so haften sie alle für Verpflichtungen aus dem Mietvertrag. Sie sind Gesamtschuldner. Eine Erklärung eines Vermieters ist auch dann rechtskräftig, wenn sie nur einem Mieter zugeht. Die Mieter bevollmächtigen sich gegenseitig, Willenserklärungen des Vermieters entgegen zu nehmen.

Gewerbegebiet

Besonders ausgewiesenes Gebiet, in dem überwiegend gewerbliche Betriebe zugelassen sind. In Ausnahmefällen kann auch Wohnraum zugeordnet werden, der den im Gewerbegebiet zugeordneten Personen zufällt. Ebenso können Gebäude und Anlagen für soziale und gesundheitliche, kirchliche und kulturelle Zwecke sowie Vergnügungsstätten angesiedelt werden. Sinn des Gewebegebietes ist, die störenden Einwirkungen von Betrieben von den Wohngebieten fernzuhalten.

Gleitzinsdarlehen

Im Gegensatz zum Festzinsdarlehen kann bei einem Gleitzinsdarlehen der Zinssatz seitens des Darlehensgebers jederzeit geändert werden.

Grundakte

Hauptakte, in der alle Akten enthalten sind, auf die im Grundbuch Bezug genommen wird.

Grundbuch-Abteilung I, II und III

Grundbuch - Abteilung I: Der Eigentümer und auf Grund welcher Grundlage die Eintragung ins Grundbuch erfolgte, wird in Abteilung I des Grundbuchs eingetragen. Grundbuch - Abteilung II: Ist ein Grundstück mit Lasten oder Beschränkungen belegt, erfolgt die Eintragung dieser in Abteilung II. Zu den Lasten gehören u. a.: Grunddienstbarkeiten, Reallasten, Nießbrauch, etc. Beschränkungen können sein: Nacherbenvermerk, Insolvenzvermerk, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsvermerk. ACHTUNG! Grundpfandrechte gehören nicht dazu, diese müssen in Abteilung III eingetragen werden. Grundbuch - Abteilung III: Werden Grundschulden, Hypotheken oder Rentenschulden und die damit verbundenen Vormerkungen, Veränderungen und Widersprüche hinterlegt, muss dies in Abteilung III des Grundbuchs geschehen.

Grundbuch-Aufschrift

In der Aufschrift oder Deckblatt sind die folgenden Daten hinterlegt: Um welches Amtsgericht handelt es sich? Um welchen Bezirk des Grundbuches handelt es sich? Blattnummer? Evtl. Schließungs- oder Umschreibungsvermerk. Handelt es sich um a) Erbaurecht oder b) Wohneigentum wird folgender Zusatz in Klammer unter den Vermerk über das Blatt gesetzt: a) - Erbbaugrundbuch // b) - Wohnungsgrundbuch; Teileigentumsgrundbuch oder Wohnungserbbaugrundbuch.

Grundbuchauszug

Wird eine Abschrift der Eintragungen eines Grundbuches angefertigt, spricht man von einem Grundbuchauszug. Ein solcher Auszug kann nur bei berechtigtem Interesse angefordert werden.

Grunddienstbarkeit

Eingetragene Rechte Dritter an dem bezeichneten Grundstück (in Abt. II des Grundbuchs eingetragen). Hierbei kann es sich beispielsweise um Wegerechte handeln. Eine Grunddienstbarkeit bezieht sich immer auf den jeweiligen Eigentümer eines Grundstücks und nicht auf eine bestimmte Person und wird somit immer auf den neuen Eigentümer mit übertragen.

Grunderwerbsteuer

Einmalige Abgabe, wenn im Inland ein bebautes oder unbebautes Grundstück erworben wird. Der Steuersatz differiert zwischen 3,5% und 6,5% (je nach Bundesland) des Gesamtkaufpreises (Grundstückspreis oder Grundstücks- und Gebäudepreis).

Grundfläche

Begrenzungsfläche eines Baukörpers oder eines Raumes. Im Baurecht wird hiermit die Fläche bezeichnet, die von den absoluten Außenkanten eines Gebäudes eingenommen wird.

Grundflächenzahl

Sie trifft eine Aussage darüber, wie viel bebaute Grundfläche pro Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig ist.

Grundmiete

Die Grundmiete, auch Kaltmiete genannt, ist die Miete ohne anfallende Nebenkosten.

Grundpfandrecht

Hypothek, Grundschuld und Rentenschuld sind Grundpfandrechte. Diese müssen unter Angabe des Namens des Gläubigers und des Betrages im Grundbuch eingetragen werden, um Gültigkeit zu erlangen.

Grundriss

Stellt das Gebäude aus der Vogelperspektive in horizontal aufgeschnittenem Zustand dar.

Grundschuldbestellung

Erklärt ein Grundstückseigentümer seine Zustimmung zur Belastung seines Grundstückes mit einer Grundschuld als Grundpfandrecht spricht man von einer Grundschuldbestellung. Die Bestellung der Grundschuld ist mit einem Antrag auf Eintrag im Grundbuch verbunden. Die Bewilligung der Eintragung muss öffentlich beglaubigt oder notariell beurkundet sein.

Grundsteuer

Die den Gemeinden zufließende Grundsteuer ist eine jährlich wiederkehrende Abgabe auf das Eigentum von bebauten und unbebauten Grundstücken, Wohnungseigentum, Teileigentum, Erbbaurechten und Betriebsgrundstücken. Der Steuersatz wird auf kommunaler Ebene festgelegt.

Gründung

Nimmt die Lasten (Gewicht) aus dem Bauwerk und leitet diese in den Baugrund weiter. Gewährleistet die Standfestigkeit eines Gebäudes und verhindert ungleichmäßige Setzungen desselben (siehe Fundament).


H

Haftungsbeschränkung

Vereinbarung, dass eine Vertragspartei den Umfang oder die Gründe der Haftung reduziert. Haftungsbeschränkungen haben gesetzliche Einschränkungen, eine zu starke Beschränkung oder gar Ausschluss der Haftung bei Nichtkaufleuten sind in bestimmten nicht oder nur eingeschränkt möglich. Nichtige Haftungseinschränkungen werden ggf. durch die Bestimmungen des BGB ersetzt.

Hausanschluss

Anschluss der Installationen wie Strom, Gas, Wasser und Abwasser, Fernheizung, Kabelanschluss und Telefon an die öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen. Die Hausanschlusskosten sind Bestandteil der Baukosten.

Hausgeld

Kapital der Eigentümergemeinschaft, mit dem die Verwaltungskosten für das Gemeinschaftseigentum gedeckt werden. Das Hausgeld wird von den Eigentümern gem. des erstellten Wirtschaftsplans monatlich entrichtet.

Haushaltsgemeinschaft

Gruppe von Personen, die sich Wohnraum teilt und weitere Bedarfe des täglichen Lebens ganz oder teilweise gemeinsam abdeckt. Diese Personen können z. B. Lebenspartner oder Kinder des Lebenspartners sein.

Hausordnung

Um ein gutes Zusammenleben aller Hausbewohner zu gewährleisten, eine Hausordnung mit Regeln aufgestellt, die von allen zu beachten sind. Dies kann z.B. sein: Regelungen über Haustierhaltung // Abfallentsorgung // Reinigungs- und Streupflichten, etc. Werden die Pflichten der Hausordnung trotz Abmahnung nicht eingehalten, kann dies zu einer außerordentlichen Kündigung führen.

Haustierhaltung

Haustiere dürfen grundsätzlich nur mit Genehmigung des Vermieters gehalten werden. Kleintiere wie Hamster oder Fische bedürfen keiner Genehmigung, die meisten Hunde gelten nicht als Kleintiere.

Heizdauer

Eine Wohnung muss beheizbar sein und im Winter auch ausreichend beheizt werden können. Als angemessene Temperaturen gelten tagsüber 20° bis 22°C, eine Absenkung in der Nacht ist durchaus der Normalfall. Eine gesetzliche Regelung von wann bis wann die Heizung eingeschaltet sein muss, gibt es nicht, normal ist vom 01. Oktober bis 30. April des Folgejahres.

Heizkessel

Der Heizkessel ist zusammen mit dem Brenner die Grundlage einer Heizung. Heizkessel gibt es in verschiedenen Typen, die Unterschiede liegen hauptsächlich in der Art der Befeuerung (Öl, Gas). Die Wärmeübertragung erfolgt über Heizkörper, die die Wärme über Konvektion oder Strahlung abgeben.

Heizkostenverordnung

Sie ist eine deutsche Rechtsordnung. Die Heizkostenverordnung regelt die Abrechnung der Heizkosten und des Warmwassers bei vermieteten Räumen oder Wohnungseigentum.

Herstellungskosten (Immobilie)

Kosten, die für den Erwerb oder die Erstellung einer Immobilie anfallen (neben beispielsweise Material- und Handwerkerkosten auch Steuern und Gebühren). Unter dem Begriff Herstellungskosten sind Aufwendungen (z.B. Baukosten, Architektenhonorar, anfallende Gebühren) zusammengefasst, die in die Errichtung eines gebrauchsfertigen Gebäudes investiert werden. Welche konkreten Aufwendungen zu den Herstellungskosten gezählt werden ist für Deutschland im HGB (Handelsgesetzbuch) geregelt. Es gibt auch Kosten die nicht zu den Herstellungskosten zählen wie z.B. Außenanlagen(Hofbefestigung, Straßenzufahrt), Eigenleistung, Gartenanlage und Vorgarten.

Hinterlüftung

Um eine Bauwerk vor Feuchtigkeit zu schützen, wird eine sog. Hinterlüftung eingebaut. Zwischen außen liegendem Bauteil und innen liegender Konstruktion wird eine Lüftungsschicht mit Abluftöffnungen eingebaut.

HOAI

Abkürzung für die "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure". Grundlage zur Berechnung des Honorars eines Architekten.

Hypothek

ist die Belastung eines Grundstücks in der Weise, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme zur Befriedigung wegen einer ihm zustehenden Forderung aus dem Grundstück zu zahlen ist. Im Unterschied zur Grundschuld besteht die Hypothek nur in Höhe der zu sichernden Forderung und hängt in ihrem Bestand von der Forderung ab. Die Hypothek kann daher - anders als die Grundschuld - nicht ohne die Forderung übertragen werden bzw. mit Übertragung der Forderung geht die Hypothek automatisch auf den Inhaber der Forderung über.

Hypothekenbanken

Privatrechtliche Kreditinstitute, die inländische Grundstücke beleihen und Schuldverschreibungen ausgeben.

Hypothekendarlehen

Langfristiges Darlehen, dessen Absicherung über ein Grundpfandrecht auf eine Immobilie erfolgt.


I

Instandhaltungskosten

Um eine bauliche Anlage bestimmungsgemäß erhalten zu können, müssen Aufwendungen getätigt werden, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterung entstandenen Schäden zu beseitigen - hierbei spricht man von Instandhaltungskosten.

Indexmiete

Die Vertragsparteien können schriftlich vereinbaren, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird, dann spricht man von der Indexmiete. Sie ist eine variable Miete für ein Objekt (Wohnung, Gewerberaum).

Immission

Unter Immission versteht man den Eintrag von Schadstoffen, in die Umwelt. Immissionen können auch können verschiedene Quellen haben. Immissionsgrenzwerte sollen die Gesundheit von Menschen und Tieren schützen.

Immobilie

Darunter versteht man ein unbewegliches Sachgut - ein Grundstück oder Bauwerk.

Installation

Die technische Gebäudeausrüstung bzw. der Einbau in einem Gebäude mit z. B. Zu- und Ableitungen der verschiedenen Versorgungsträger (Strom, Sanitär, etc.).

Instandhaltung

Alle Maßnahmen, ein Objekt in seinem bestimmungsgemäßen und funktionalen Zustand zu erhalten. Die Instandhaltung einer Wohnung ist Sache des Vermieters, Schäden müssen diesem unverzüglich angezeigt werden.

Instandhaltungsrücklage, Instandhaltungsrückstellung

Wird geregelt durch das Wohnungseigentumsgesetz. Eigentümer von Teil -oder Wohnungseigentum sind verpflichtet eine Instandhaltungsrücklage zu bilden, die monatlich zu zahlen ist. Die Höhe der Rücklage wird von der Eigentümerversammlung beschlossen. Es handelt sich dabei um die Ansparung einer, dem jeweiligen Eigentumsanteil angemessenen Geldbetrags, um notwendige Instandsetzungen und Instandhaltungen zu gewährleisten.

Instandsetzung

Beseitigung von Schäden und Mängeln an einem Gebäude.

Isolierung

Bezeichnet im Bauwesen umgangssprachlich u. a. die (Bauwerks)Abdichtung. Man unterscheidet man zwischen verschiedenen Arten von Isolierung, z.B.: Isolierung des Kellerbereiches gegen eintretende Feuchtigkeit, Isolierung von stromführenden Materialien gegen Berührung, Isolierung der Außenhaut (Wärmedämmung der Fassade), etc.


J

Jahresabrechnung

Nach Ablauf eins Wirtschaftsjahres ist der Verwalter des Gemeinschaftseigentums verpflichtet, eine Aufstellung über die jährlichen Vorschusszahlungen, Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft zu erstellen.

Jahresnettomiete

Auch Grund- oder Kaltmiete genannt. Betrag der Miete pro Jahr, aus dem sämtliche Nebenkosten, wie z. B. Heiz- und Betriebskosten komplett ausgegliedert sind.

Jalousie

Sicht- und Windschutz von Fenstern. Man unterscheidet zwischen Außen- und Innenjalousien. Außenjalousien werden von außen an Fenstern oder Glaselementen und die Innenjalousien von innen angebracht. Die dem Schutz vor Sonne, Wind und Sicht dienenden Jalousien werden aus horizontal angeordneten Lamellen gefertigt.


K

Kaltmiete

Mit Kaltmiete wird die Miete ohne anfallende Nebenkosten bezeichnet.

Kamin

oder Schornstein. Anlage, über die die Abgase der Wärmeerzeuger abgeführt werden. Besteht heute in der Regel aus Fertigteilen mit einem Schamottrohr oder Edelstahl mit Dämmung.

Kappungsgrenze

Die Kappungsgrenze legt die Obergrenze der maximalen Mieterhöhungen fest. Sie ist im BGB geregelt.

Kataster

Alle Flurstücke eines Landes werden als flächendeckende Beschreibung zusammengefasst. Die geometrische Lage, die baulichen Anlagen/Liegenschaften, die Art der Nutzung und Größe werden im (Liegenschaftsbuch) und in der Liegenschaftskarte beschrieben.

Katasteramt

Amt, Behörde oder Organisationseinheit, zuständig für die Führung des Liegenschaftskatasters als amtliches Verzeichnis der Grundstücke. Im Katasteramt sind die örtlichen Grundstücke sowie Erbbaurechte und Wohnungseigentum verzeichnet.

Katasterkarte

Anderes Wort für Flurkarte. Maßstäbliche Darstellung einer Liegenschaft. Grundstücke werden zeichnerisch nach Lage und Größe als Flur dargestellt. Dieser wird in mit Flurnummern versehene Flurstücke aufgeteilt.

Kaufvertrag

Vereinbarung, in der sich der Verkäufer verpflichtet, das Eigentum an den Käufer zu übertragen, dieser ist im Gegenzug verpflichtet, das vereinbarte Entgelt zu zahlen.

Kaution (Miete)

(Miet) Sicherheit, die der Vermieter vom Mieter bei Vertragsbeginn verlangen kann. Die Kaution darf höchstens 2 Monatsmieten betragen und kann in zwei Einzelraten gezahlt werden. Kommt der Mieter seinen Mietpflichten nicht nach, kann der Vermieter darauf zurückgreifen.

Kaution - Rückgriff

Hat der Vermieter während der Laufzeit eines Vertrages Ansprüche aus dem Mietverhältnis, kann er diese durch einen Rückgriff auf die hinterlegte Kaution befriedigen. Gleichzeitig kann er vom Mieter verlangen, die Kaution wieder auf die ursprüngliche Höhe zu bringen.

Keller / Kriechkeller

Geschlossener Gebäudeteil, der sich ganz oder teilweise unter der Erdoberfläche befindet. Wurde früher hauptsächlich zu Abstell- oder Lagerzwecken genutzt, auch die Heizanlage ist dort zu finden, kann aber heute nach Einhaltung bestimmter Regeln auch als Wohnraum genutzt werden. Der sog. Kriechkeller kommt vorwiegend in alten Häusern vor. Die Decken sind so niedrig, dass man nicht aufrecht gehen kann.

Kfz-Stellplatz

Hier handelt es sich um einen befestigten Platz auf einem Privatgrundstück (nicht öffentliche Verkehrsfläche), auf dem Fahrzeuge abgestellt werden können. Er muss als solcher genehmigt werden, entweder als Bestandteil des Bauantrages oder bei nachträglicher Erstellung mittels einer Bauanzeige.

Klagefrist bei Mieterhöhung

Meldet sich der Mieter innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist bei Mieterhöhungen nicht, hat der Vermieter das Recht, die Erteilung auf Zustimmung innerhalb der gesetzlichen Frist einzuklagen. Wird diese Frist versäumt, verfällt das Mieterhöhungsbegehren.

Kniestock

Auch "Drempel" genannt. Außenwandkonstruktion, die an der Traufseite des Hauses im Dachbereich aufgemauert wird. Grundsätzlich gilt: je höher der Kniestock, desto mehr Stellfläche (wichtig bei Ausbau eines Dachgeschosses) ergibt sich.

Kommunalabgaben

Alle öffentlichen Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge), wie beispielsweise Abwasser- und Müllgebühren und Gemeindesteuern, die an die Kommune gezahlt werden müssen. Die Kommunalabgabengesetze (KAG) der jeweiligen Länder regeln die genaue Ausgestaltung.

Konkurrenzschutz

Schutz des Mieters, Konkurrenz auf anderen Räumen des Mietgrundstücks oder auf dem Vermieter gehörenden Nachbargrundstücken anzusiedeln. Der Konkurrenzschutz ist wichtig beim Gewerbemietvertrag. Er kann sowohl vom Vermieter ausgeschlossen werden oder aber auch ausdrücklich im Vertrag gewährt werden. Ist der Konkurrenzschutz nicht erwähnt so gilt er nur für das Hauptsortiment des Gewerbetreibenden (Bsp. Medikamente bei Apotheke).

Kündigung

Eine Kündigung, egal ob von Mieter oder Vermieter, muss immer schriftlich erfolgen. Das Kündigungsschreiben sollte sich immer an der aktuellen Gesetzgebung orientieren und muss vom Aussteller eigenhändig und lesbar unterschrieben sein.

Kündigungsfristen - Wohnraum

Die jeweiligen Mindestkündigungsfristen sind gesetzlich geregelt. Individuelle Kündigungsfristen, speziell im Gewerbebereich sind üblich.

k-Wert

Auch Wärmedurchgangskoeffizient genannt. Je niedriger der k-Wert, desto besser ist die Wärmedämmung, bzw. geringer ist der Wärmeverlust.


L

Liegenbelassungsvereinbarung

Zwischen dem Berechtigten und dem Ersteher kann vereinbart werden, dass ein an sich durch den Zuschlag erloschenes, dem bestrangig betreibenden Gläubiger nachrangiges Recht, bestehen bleiben soll.

Lagemerkmale von Grundstücken

Nachbarschaft, die Wohn- und Geschäftslage, Verkehrsanbindung oder auch Umwelteinflüsse werden als Lagemerkmale eines Grundstücks betitelt.

Land- und Forstwirtschaftsflächen

Land- und Forstwirtschaftsflächen sind entsprechend genutzte oder nutzbare Flächen, von denen anzunehmen ist, dass sie nach ihren Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage, nach ihren Verwertungsmöglichkeiten oder den sonstigen Umständen in absehbarer Zeit nur land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken dienen werden, und die sich insbesondere durch ihre landschaftliche oder verkehrstechnische Lage, durch ihre Funktion oder durch ihre Nähe zu Siedlungsgebieten geprägt, auch für außerlandwirtschaftliche oder außerforstwirtschaftliche Nutzungen eignen, sofern im gewöhnlichen Geschäftsverkehr eine dahingehende Nachfrage besteht und auf absehbare Zeit keine Entwicklung zu einer Bauerwartung bevorsteht.

Liegenschaftszinssatz

Der Liegenschaftszinssatz ist der Zinssatz, mit dem der Verkehrswert von Liegenschaften im Durchschnitt marktüblich verzinst wird. Er ist auf der Grundlage geeigneter Kaufpreise und der ihnen entsprechenden Reinerträge für gleichartig bebaute und genutzte Grundstücke unter Berücksichtigung der Restnutzungsdauer der Gebäude nach den Grundsätzen des Ertragswert Verfahrens zu ermitteln.

Lasten und Beschränkungen (Grundbuch)

Diese können sein: Grunddienstbarkeiten, beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, Auflassungsvormerkungen, Insolvenz-, Zwangsvollstreckungs- und Testamentsvollstreckervermerke und Grundpfandrechte, wie Hypotheken und Grundschulden.

Ladenlokal

Räumlichkeiten, in denen Waren oder Dienstleistungen zum Kauf angeboten werden. Potentielle Kunden werden durch Werbung und durch eine ansprechende Schaufenstergestaltung geworben.

Lageplan

Amtliches Dokument, das die exakten Grenzen eines Grundstücks oder auch Grundstücke zeichnerisch nach Lage und Größe markiert.

Laminat

Besteht aus zwei oder mehreren flächig miteinander verklebten Schichten (Lamina, lat. = Schicht). Wird häufig als Parkett-Ersatz verlegt und hält einer hohen Beanspruchung stand.

Landesbauordnung (LBO)

Bestandteil des öffentlichen Baurechts regelt in den jeweiligen Bundesländern die Anforderungen, die bei Bauvorhaben zu beachten sind.

Lastenfreistellung

Meist sind im Grundbuch Grundpfandrechte zu Lasten des Eigentümers eingetragen. Im Kaufvertrag muss die Freistellung der Lasten zu Gunsten des Verkäufers oder die Löschung ausdrücklich vermerkt werden. Der Notar muss diese vor der Kaufpreisfälligkeit vom Grundbuchamt bestätigt bekommen.

Laufzeit eines Darlehens

Zeitraum von der Auszahlung bis zur vollständigen Rückzahlung eines Darlehens.

Leichtbauweise

Ziel der Leichbauweise ist eine maximale Gewichtseinsparung. Beim Leichtbauverfahren werden besondere Baustoffe eingesetzt oder bestimmte Bauweisen und Bauformen angewandt, die im Hochbau eine hohe Standfestigkeit oder Tragfähigkeit bei kleinem Gewicht zum Ziel haben.

Leistungsverzeichnis

Es ist Bestandteil der Leistungsbeschreibung. Es beschreibt alle Teilleistungen, die für die Gesamtleistung zu erbringen sind.

Loggia

Nach vorne offener, aber zur Seite und nach oben hin geschlossener Freisitz in einem Gebäude. Loggien werden nach vorne durch eine Brüstung oder ein Geländer begrenzt.

Löschungsbewilligung

Gibt ein Berechtigter ein zu seinen Gunsten im Grundbuch eingetragenes Recht auf und ist dies öffentlich beglaubigt, spricht man von einer Löschungsbewilligung.

Löschungsvormerkung

Verpflichtet sich ein Eigentümer zur Löschung einer Hypothek, so kann zur Sicherung der Anspruch auf Löschung im Grundbuch eingetragen werden.

Lärmbelästigung

Treten im Bereich einer Wohnung ortsübliche und unwesentliche Belästigungen durch Lärm, wie z.B. Toilettenspülung, Dusche, Verkehrslärm auf, müssen diese hingenommen werden. Schallemissionen können eine Ruhestörung oder Lärmstörung begründen, die zur Belästigung anderer Personen führt. Erhebliche Lärmbelästigungen wie eine voll aufgedrehte Stereoanlage müssen nicht geduldet werden.


M

Mängelhaftung

Bestandteil des BGB, der den Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber eine mängelfreie Leistung zu liefern.

Meistbietender

Derjenige, der am Ende der Bietzeit das höchste wirksame Gebot abgegeben hat. Diesem ist grundsätzlich der Zuschlag zu erteilen, sofern kein Versagungsgrund vorliegt.

Mietausfallwagnis

Mietausfallwagnis ist das Wagnis einer Ertragsminderung die durch uneinbringliche Mietrückstände oder das Leerstehen von Raum, der zur Vermietung bestimmt ist, entsteht. Es beschreibt auch die Deckung der Kosten einer Rechtsverfolgung auf Zahlung, Aufhebung eines Mietverhältnisses oder Räumung.

Marktanpassungsfaktor

Der Marktanpassungsfaktor (MAF) wird abgeleitet aus der Bewertung, von zum Zeitpunkt der Wertermittlung mittels Sachwertmodell der Wertverordnung berechneten, vergleichbaren, verkauften Objekten. Er findet Verwendung als rechnerische Größe zur Kaufpreisfindung eines zu bewertenden Objekts als auch der Darstellung des Verhältnisses aus bisherigen Kaufpreisen und den ihnen entsprechenden, ermittelten Sachwerten.

Miteigentumsanteile

Ein nach dem deutschen Wohnungseigentumsrecht rechnerischer Bruchteil am gemeinschaftlichen Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Festgelegter Anteil am gemeinschaftlichen Eigentum in der Teilungserklärung. Die Größe des Miteigentumsanteils richtet sich meist nach der Wohn- oder Nutzfläche (mehr Fläche - mehr Anteile). Miteigentumsanteile sind gesetzlich nicht geregelt, so dass einzelne Anteile unter den Eigentümern ohne Auswirkungen auf das Sondereigentum verändert werden können. Allgemeine Änderungen bedürfen die Mitwirkung bzw. Zustimmung, aller Eigentümer.

Mietspiegel

In einem Mietspiegel sind ortsübliche Vergleichsmieten hinterlegt. Diese Aufstellung muss von einer Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter in gemeinsamer Arbeit erstellt und anerkannt werden.

Meistgebot

Das höchste, wirksame und vom Rechtspfleger zum Ende der Bietzeit festgestellte Gebot.

Maisonette

Ist eine über zwei Stockwerke verteilte Wohnung, bei der der Zugang zum jeweils anderen Stockwerk über eine innen liegende Treppe erfolgt (Maisonettewohnung).

Maklerprovision

Wann sind Maklerprovisionen fällig ? Was muss der Vermittler erbringen, um seine Provision rechtens einzufordern. Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg setzte hier in einem aktuellen Urteil anlässlich einer Zwangsversteigerung relativ enge formale Grenzen: "Auch wenn die Parteien eines Maklervertrages eine Provisionsvereinbarung individualvertraglich für den Fall abgeschlossen haben, dass der Makler eine Provision auch dann erhält, wenn der Eigentumserwerb im Rahmen der Zwangsversteigerung erfolgt, muss die Tätigkeit des Maklers (mit)ursächlich sein". Der Provisionsanspruch entstehe nur, wenn die vom Makler entfaltete Vermittlungs- oder Nachweistätigkeit für den Vertragsabschluss ursächlich ist. "Der Hauptvertrag muss nämlich ... infolge des Nachweises oder infolge der Vermittlung des Maklers zustande kommen. Das Kausalitätserfordernis gehört damit zum Leitbild des Maklervertrages".

Mängelbeseitigungsanspruch

Anspruch des Mieters auf die Beseitigung der von ihm angezeigten Mängel an der Mietsache.

Mängelrüge

Ein Baumangel liegt vor, wenn das Bauwerk entgegen den Regeln der Baukunst oder nicht nach den Vertragsvereinbarungen erstellt wurde. Ein solcher Mangel muss seitens des Bauherrn mit einer schriftlich eingereichten sog. Mängelrüge angezeigt werden. Hierin wird der ausführende Unternehmer aufgefordert, die Mängel innerhalb eines festgelegten Zeitraumes zu beheben.

Massivbauweise

Wände und Decken erfüllen auch die statisch tragende Funktion. Tragwerk und Raumabschluss bilden beim Massivbau ein identisches Bauteil. Hauptsächliche Baustoffe des Massivbaus sind Naturstein, Kalkstandstein, Beton oder Stahlbeton.

Mehrfamilienhaus

Ein üblicherweise auf mehrere Geschosse verteiltes Gebäude mit einzelnen Wohnungen, die für verschiedene Familien oder Nutzer vorgesehen sind.

Mietbürgschaft

An Stelle einer Kaution kann auch eine Mietbürgschaft von dem Vermieter gefordert werden. Diese Mietbürgschaft wird üblicherweise von einer Bank übernommen.

Mietereinbauten

Baumaßnahmen, die der Mieter in einer gemieteten Sache auf seine Kosten vornimmt oder vornehmen lässt.

Mieterhöhung allgemein

Da es sich bei der Miete um eine Vertragsvereinbarung handelt, kann diese nicht einfach vom Vermieter erhöht werden, der Mieter muss damit einverstanden sein und sein ausdrückliches Einverständnis geben. Der Mieter kann die Erhöhung aber nicht einfach ablehnen. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, muss der Mieter zustimmen. Die Mieteerhöhung muss begründet sein und sich an die gesetzlichen Vorgaben anlehnen.

Mietfälligkeit

Spätestens am dritten Werktag eines Monats muss die Miete auf dem Vermieterkonto gutgeschrieben sein. Wird die Miete laufend unpünktlich bezahlt, hat der Vermieter das Recht, nach vorheriger Abmahnung, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.

Mietgegenstand

Vermietete Gebäude, Räumlichkeiten, Flächen, Stellplätze, etc.

Mietminderung

Ist eine Wohnung in einem nicht bewohnbaren (vertragsgemäßen) Zustand, kann der Mieter die Miete mindern. Gründe einer Mietminderung können sein: Schimmel, nicht funktionierende Heizung, kein Warmwasser, etc. Der Vermieter muss über die Schäden in Kenntnis gesetzt werden, erst wenn dieser nichts unternimmt kann gekürzt werden. Die Schäden können auch vom Mieter selbst behoben werden und die Kosten dem Vermieter in Rechnung gestellt. Rat vom Rechtsanwalt sollte in jedem Fall eingeholt werden.

Mietvertrag

gegenseitige Vereinbarung zur zeitweisen Überlassung und dem Gebrauch von Immobilien gegen Entgelt. Ein Mietvertrag wird meistens schriftlich geschlossen. Man hat die Möglichkeit zwischen Formularmietverträgen oder individuell abgefassten Verträgen. Klauseln, die dem BGB widersprechen sind nichtig.

Miteigentum

Einem Miteigentümer stehen in einem fest gelegten Verhältnis Anteile an einer Sache zu.


N

Nutzungsrecht

Schuldrechtliches Nutzungsrecht: Hier spricht man von Leihe, Miete oder Pacht; der Eigentümer behält seine Stellung, dem Nutzenden wird nur der Besitz zugesprochen, die Sache muss nach Vertragsende zurückgegeben werden. Dingliches Nutzungsrecht: Ein dingliches Nutzungsrecht wird durch Grunddienstbarkeiten, beschränkte persönliche Dienstbarkeiten oder Nießbrauch eingeräumt ? Dienstbarkeiten. Sie müssen ins Grundbuch eingetragen werden.

Nachbarrecht

Man unterscheidet zwischen zivilem und öffentlich-rechtlichem Nachbarrecht. Beispiele ziviles Recht: Schutz des Nachbarn vor Immissionen in Form von Gerüchen und Geräuschen, Zweigüberhang oder Überfall von Früchten, aber auch Regelung des Notwegerechts und Rechtsansprüchen beim Überbau Beispiele öffentlich-rechtlich: Regelungen der Landebauordnungen, bauordnungsrechtliche Bestimmungen, teilweise auch das Bundesimmissionsschutzgesetz.

Nachtspeicherheizung

Elektrisch betriebener Speicherofen, der über Nachtstrom aufgeheizt wird und tagsüber die Wärme abgibt (Regelung über Thermostate). Günstig in der Anschaffung, hat aber einen geringen Wirkungsgrad. Die Energiekosten steigen dadurch erheblich an.

Nassbereich (Feuchtraum)

Alle Bereiche eines Hauses oder eines Gewerbebetriebes in denen ein Bodenablauf für Wasser oder andere Flüssigkeiten notwendig ist, werden als Feuchtraum oder Nassbereich bezeichnet. Im Wohnungswesen wird das Badezimmer als "Nassbereich" bezeichnet. Es gelten höhere Anforderungen an Materialien und Bauweise.

Nebengebäude

Alle Gebäude, die neben dem Wohn- oder Gewerbeanwesen auf dem gleichen Grundstück befinden. Sie haben eine untergeordnete Bedeutung. Sie haben weder Toiletten, Aufenthaltsräume noch Feuerstätten.

Nennbetrag

Der Nennbetrag ist im Darlehensvertrag vereinbart. Der Auszahlungsbetrag liegt meist unter dem Nominalbetrag des Darlehens.

Nettogrundfläche

Die Nettogrundfläche (nutzbare) summiert sich aus nutzbaren Flächen, Verkehrsflächen und technischer Funktionsfläche eines Gebäudes.

Nettomiete

Auch Grund- oder Kaltmiete genannt. Mietbetrag, aus dem sämtliche Nebenkosten, wie z. B. Heiz- und Betriebskosten komplett ausgegliedert sind.

Neubau

Definiert Gebäude, die nach 1949/1950 erstellt wurden. Neubauten wurden im Gegensatz zu Altbauten mit Betonwänden und -decken erstellt, auch die sog. Plattenbauweise wurde verwendet. Ebenso unterscheiden sich Neu- von Altbauten durch die Art der eingebauten Fenster und der Deckenhöhe. Auch Gebäude, die vor kurzem neu errichtet oder rekonstruiert wurden, werden oft als Neubau bezeichnet.

Nichtabnahmeentschädigung

Wird ein Darlehen nicht abgenommen, muss zum Ausgleich des Schadens, der der Bank entsteht (Bsp. Beschaffung und Bereithaltung der Mittel), eine Entschädigung bezahlt werden.

Nießbrauch

Das unveräußerliche und unvererbliche Recht, aus einer Sache alle Nutzungen zu ziehen. Eintragung des Nießbrauches erfolgt in Abt. II des Grundbuches.

Nominalkapital

Beim Nominalkapital handelt es sich um die Summe des ursprünglichen Darlehens.

Nominalschuld

Entscheidend für die Berechnung von Zinsen, Gebühren, Tilgung und Disagio ist die Nominalschuld (Darlehenssumme). Der Betrag, der ausbezahlt wird, unterscheidet sich von der Nominalschuld.

Nominalzins

Jährlich zu entrichtender Zins für das Nominalkapital. Nominalzins kann fest (Zinsfestschreibung) oder variabel sein.

Notar

Der Notar, unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes, ist für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und Beglaubigungen von Unterschriften zuständig. Der Notar ist verpflichtet, unparteiisch und unabhängig zu handeln.

Notaranderkonto

siehe "Anderkonto"

Notargebühr

Die vom Notar erhobenen Gebühren sind in der Kostenordnung hinterlegt, sie müssen erhoben werden. Die Kosten richten sich nach dem Geschäftswert der notariellen Tätigkeit.

Nutzfläche

Sie setzt sich aus Hauptnutzfläche und Nebennutzfläche zusammen und beschreibt die Flächen eines Gebäudes, die für einen bestimmten Zweck genutzt werden. Es gibt sechs Hauptnutzflächen: Wohnen und Aufenthalt // Büroarbeit // Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, Experimente // Lagern, Verteilen und Verkaufen // Bildung, Unterricht und Kultur // Heilen und Pflegen: Als Nebennutzflächen gelten Sanitärräume, Fahrzeugabstellflächen und Schutzräume. Aufzüge, Treppen und Flure sind Verkehrsfläche und keine Nutzfläche. Ebenso Heizungsraum, Maschinenräume, technische Betriebsräume, diese zählen zur Funktionsfläche.


O

Oberlicht

Werden an der Decke oder im oberen Wandbereich Fenster oder Lichtkuppeln eingebaut, werden diese Oberlichter genannt. Sie dienen der Belichtung und falls kippbar auch der Belüftung.

Offene Bauweise

Frei stehende Immobilie, mit seitlichen und rückwärtigen Abstand zu den Grundstücksgrenzen. Es werden folgende Hauptformen unterteilt: Einzelhaus: Das Gebäude (Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Gebäudekomplex) muss sich auf einem einzigen Grundstück befinden. Doppelhaus: Zwei Gebäude die an der Grundstücksgrenze zusammengefügt sind damit werden die Grundstücke verbunden. Die Gebäude müssen aufeinander abgestimmt sein. Hausgruppe: Mindestens drei zusammenhängende Häuser, die sich jeweils auf einem eigenen Grundstück befinden. Der Gebäudekomplex muss als Gesamtheit Mindestabstände zur Nachbarbebauung einhalten.


P

Pachtvertrag

Durch den Pachtvertrag wird der Verpächter verpflichtet, dem Pächter den Gebrauch des verpachteten Gegenstands und den Genuss der Früchte, soweit sie nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft als Ertrag anzusehen sind, während der Pachtzeit zu gewähren. Der Pächter ist verpflichtet, dem Verpächter die vereinbarte Pacht zu entrichten.

Pacht

Der Abschluss eines Pachtvertrages beinhaltet neben der entgeltlichen Überlassung einer Sache auch die sog. "Fruchtziehung". Dem Pächter einer Sache (z. B. Landwirt) ist somit gestattet, die auf dem gepachteten Feld gezogenen Früchte für sich zu nutzen. Ein Pachtvertrag endet durch Kündigung oder Ablauf der Vereinbarungsdauer.

Parkett

Holzbodenbelag, wurde früher nur aus Massivholz hergestellt. Heute unterscheidet man zwischen Einschicht- und Mehrschichtparkett, es gibt verschiedene Parkettarten.

Passivhaus

Wohnhaus, das ohne konventionelle Heizung ein komfortables Innenklima erreicht. Der Primärenergiebebarf darf gewisse Grenzwerte nicht überschreiten. Auch müssen Grenzwerte bei Luftdichtheit und minimalen Wirkungsgraden eingehalten werden. Grundlage für ein Passivhaus ist eine extrem gute Wärmedämmung (Gebäudehülle, Fenster und Außentüren) sowie eine Südausrichtung. Wesentlicher Faktor ist die Nutzung "passiver" Energiequellen wie Sonneneinstrahlung und der Abwärme von Menschen und technischen Gräten. Ein Passivhaus bringt einen hohen technischen Aufwand mit sich.

Planungshoheit

Die Planungshoheit für Bauleitplanungen liegt bei den Gemeinden, die demnach verpflichtet sind, Bauleitpläne aufzustellen.

Preisangabenverordnung

Sie ist eine deutsche Verbraucherschutzverordnung. Sie verpflichtet die Kreditinstitute, alle relevanten Kosten und Preise in Darlehensverträgen sowie Angeboten aufzuführen. Im Privatkundengeschäft muss zusätzlich der Effektivzinssatz angegeben werden.

Prolongation

Wird ein Darlehen verlängert, oder die Zinsfestschreibung neu definiert, handelt es sich um eine Prolongation. Der Darlehensgeber wechselt nicht.

Provision

Hierbei handelt es sich um das Entgelt für eine vermittelnde oder verkäuferische Tätigkeit.

Putz

Belag auf Decken oder Wänden, der in mehreren Lagen aufgetragen wird. Es wird zwischen Innen- und Außenputz unterschieden, den es entweder als mineralischen oder Kunstharzputz gibt.


Q

Keine Lexikon-Einträge


R

Rechtspfleger

Der Rechtspfleger ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Er hat bei Gerichten, Notariaten und Staatsanwaltschaften einen eigenen, durch Gesetz festgelegten Wirkungskreis, in dem er selbständig und eigenverantwortlich arbeitet. Der Rechtspfleger ist nicht an Weisungen eines Vorgesetzten gebunden, sondern - wie ein Richter - nur dem Gesetz unterworfen. Das Aufgabengebiet umfasst u. a: Zwangsversteigerung von Grundstücken // Entscheidungen über Eintragungsanträge im Handelsregister und Vereinsregister // Entscheidungen über Anträge auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück // Durchführung von Insolvenzverfahren // vormundschaftsgerichtliche Genehmigungen wichtiger Rechtsgeschäfte.

Rückschlagsperre

Im Falle einer Insolvenzeröffnung ist gem. § 88 InsO jegliche Sicherung automatisch unwirksam, die ein Insolvenzgläubiger einen Monat vor Antragstellung durch Vollstreckungsmaßnahmen erworben hat. Ein bereits angeordnetes Zwangsversteigerungsverfahren kann somit wieder aufzuheben sein.

Rohbauland

Rohbauland sind Flächen, die nach den §§ 30, 33 und 34 des Baugesetzbuchs für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung unzureichend gestaltet sind.

Rechte und Belastungen

Können privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Art sein, wie Dienstbarkeiten, Nutzungsrechte, Baulasten und sonstige dingliche Rechte und Lasten.

Rohertrag

Der Rohertrag umfasst alle bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und zulässiger Nutzung nachhaltig erzielbaren Einnahmen aus dem Grundstück, insbesondere Mieten und Pachten einschließlich Vergütungen.

Reinertrag

Der Reinertrag ist der Rohertrag abzüglich der Bewirtschaftungskosten. Es ist eine Aufteilung in Bodenanteil und Anteil für die baulichen Anlagen vorzunehmen. Dies geschieht, indem der Reinertrag um den Betrag zu vermindern ist, der sich durch eine angemessene Verzinsung des Bodenwerts ergibt.

Restnutzungsdauer

Als Restnutzungsdauer (RND) ist die Anzahl der Jahre anzusetzen, in denen die baulichen Anlagen bei ordnungsgemäßer Unterhaltung und Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden können. Dabei ist zu berücksichtigen, dass durchgeführte Instandsetzungen oder Modernisierungen die Restnutzungsdauer verlängern, unterlassene Instandhaltung oder andere Gegebenheiten die Restnutzungsdauer verkürzen können. Bei der Bemessung der Restnutzungsdauer ist zu beachten, ob die baulichen Anlagen den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und an die Sicherheit der auf dem betroffenen Grundstück oder im umliegenden Gebiet wohnenden oder arbeitenden Menschen entsprechen.

Rangbescheinigung

Gebührenpflichtige, schriftliche Bestätigung eines Notars gegenüber dem Kreditinstitut, dass der rangrichtigen Eintragung einer Grundschuld zu Gunsten des Kreditinstitutes nichts entgegensteht.

Rangstelle

Kommt es zu einer Zwangsversteigerung wird anhand der Reihenfolge der Eintragungen im Grundbuch, also der Rangstelle, ermittelt, wer zuerst berücksichtigt wird.

Realkredit

Wird ein Kredit durch Grundpfandrechte gesichert, spricht man von einem Realkredit.

Realkreditinstitut

Sollen langfristige Investitionen von Privatkunden, Unternehmen oder der öffentlichen Hand finanziert werden, geschieht dies über die sog. Realkreditinstitute. Diese vergeben durch Grundpfandrechte wie Grundschuld oder Hypothek gesicherte Darlehen.

Refinanzierung

Beschaffung von Mitteln durch die Kreditinstitute, um eigene Kredite zu vergeben. Hierfür muss laut KWG (Kreditwesengesetz) ein bindend vorgeschriebener Anteil an Eigenkapital vorhanden sein. Zudem können z.B. Einlagen der eigenen Kundschaft, Gelder der öffentlichen Hand, von Refinanzierungsinstituten oder von institutionellen Anlegern eingesetzt werden.

Reihenhaus

Einfamilienhäuser die entweder leicht versetzt oder in einer exakten Reihe aneinander gebaut sind. Sie sind kostengünstiger, da sie meist mit einem geringen Grundstücksanteil auskommen, haben jedoch den Vorteil der eigenen vier Wände. Sie werden meist durch Bauträger in gleicher Bauweise errichtet. Sie können als geschlossen Bauweise als Häuserblock oder als offene Bauweise als Hausgruppe errichtet werden.

Rendite

Das Verhältnis aus Ertrag einer Kapitalanlage und investiertem Kapital innerhalb eines Jahres wird als Rendite bezeichnet.

Risiko-Lebensversicherung

Wird meist im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung abgeschlossen, um im Todesfall des Bauherrn oder dem Käufer einer Immobilie die Zahlungen zu gewährleisten. Tritt kein Todesfall ein, erbringt die Risiko-Lebensversicherung keine Leistungen.

Rohbau / Rohbauabnahme

Bezeichnet ein Bauwerk bei dem statisch wichtigen Bauteile, Kamine und die Dachkonstruktion fertig gestellt sind. Dazu gehören Maurer- und Betonarbeiten, Betontreppeneinbau und die Errichtung des Dachstuhls. Der Rohbau wird auf Antrag des Bauherrn von der Baugenehmigungsbehörde geprüft. Der Prüfstatiker beurteilt die Standsicherheit, den Schall- und Wärmeschutz und die Feuersicherheit (Kontrolle auf Einhaltung der Richtlinien und Pflichtkriterien) bevor mit dem Innenausbau begonnen werden kann.

Rollladen

Kälte-, Einbruch- oder Sichtschutz für Fenster. Bestehend aus einem lamellenartigen Profil, dass aus Stahl, Holz, Alu oder PVC besteht. Man unterscheidet zwischen einwandigen und zweiwandigen Rollläden, die mit oder ohne Lüftungs- und Lichtschlitze versehen werden können.

Rückbau

(siehe Abriss)


S

Schuldner

Der Schuldner eines Zwangsvollstreckungsverfahrens hat dem Gläubiger eine Leistung zu erbringen. Diese Leistung wird im Zusammenhang mit der Zwangsvollstreckung in der Regel eine finanzielle Leistung sein.

Sicherheitsleistungen

Sofort nach Abgabe eines Gebotes kann ein Beteiligter, dessen Recht durch die Nicht-Erfüllung des Gebotes beeinträchtigt werden würde, Sicherheitsleistung von dem Bieter verlangen. In der Regel beträgt die Höhe der Sicherheitsleistung 1/10-tel des in der Terminsbestimmung genannten Verkehrswertes. Erklärt das Gericht die Sicherheit für erforderlich, ist sie sofort zu nachzuweisen oder zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist spätestens ab dem 16.02.2007 ausgeschlossen. Die Sicherheitsleistung kann durch eine Bankbürgschaft, einen Bundesbank- bzw. Verrechnungsscheck eines berechtigten Kreditinstituts oder Überweisung, vor dem Versteigerungstermin, auf ein Konto der Gerichtskasse bewirkt werden.

Sonderkündigungsrecht (Zwangsversteigerung)

Zugunsten des Erstehers in der Zwangsversteigerung greift die Sonderregelung des § 57 a ZVG. Dem Ersteher steht gegenüber Mietern/ Pächtern ein außerordentliches Kündigungsrecht zum ersten gesetzlichen Termin nach Erteilung des Zuschlages zu. Praktische Bedeutsamkeit kommt dem Sonderkündigungsrecht zu bei Verträgen, die auf eine feste Mietzeit abgeschlossen wurden. Zwingend erforderlich allerdings ist die Darlegung eines berechtigten Interesses im Kündigungsschreiben.

Strohmann

Hierunter ist eine Person zu verstehen, die in verdeckter Stellvertretung Gebote für einen anderen abgibt. Spätestens im Verkündungstermin vor der Zuschlagserteilung ist die Stellvertretung in öffentlich beglaubigter Form nachzuweisen, damit der Zuschlag dem anderen erteilt werden kann.

Sondereigentum

Beim Sondereigentum handelt es sich um die Wohnung selbst (Alleineigentum) und um nicht zum Gemeinschaftseigentum zählendes Teileigentum (in sich abgeschlossen Räume wie z.B. Garagen). Auch Bauteile, die verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, zählen zum Sondereigentum.

Sachwertverfahren - Ermittlungsgrundlagen

Errechnung des Sachwertes durch Berücksichtung von Faktoren wie Wertminderungen, Herstellungskosten (ursprünglicher Zeitpunkt), Bodenwert, etc.

Sicherungshypothek

Die Sicherungshypothek sichert Geldforderungen durch Grundbucheintrag. Der Gläubiger muss nachweisen, dass gesicherte Forderungen bestehen. Er kann sich nicht ausschließlich auf den Grundbucheintrag berufen. Der Gläubiger kann im Wege der Zwangsvollstreckung seine Forderungen auch gegen den Willen des Schuldners ins Grundbuch eintragen. Ein Vollstreckungstitel ist immer Voraussetzung. Er muss den Bestand der Forderung beweisen.

Staffelmiete

Ist in einem Mietvertrag eine Staffelmiete vereinbart, kann die Miete nicht außer der Reihe erhöht werden. Bei einer Staffelmiete muss die Miete mindestens ein Jahr unverändert bleiben.

Sachmangel

Von einem Sachmangel spricht man, wenn die erworbene Immobilie Fehler aufweist, durch die die Tauglichkeit oder der Wert derselben (im Sinne des abgeschlossenen Vertrags) mindert oder aufhebt.

Sachwert

Wird aus Bodenwert und Bauwert im sog. Sachwertverfahren festgestellt.

Sanieren / Sanierung

Werden Gebäude instand gesetzt oder baulich verbessert handelt es sich um eine Sanierung. Sie geht über reine Instandhaltungsarbeiten hinaus. Häufig ist das Ziel eine Verringerung des Energieverbrauchs (energetische Sanierung). Auch der Austausch von gesundheitsschädlichen Baustoffen fällt unter den Begriff "Sanierung".

Sanierungseintrag im Grundbuch

Wird seitens einer Stadt oder Gemeinde ein bestimmtes Gebiet zur Sanierung vorgesehen, wird dieser Sanierungsvermerk im Grundbuch eingetragen. Dieser Vermerk wird auf Antrag der Stadt ohne Eigentümerbeteiligung gemacht und ist eine reine Information. Nach Beendigung der Maßnahmen erfolgt die automatische Löschung des Sanierungsvermerks.

Sanierungsgebiet

Von der Stadt oder Gemeinde festgelegtes Gebiet, in dem städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden, die Verbesserungen oder Umgestaltungen dieses Gebietes zur Folge haben. Ein Beispiel ist die Erhaltung des historischen Stadtkerns.

Schallschutz

Der bauliche Schallschutz beinhaltet alle Maßnahmen, um eine Schallübertragung im inneren oder äußeren Bereich eines Gebäudes zu verringern.

Schätzgebühren

Soll eine Immobilie beliehen werden, muss diese vom Kreditinstitut geschätzt werden. Die dafür erhobene Gebühr wird von der Auszahlungssumme des Darlehens abgezogen.

Schlussabnahme / -rechnung / -zahlung (nach VOB)

Bei der Schlussabnahme wird geprüft, ob das Gebäude dem Bauantrag entsprechend fertig gestellt wurde. Es beginnt die Gewährleistungsfrist. Es kommt zur Umkehr der Beweislast. Auch die Gefahr der zufälligen Beschädigung und Zerstörung geht auf den Auftraggeber über. Die Schlussabnahme ist Voraussetzung für die Stellung der Schlussrechnung. In dieser müssen alle erbrachten Leistungen prüfbar aufgelistet werden. Diese muss durch Architekt und Bauherr geprüft werden. Nach Prüfung der Schlussrechnung wird die Schlusszahlung getätigt. Einsprüche gegen die Schlussrechnung sollten binnen 2 Monaten nach Zugang erfolgen. Sonst kann man sich nicht mehr auf fehlende Prüfbarkeit berufen. Die Zahlung sollte deutlich als Schlusszahlung gekennzeichnet werden. Wird die Schlusszahlung vorbehaltlos akzeptiert und wurde auf den Ausschluss von Nachforderungen hingewiesen, sind diese, auch wenn sie berechtigt, sind ausgeschlossen.

Schönheitsreparaturen

Sie dienen nur dem Aussehen des Raumes und sind eigentlich keine Reparaturen. Es werden höchstens oberflächliche Schäden beseitigt. Sollten keine anderen Abreden getroffen worden sein, liegt die Verantwortung für Schönheitsreparaturen beim Vermieter. Der Mieter muss nur bei übermäßigem Verschleiß oder für von ihm verursachte Schäden (Brandflecke, etc.) haften.

Schuldübernahme

Tritt an die Stelle des bisherigen Schuldners ein neuer Schuldner, spricht man von einer Schuldübernahme. Um sich vor evtl. zahlungsunfähigen Schuldnern zu schützen, bedarf die Schuldübernahme der Genehmigung des Gläubigers.

Sachwertverfahren

Errechnung des Sachwertes durch Berücksichtung von Faktoren wie Wertminderungen, Herstellungskosten (ursprünglicher Zeitpunkt), Bodenwert, etc.

Selbstauskunft

Oft wird von neuen Mietern eine Selbstauskunft verlangt. Der Vermieter darf aber nicht alle Arten von Fragen stellen, es gibt rechtlich zulässige und rechtlich unzulässige Fragen.

Sicherheiten

Wird zu einer Baufinanzierung ein Darlehen aufgenommen, muss der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber eine Sicherheit stellen. Dies können beispielsweise Grundpfandrechte, Bürgschaften sein.

Sockel

Das ist der untere Teil eines Gebäudes oder Bauteils, der besonders abgesetzt ist. Er muss zum Schutz vor aufsteigender Bodenfeuchtigkeit oder vor aufschlagendem Regenwasser meist abgedichtet werden.

Sonderausgaben

Das sind Kosten bestimmter Aufwendungen eines Steuerpflichtigen, die steuermindernd abgesetzt werden dürfen. Sie sind von Betriebs- und Werbungskosten abzugrenzen.

Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung

Dem Mieter steht ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn die Miete erhöht werden soll, egal ob aufgrund einer Modernisierung oder einer Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete.

Sonderkündigungsrecht bei Modernisierung

Dem Mieter steht, wenn er mit der aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen erhöhten Miete nicht einverstanden ist, das Recht zu, das Mietverhältnis zu kündigen. Die Kündigung muss innerhalb der Frist bei diesem eintreffen. Die Mieterhöhung tritt bei Kündigung nicht in Kraft.

Sondernutzungsrecht

Wird ein bestimmter Teil des Gemeinschaftseigentums einem Wohnungseigentümer zugesprochen, spricht man von einem Sondernutzungsrecht (Bsp. Stellplatz). Diese sind in der Teilungserklärung genannt.

Sondertilgungen

Werden außerhalb der vereinbarten regelmäßigen Tilgungen weitere Zahlungen geleistet, handelt es sich um sog. Sondertilgungen. Im Darlehensvertrag werden die mögliche Höhe sowie die Bedingungen der Sondertilgungen festgelegt.

Sortimentsschutz

siehe Konkurrenzschutz

Souterrain

Ist ein anderer Ausdruck für Keller- oder Untergeschoss. Es besteht auch die Möglichkeit, dass das Souterrain mit Fenstern ausgestattet ist und nur halb unter der Oberfläche liegt. Der Ausdruck wird meist bei Wohnräumen verwendet und in Wohnungsangeboten benutzt.

Sozialer Wohnungsbau

Staatlich geförderter Wohnungsbau für Personen, die sich nicht selbst auf dem Wohnungsmarkt versorgen können. Zu beachten sind die Einkommensgrenzen, bestimmte Wohnflächengrenzen dürfen nicht überschritten werden.

Sozialklausel

Kündigt ein Vermieter das Mietverhältnis und dies ist für den Mieter eine nicht zu rechtfertigende Härte, kann sich der Mieter gegen diese Kündigung wehren. Zu diesen Fällen zählen u.a. hohes Alter, Schwangerschaft oder Krankheit.

Spitzboden

Unausgebauter Dachraum, der über dem Dachgeschoss liegt. Er darf aufgrund der niedrigen Raumhöhe nicht als Aufenthaltsraum, kann aber als Abstell- oder Hobbyraum genutzt werden. Er wird im Normalfall über eine Einschubtreppe erreicht.

Standfestigkeit

Sie beschreibt die Anforderung an Bauwerke nicht einzustürzen. So existieren verschiedene Standsicherheitsnachweise. Zum Beispiel der Nachweis, dass das Gebäude nicht kippt.

Stand-WC

WC, dessen Becken auf dem Boden steht und dessen Abflussrohr entweder in die Wand oder in den Boden führt. Stand-WC´s werden nach dem Fliesen und der Fertigstellung des Bodenbelags installiert.

Stellplatz

Flächen, auf denen Kraftfahrzeuge abgestellt werden können. Sie sind keine öffentlichen Verkehrsflächen.

Stockwerkseigentum

Stockwerkseigentum ist der alte Begriff für Wohnungseigentum, dieser wurde vor 1900 angewandt. Ein im Grundbuch eingetragenes Stockwerkseigentum bleibt bestehen, wird aber eine neue Eintragung vorgenommen, wird nun Wohnungseigentum eingetragen.

Sturz

Er ist ein Bauteil das waagerecht oder mit waagerechtem Unterbau über einer Türöffnung oder einer Fensteröffnung liegt. Der die Maueröffnung abdeckende Teil ist also der Sturz. Es gibt Beton-, Stahl-, und Tonstürze.


T

Teileinstellung

Betreibt ein Gläubiger die Zwangsversteigerung bezüglich mehrerer Grundstücke, hat er die Möglichkeit, die einstweilige Einstellung der Zwangsversteigerung nur auf eines dieser Grundstücke zu beziehen.

Teilungsmasse

Die Teilungsmasse wird im Verteilungstermin festgestellt und später verteilt. Zu ihr gehören insbesondere das Bargebot nebst 4% Zinsen hieraus seit dem Tag des Zuschlags, der Betrag des Erlöses, der sich aus anderweitig verwerteter bzw. besonders versteigerter Gegenstände, insbesondere Zubehörgegenstände ergibt sowie die vom Gericht festgesetzten Zuzahlungsbeträge und schließlich Versicherungsgelder, die durch besondere Versteigerungsbedingungen zur Masse gelangten.

Teilungsplan

Im Termin zur Teilung des Versteigerungserlöses stellt das Gericht einen Teilungsplan auf. Dieser beinhaltet u. a. die Feststellung der Teilungsmasse, die Feststellung der bestehen bleibenden Rechte, die Feststellung der Schuldenmasse sowie die Zuteilung auf die einzelnen Ansprüche.

Teilungsversteigerung

Die Teilungsversteigerung dient der Auseinandersetzung einer Gemeinschaft. Sie kommt häufig bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eheleuten sowie Erbengemeinschaften auf Antrag eines Miteigentümers zum Zuge, um die Eigentümergemeinschaft an einer Immobilie zu beenden.

Terminaufhebung

Die beim Amtsgericht angesetzten Termine zur Zwangsversteigerung einer Immobilie können praktisch noch in der letzten Minute abgesagt werden. Man spricht in diesem Fall von einer Terminaufhebung.

Teileigentum

Wird Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen wie z.B. Läden, Büros, Werkstätten, also gewerblich genutzte Räume erworben, spricht man von Teileigentum.

Teilung in Miteigentumsanteile

Der Eigentümer eines Grundstücks kann durch Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile in der Weise teilen, dass mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen in einem auf dem Grundstück errichteten oder zu errichtenden Gebäude verbunden ist.

Teilkündigung

Eine Teilkündigung kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgesprochen werden. Beispielsweise wenn ein Mieter einen Dachbodenteil gemietet hat und der Vermieter will den Dachboden zur Wohnung ausbauen, kann die Teilkündigung ausgesprochen werden.

Teilungserklärung

Erklärung des Eigentümers eines Grundstücks beim Grundbuchamt, dass sein Eigentum an demselben in mit Sondereigentum verbundene Miteigentumsanteile aufgeteilt ist. In der Teilungserklärung ist hinterlegt, welche Teile des Gebäudes Sonder- und welche Gemeinschaftseigentum sind.

Terrasse

Eine Terrasse schließt direkt an das Haus an, sie ist nicht überdacht. Die Bodenbeläge müssen frostsicher und auch bei Nässe rutschfest sein.

Tiefgarage

Tiefgaragen liegen in der Regel unterhalb der Erdoberfläche und können ein- oder mehrstöckig sein. Hier ist Platz für eine größere Anzahl von Fahrzeugen. Sie befinden sich meistens unter großen Wohngebäuden oder unter Bürogebäuden.

Tilgungsaussetzung

Hat der Darlehensnehmer einen momentan finanziellen Engpass, kann mit dem Darlehensgeber eine Tilgungsaussetzung vereinbart werden. In diesem Fall werden nur die anfallenden Zinsen und nicht die Tilgung bezahlt.

Traufe

Sie ist die Tropfkante des Daches. Hier fließt das Wasser bei Regen zusammen. An der Traufe befinden sich die Regenrinnen.

Treppe

Die Treppe verbindet zwei Ebenen mithilfe von Stufen (mindestens zwei) miteinander.

Treuhand

Übertragung eines Rechts von Einem zum Anderen zu "treuen Händen". Eine vollständige Übertragung findet im Verhältnis zu Dritten statt. Der Treunehmer muss im Sinne des Treugebers handeln.

Trittschall /Trittschalldämmung

Geräusche (Schall), die über Boden bzw. Decke übertragen werden. Um eine Störung von Nachbarn zu vermeiden, wird eine Trittschalldämmung (schwimmender Estrich) eingebaut. Diese Dämmung (meist eine Schicht Mineralwolle oder Polystyrol-Hartschaum) wird zwischen die begangene Fläche und Fußboden eingefügt. Auch abgehängte Decken verringern die Übertragung des Trittschalls.

Trockenbau

Werden Bauteile (Wand, Decke und Boden) nicht unter Verwendung von wasserhaltigen Baustoffen wie Beton oder Putz zusammengefügt, so spricht man von Trockenbau oder Trockenausbau. Trockenbauweise ist im Normalfall günstiger und schneller als das entsprechende Mauerwerk. Diese Art des Bauens wird vorwiegend im Ausbau moderner Bürohäuser realisiert.


U

Umbauten

Genehmigungsfreie Umbauten sind Änderungen von nichttragenden und nichtaussteifenden Bauteilen innerhalb von baulichen Anlagen. Nimmt ein Mieter in einer Wohnung Umbauten vor, ist er verpflichtet, diese beim Auszug wieder rückgängig zu machen. Sollte der Vermieter allerdings die Räume erheblich umgestalten wollen oder gar abreißen, besteht diese Verpflichtung des Mieters nicht.

Umbauter Raum

ist das veraltete Maß für das Volumen von Gebäuden.

Umlageschlüssel

Formel zur Berechnung der vom Mieter zu zahlenden Betriebskosten wie Abfallbeseitigung, Hausverwaltung, Straßenereinigung, etc.

Umsatzsteueroption

Für rein gewerblich genutzte Objekte gilt keine Umsatzsteuerbefreiung für die Mieten. Der Eigentümer zieht die Vorsteuer ab. Für Immobilien die von nicht umsatzsteuerpflichtigen Mietern genutzt werden gilt die Umsatzsteuerbefreiung.

Umschuldung

Auch Ablösung - Wird eine neue Schuld begründet, um eine bestehende Schuld abzugleichen spricht man von Ablösung oder Umschuldung.

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Soll ein neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden, muss seitens des Finanzamtes eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden. Diese bestätigt, dass die Grunderwerbsteuer vom neuen Eigentümer entweder bereits bezahlt wurde oder ihm diese erlassen, bzw. gestundet wurde oder andere Regelungen getroffen wurden.

Untervermietung

Der Untermieter ist nicht Vertragspartner des Eigentümers sondern des Mieters. Der Mieter kann zum Beispiel ein Zimmer untervermieten. Die Untervermietung bedarf der Zustimmung des Eigentümers.


V

Verdeckte Vertretung

Weist der Meistbietende die Vertretung eines Dritten durch eine öffentlich beglaubigte Urkunde im Termin oder nachträglich nach, so ist der Zuschlag dem Dritten, für den der Meistbietende geboten hat, zu erteilen.

Verhandlung über den Zuschlag

Im Anschluss an das Ende der Bietzeit folgt die Verhandlung über den Zuschlag. Das Gericht verkündet diesen entweder sofort oder in einem auf später bestimmten Termin.

Verkehrswert

Als Verkehrswert wird der Wert bezeichnet, der zum Zeitpunkt der Wertermittlung und im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für ein Grundstück erzielt werden kann. Es werden tatsächliche Eigenschaften sowie Lage und Beschaffenheit des Grundstücks in die Wertermittlung einbezogen.

Versteigerungserlös

Hierunter ist das Meistgebot zu verstehen, welches spätestens im Verteilungstermin nebst Zinsen zu bezahlen ist. Die Verzinsungspflicht entfällt, sofern der Betrag an das Gericht geleistet oder unter Verzicht auf die Rücknahme hinterlegt wurde.

Versteigerungstermin

Der Termin zur Zwangsversteigerung wird durch das Gericht unverzüglich nach der Beschlagnahme des Grundstückes und dem Eingang der Mitteilung durch das Grundbuchamt bestimmt. Die Terminsbestimmung wird durch Einrücken im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht.

Vollstreckungstitel

Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung ist der gerichtlich geltend gemachte Anspruch eines Gläubigers gegen einen Schuldner. Dieser Anspruch wird dem Gläubiger vom Gericht in Form eines titulierten Anspruchs, dem Vollstreckungstitel beurkundet.

Veräußerungsbeschränkung von Wohneigentum

Als Inhalt des Sondereigentums kann vereinbart werden, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten bedarf.

Verwaltungsbeirat

Die Wohnungseigentümer können durch Stimmenmehrheit die Bestellung eines Verwaltungsbeirats beschließen. Der Verwaltungsbeirat besteht aus einem Wohnungseigentümer als Vorsitzenden und zwei weiteren Wohnungseigentümern als Beisitzern. Sinn des Verwaltungsbeirats ist die Unterstützung des Verwalters bei der Durchführung seiner Aufgaben.

Verkehrswertermittlung

Zur Ermittlung des Verkehrswerts sind das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren, das Sachwertverfahren oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen. Der Verkehrswert ist aus dem Ergebnis des herangezogenen Verfahrens, unter Berücksichtigung der Lage auf dem Grundstücksmarkt zu bemessen. Sind mehrere Verfahren herangezogen worden, ist der Verkehrswert aus den Ergebnissen der angewandten Verfahren, unter Würdigung ihrer Aussagefähigkeit zu bemessen. Die Verfahren sind nach der Art des Gegenstands der Wertermittlung unter Berücksichtigung der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten und der sonstigen Umstände des Einzelfalls zu wählen; die Wahl ist zu begründen.

Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke

Zur Ermittlung von Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke sind die Kaufpreise gleichartiger Grundstücke heranzuziehen. Gleichartige Grundstücke sind solche, die insbesondere nach Lage und Art und Maß der baulichen Nutzung sowie Größe und Alter der baulichen Anlagen vergleichbar sind.

Verwaltungskosten

Verwaltungskosten sind die Kosten der zur Verwaltung des Grundstücks erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht sowie die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und der Geschäftsführung.

Verfügungsbeschränkungen

Verfügungsbeschränkungen im Grundbuch sind u. a. Zwangsversteigerungs-, Insolvenz- und Testamentsvollstreckervermerke.

Vollstreckungsgericht

Das Vollstreckungsgericht bei Zwangsversteigerungen ist das zuständige Amtsgericht in dessen Bezirk das Grundstück gelegen ist. Es nimmt die zugewiesene Anordnung von Vollstreckungsmaßnahmen vor.

Versteigerungsvermerk

Nach dem Anordnungsbeschluss ersucht das Vollstreckungsgericht das Grundbuch um Eintragung des Versteigerungsvermerks. Damit ist für jeden, der das Grundbuch einsieht, die Zwangsversteigerung ersichtlich.

Verteilungstermin

Dieser Termin wird vom Versteigerungsgericht festgesetzt und dient zur Teilung des Versteigerungserlöses. Dabei stellt das Gericht einen Teilungsplan auf. Dieser beinhaltet u. a. die Feststellung der Teilungsmasse, die Feststellung der bestehen bleibenden Rechte, die Feststellung der Schuldenmasse sowie die Zuteilung auf die einzelnen Ansprüche der jeweiligen Berechtigten.

Veranda

Eine überdachte Terrasse wird Veranda genannt.

Veränderungen - bauliche

Sie dürfen seitens des Mieters nur mit Zustimmung des Vermieters getätigt werden. Die Kosten werden vom Mieter getragen. Der Vermieter kann den Rückbau der Veränderungen nach Beendigung des Mietverhältnisses oder die ersatzlose Übernahme verlangen.

Verbrauchspreisindex

Regelt die Erhöhung der Miete, wenn eine Indexmiete vereinbart wurde. Der Verbraucherpreisindex wird vom Statistischen Bundesamt ermittelt. Dazu wird die Preisentwicklung eines bestimmten Warenkorbes berechnet.

Vergleichswertverfahren

Bei Anwendung des Vergleichswert Verfahrens sind Kaufpreise solcher Grundstücke heranzuziehen, die hinsichtlich der ihren Wert beeinflussenden Merkmale, mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmen (Vergleichsgrundstücke). Finden sich in dem Gebiet, in dem das Grundstück gelegen ist, nicht genügend Kaufpreise, können auch Vergleichsgrundstücke aus vergleichbaren Gebieten herangezogen werden.

Vergleichsmiete

Eine Vergleichsmiete wird aus üblichen Entgelten einer Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Ausstattung, Beschaffenheit zusammengestellt.

Verkehrsfläche

Teil der Nettogrundfläche, der den Raumzugängen, dem Verkehr innerhalb des Gebäudes und dem Verlassen im Notfall dient.

Verkehrssicherungspflicht

Der Vermieter hat dem Mieter gegenüber eine Verkehrssicherungspflicht. Dies sagt aus, dass die Immobilie keine Gefahr für den Mieter mit sich bringen darf (z.B. fehlendes Treppengeländer). Weiß der Mieter allerdings von der Gefahr und verletzt sich, ist der Vermieter nicht zu 100%-igem Schadenersatz verpflichtet. Auch das Streuen im Winter gehört zu den Pflichten des Vermieters.

Verlängerung des Mietverhältnisses-stillschweigend

Wird eine Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses seitens des Mieters weiter gebraucht, so tritt die stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses ein.

Vermietereinbauten

Die Verpflichtung des Vermieters gegenüber dem Mieter ist, die Mietsache in einem zum Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen. Ist eine Wohnung seitens des Vermieters mit Geräten oder Gegenständen ausgestattet, hat der Vermieter die Pflicht, diese während der Mietzeit instand zu halten.

Versicherungen

Bestimmte Versicherungen wie z. B. Betriebshaftpflicht, Feuer, Glasbruch, etc. müssen vom Mieter zu dessen Lasten abgeschlossen werden. Der Vermieter kann den Mieter hiervon befreien.

Versicherungen allgemein

Bei Immobilieneigentum sollte die folgenden Versicherungen abgeschlossen werden: - Hausrat-Versicherung // - Rechtsschutz-Versicherung // - Gebäude-Versicherungen // - Privathaftpflicht-Versicherung // - Bau-Versicherungen

Vertragsparteien

Parteien - hier Vermieter und Mieter - zwischen denen der Vertrag geschlossen wird.

Verwalter

Von Eigentümergemeinschaften eingesetzte Person, die den reibungslosen Ablauf in einer Eigentümergemeinschaft überwacht (Einhaltung der Hausordnung, Aufstellung des Wirtschaftsplans, Instandhaltung und -setzung des Gemeinschaftseigentums, etc.).

Verzugsschäden

Der Vermieter ist berechtigt, alle Schäden, die durch eine verspätete Zahlung der Miete entstehen, dem Mieter in Rechnung zu stellen (Bsp.: Mahngebühren, Zinsen, etc.).

VOB

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen ist ein dreiteiliges Klauselwerk. Sie enthält Regelungen für die Vergabe von Bauaufträgen durch öffentliche Auftraggeber (Teil A), Regelungen für den Bauvertrag (Teil B) sowie allgemeine und gewerkespezifische zusätzliche technische Vertragsbedingungen, die ZTV (Teil C). Sie muss bei Vertragsabschluss vereinbart werden. Die VOB widerspricht in einzelnen Teilen dem BGB. Sie ist aber wenn sie als Gesamtheit vereinbart wurde gültig, da sie einen Ausgleich der Interessen der Vertragsparteien darstellt.

Vollfinanzierung

Wird bei der Finanzierung einer Immobilie kein Eigenkapital verwendet, sondern alles durch ein Darlehen finanziert, spricht man von Vollfinanzierung.

Vollgeschoss

Vollständig über der natürlichen oder behördlich festgelegten Geländeoberfläche liegendes Geschoss, von dem 2/3 der Grundfläche mindestens 2,30 m hoch sein muss.

Vordach

Wird über der Hauseingangstür angebracht, um Besucher vor Witterungseinflüssen zu schützen. Ein seitlicher Windschutz in Hauptwindrichtung ist ebenfalls von Vorteil.

Vorfälligkeitsentschädigung

Wird ein Darlehen vor Ablauf der Laufzeit zurückbezahlt, muss seitens des Darlehensnehmers eine Entschädigung an das Kreditinstitut zum Ausgleich des Wegfalls der zukünftigen Zinszahlungen geleistet werden.

Vorkaufsrecht

Einer Person wird das Recht auf Vorkauf einer Immobilie eingeräumt (kann im Grundbuch eingetragen werden). Schließt die Person, die das Vorkaufsrecht gewährt hat mit einer dritten Person einen Kaufvertrag hat, kann der Besitzer des Vorkaufsrechtes in diesen Vertrage eintreten.

Vormerkung (wie Auflassungsvormerkung)

Nach der Auflassung wird die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen. Dies dient zur Sicherung des Anspruchs auf eine Eigentumsüberschreibung. Nach Eintragung kann nur noch der Berechtigte über den Gegenstand des Vertrages verfügen.


W

Wertfestsetzung

Der Verkehrswert des zu versteigernden Grundstücks wird von dem Gericht durch Beschluss festgesetzt. Die Ermittlung des Verkehrswertes erfolgt in der Regel durch Einholung eines Sachverständigengutachtens. Der Verkehrswert ist der Wert, der bei einem freihändigen Verkauf im Zeitpunkt der Feststellung zu erzielen ist.

Wohnungseigentum

Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.

Wirtschaftsplan

Für jedes Kalenderjahr muss von einer Eigentümergemeinschaft ein Haushaltsplan aufgestellt werden. Dieser beinhaltet alle Einnahmen und Ausgaben bei der Verwaltung, die Beiträge zur Instandhaltungsrücklage sowie die anteilsmäßige Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Lasten- und Kostentragung.

Wohnrecht

Ist an eine bestimmte Person gebunden und muss im Grundbuch als beschränkte persönliche Dienstbarkeit eingetragen werden. Ein Wohnrecht ist meist unentgeltlich, es kann aber auch vereinbart werden, dass der Inhaber bestimmte Kosten (z.B. Instandhaltung) übernimmt.

Wohnrecht und Zwangsversteigerung

Als Inhalt des Dauerwohnrechts kann vereinbart werden, dass das Dauerwohnrecht im Falle der Zwangsversteigerung des Grundstücks auch dann bestehen bleiben soll, wenn der Gläubiger einer dem Dauerwohnrecht im Range vorgehenden oder gleichstehenden Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld oder Reallast die Zwangsversteigerung in das Grundstück betreibt.

Wertermittlung - Gegenstand

Gegenstand der Wertermittlung kann das Grundstück oder ein Grundstücksteil einschließlich seiner Bestandteile, wie Gebäude, Außenanlagen und sonstige Anlagen, sowie des Zubehörs sein. Die Wertermittlung kann sich auch auf einzelne der in Satz 1 bezeichneten Gegenstände beziehen.

Wertermittlungsstichtag

Zur Ermittlung des Verkehrswerts eines Grundstücks sind die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt in dem Zeitpunkt zugrunde zu legen, auf den sich die Wertermittlung bezieht (Wertermittlungsstichtag). Dies gilt auch für den Zustand des Grundstücks, es sei denn, dass aus rechtlichen oder sonstigen Gründen ein anderer Zustand des Grundstücks maßgebend ist. Der Wertermittlungsstichtag ist der Tag, auf den sich das Verkehrswertgutachten durch den, vom Gericht bestellten Gutachter bezieht. In der Zeit vom Wertermittlungsstichtag des Gutachtens bis zum Versteigerungstermin kann eine längere Zeitspanne liegen. Somit entsprechen manche Bewertungen und Einschätzungen nicht mehr den aktuellen Begebenheiten. Dies betrifft z.B. den Zustand oder die Mieteinnahmen des Objekts. Oft wird ein Objekt erst nach dem Wertermittlungsstichtag vermietet, so dass ein sofortiger Einzug nach dem Zuschlag nicht ohne weiteres möglich ist.

Wertminderung (technische)

Die technische Wertminderung ist die Wertminderung wegen Alters, wegen Baumängel und Bauschäden.

Wertminderung wegen Alters

Die Wertminderung wegen Alters bestimmt sich nach dem Verhältnis der Restnutzungsdauer zur Gesamtnutzungsdauer der baulichen Anlagen; sie ist in einem Vom Hundertsatz des Herstellungswerts auszudrücken.

Wertminderung wegen Baumängel und Bauschäden

Die Wertminderung wegen Baumängel und Bauschäden ist nach Erfahrungssätzen oder auf der Grundlage der für ihre Beseitigung am Wertermittlungsstichtag erforderlichen Kosten zu bestimmen.

Wertgrenzen

Beim ersten Versteigerungstermin gelten die Wertgrenzen grundsätzlich. Bei den Wertgrenzen unterscheidet man nach Geboten unter 70% bzw. 50% des Verkehrswertes. Ein zuschlagfähiges Gebot darf beim ersten Versteigerungstermin nicht unter 50% des Verkehrswertes liegen, da diesem Gebot nach § 85a ZVG der Zuschlag versagt werden muss. Wird beim ersten Termin ein Gebot unter 70% des Verkehrswertes abgegeben, steht es dem Gläubiger frei, dieses Gebot anzunehmen oder abzulehnen. Wird der Zuschlag versagt, entfallen bei einem Folgetermin, dem so genannten Wiederholungstermin sämtliche Wertgrenzen.

Wiederholungstermin

Wurde in einem früheren Versteigerungstermin wegen nicht Erreichens der 7/10 bzw. der 5/10 Grenze der Zuschlag versagt, kommt es zu einem Wiederholungstermin. Die Wertgrenzen fallen und ein Zuschlag kann bei einem Gebot unter 50% des Verkehrswertes liegen. Diesem Gebot muss allerdings der Gläubiger zustimmen.

(Wohnungs-) Eigentümergemeinschaft

Unter Eigentümergemeinschaft versteht man die Gesamtheit aller Teil- und Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage. Grundlage hierfür ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Wand-WC

An der Wand befestigtes WC-Becken, dass Bodenfreiheit lässt. Das Abflussrohr geht in die Wand.

Warmwasserspeicher

Im Gegenteil zu einem Durchlauferhitzer wird ein einem Warmwasserspeicher das erwärmte Wasser gespeichert. Die Größe des Speichers sollte an die Größe des Wohnhauses angepasst werden.

Werbe-Anlagen

Werbe-Anlagen dürfen nur an vom Vermieter zugewiesenen Stellen und nur nach dessen Zustimmung angebracht werden. Größe, Art, zu zahlendes Entgelt sowie Ausführung können seitens des Vermieters nach billigem Ermessen bestimmt werden. Wird das Mietverhältnis beendet, müssen sämtliche Werbe-Anlagen entfernt werden.

Widerspruchsrecht

Wenn der Mieter bei Kündigung oder Fristbeendung die Wohnung nicht verlässt, muss der Widerspruch seitens des Vermieters innerhalb von 2 Wochen erfolgen. Verstreicht diese Frist, verlängert sich das Mietverhältnis.

Winkelbungalow

Es handelt sich um eingeschossiges Haus, das L-förmig angelegt ist.

Wintergarten

Genehmigungspflichtiger Anbau, der meist aus Glas oder einer Kombination aus Stahl, Aluminium und Holz besteht. Süd- oder Südwestorientierung und steile Dachneigung erweisen sich als günstig.

Wohnberechtigungsschein

Wird vom Wohnungsamt an Personen ausgestellt, die berechtigt sind eine staatlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen. Bestimmte Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden.

Wohnfläche

Ausschließlich zu Wohnzwecken genutzte Fläche einer Wohnung oder eines Hauses. Terrassen, Loggien und Balkone dürfen maximal zur Hälfte in die Wohnfläche mit eingerechnet werden. Flächen unter einem Meter lichter Höhe zählen nicht zur Wohnfläche. Bei Flächen zwischen einem Meter und zwei Meter lichter Raumhöhe zählt nur die Hälfte zur Wohnfläche.

Wohngeld

Ist die Leistung des Staates für die Bürger, welche aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete oder zu selbst genutzten Wohneigentum erhalten. Gelegentlich wird auch das Hausgeld (siehe oben) als Wohngeld bezeichnet.

Wohngemeinschaft

Bei einer Wohngemeinschaft gibt es drei Arten von Mietverträgen: Eine Person ist der Hauptmieter und vermietet die anderen Räume an verschiedene Personen unter // Alle Personen der WG werden als Hauptmieter eingetragen // Für jede Person der WG wird ein Einzelmietvertrag abgeschlossen.

Wohnnebenkosten

Wohnnebenkosten sind alle Kosten die durch das Bewohnen der Immobilie entstehen. Dazu zählen Heizkosten, Müllkosten, Hausmeister, Grundsteuer und andere. Sie sind wenn es im Mietvertrag vereinbart wurde vom Mieter zu tragen.

Wohnungseigentumsgesetz

Hier wird das Recht an Wohnungseigentum, Teileigentum und Gemeinschaftseigentum nach der Teileigentumserklärung geregelt.

Wohnungsübergabe / Übergabeprotokoll

Wird ein Mietverhältnis beendet, sollte zur Sicherheit beider Seiten eine abschließende Wohnungsbesichtigung gemacht werden und evtl. auftretende Mängel in einem Protokoll festgehalten werden. Werden keine Mängel festgestellt, kann der Vermieter später keine Beseitigungen verlangen. Eine Übergabe der Wohnung sollte auf alle Fälle gemacht werden, auch wenn kein Protokoll erstellt wird.

Wohnungsumwandlung

Bei Umwandlung einer Miet- in eine Eigentumswohnung kann der neue Eigentümer erst nach einer Frist von drei Jahren z.B. wegen Eigenbedarfs kündigen.

Wohnungsunternehmen

Zweck eines Wohnungsunternehmens ist vorwiegend die Errichtung, Bewirtschaftung, Verwaltung und Vermarktung eigener Wohngebäude. Ein Wohnungsunternehmen kann sich auch die Verwaltung von fremdem Wohnungsbestand zur Aufgabe machen.


X

Keine Lexikon-Einträge


Y

Keine Lexikon-Einträge


Z

Zubehör

Die Beschlagnahmewirkung, die durch die Anordnung der Zwangsversteigerung eintritt, umfasst u.a. auch die Erzeugnisse des Grundstücks sowie das Grundstückszubehör. Nicht dem Schuldner gehörende Zubehörstücke werden von der Zwangsversteigerung erfasst, ein Ersteher erwirbt hieran Eigentum. Der wahre Eigentümer muss sich gegen die Mitversteigerung seiner Zubehörstücke zur Wehr setzen.

Zulassung von Geboten

Das Vollstreckungsgericht darf nur wirksame Gebote zulassen. Wirksam ist ein Gebot, wenn es im Versteigerungstermin zu den Versteigerungsbedingungen abgegeben wurde und als erstes Gebot mindestens die Höhe des geringsten Gebotes erreicht, später das vorangegangene Gebot überschreitet.

Zuschlag

Der Zuschlag wird grundsätzlich dem Meistbietenden erteilt, sofern kein Versagungsgrund vorliegt. Hiermit wird er Ersteher des Grundstücks und erwirbt Eigentum an dem Versteigerungsobjekt sowie den mitversteigerten Gegenständen. Die Entscheidung über den Zuschlag erfolgt entweder direkt im Versteigerungstermin oder in einem gesondert zu bestimmenden Verkündungstermin.

Zuschlagsversagung

Der Zuschlag kann auf Antrag eines benachteiligten Gläubigers versagt werden, wenn 70% des festgesetzten Verkehrswertes nicht erreicht werden. Bei Nichterreichen des absoluten Mindestgebotes (50% des Verkehrswertes) ist der Zuschlag von Amts wegen zu versagen. Die Versagung eines Zuschlages wegen Nichterreichung der Wertgrenzen kann jedoch nur einmal erfolgen, so dass im nächsten Versteigerungstermin der Zuschlag aus diesen Gründen nicht mehr versagt werden kann.

Zwangsverwaltung

Die Zwangsverwaltung als Vollstreckungsverfahren hat das Ziel die Gläubiger aus den eingehenden Miet- und Pachteinahmen des Objekts zu befriedigen. Grundlage der Verteilung an die verschiedenen Gläubiger ist ein vom Gericht erstellter Teilungsplan. Durch einen Zwangsverwalter werden diese Einnahmen verteilt. Bestimmend hierfür ist eine gesetzlich vorgeschriebene Rangfolge.

Zwangsvollstreckung

Mit der Zwangsvollstreckung unternimmt der Gläubiger den "letzten rechtlichen Versuch", finanzielle Ansprüche gegen einen Schuldner durch "Zwang" geltend zu machen - sprich zu "vollstrecken". Aufgrund der geltenden Rechtsprechung darf die Zwangsvollstreckung nur vom Staat, durch das Gericht und nicht von privater oder gewerblicher Seite betrieben und durchgesetzt werden.

Zwangshypothek

Die Zwangshypothek gehört zur Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen und ist eine Maßnahme des Gläubigers, seine titulierte Geldforderung gegenüber dem Schuldner erfolgreich durchzusetzen. Dabei wird diese Forderung vom Grundbuchamt als Vollstreckungsorgan im Grundbuch des Schuldners eingetragen. Über die Eintragung entscheidet zuvor der zuständige Rechtspfleger. Sobald die Eintragung vollzogen ist, kann die Zwangsversteigerung durch den Gläubiger betrieben werden.

Zählerabweichung bei Wasserzähler

Bei Abrechnung des Wassers wird der Verbrauch des Einzelzählers als Grundlage genommen. Weicht der zusammengezählte Verbrauch der einzelnen Zähler vom Gesamtwasserzähler ab, der meist mehr anzeigt, kann die Differenz auf die Mieter umgelegt werden, wenn sie nicht mehr als 20% beträgt. Die Beträge werden anteilig nach dem tatsächlichen Verbrauch umgelegt.

Zahlung der Miete

Die Miete muss wie vertraglich geregelt, an den Vermieter gezahlt werden.

Zarge

Die Türzarge ist der feststehende Teil der Tür (Türrahmen) in dem das Türblatt eingehängt wird. Der feststehende Teil des Fensters wird Fensterzarge genannt.

Zeitmietvertrag

Einfache Zeitmietverträge gibt es seit September 2001 (Einführung des neuen Mietrechts) nicht mehr, es können nur noch qualifizierte Zeitmietverträge abgeschlossen werden. Derzeit noch laufende Verträge, die vor diesem Termin abgeschlossen wurden, behalten aber ihre Gültigkeit. Die Gründe für Zeitmietverträge sind gesetzlich geregelt, beispielsweise Abriss oder kompletter Umbau der Mietsache. Frühestens vier Monate vor Ablauf des Vertrages kann der Mieter beim Vermieter Informationen einholen, ob die Gründe noch relevant sind, der Vermieter muss im Gegenzug innerhalb eines Monats die Antwort schriftlich geben.

Zentralheizung

Sehr weit verbreitetes Heizsystem. Alle Wohnräume oder auch verschiedene Gebäude werden von einer zentralen Stelle, die mit Gas, Öl oder Holzpellets betrieben wird, erwärmt. Die Wärmeverteilung erfolgt über ein Rohrleitungssystem, in dem das vom Heizkessel erwärmte Wasser seine Wärme über Heizkörper abgibt.

Zinsbindung

Werden für einen bestimmten Zeitraum die Zinsen eines Darlehens festgeschrieben, handelt es sich um eine Zinsbindung.

Zinsfestschreibung

Hiermit garantiert die Bank, dass Darlehenszinsen für einen vereinbarten Zeitraum ihre Gültigkeit behalten. Die Zeiträume belaufen sich meist auf 5, 10 oder 15 Jahre.

Zinssatz

Ist die Höhe der Zinsen in Prozent.

Zurückbehaltung der Mietsache

Wird zwischen Vermieter und Mieter die Zahlung einer Mietkaution vereinbart, kann der Vermieter die Mietsache zurückbehalten, bis die Zahlung der Kaution erfolgt ist.

Zwangsversteigerung

Durch eine Zwangsversteigerung hat ein Gläubiger die Möglichkeit seinen Anspruch durchzusetzen. Ziel einer solchen ist es, die Ansprüche des Gläubigers sowie die Verfahrenskosten abzudecken. Ebenso kann eine Zwangsversteigerung zur Auflösung einer Gemeinschaft dienen. Zwangsversteigerungen werden generell vom Vollstreckungsgericht (Amtsgericht) durchgeführt.

Zweckerklärung

Ergänzung zur Grundschuld, in der festgelegt wird, zu welcher Höhe und zu welchem Zweck die eingetragene Grundschuld seitens des Darlehensgebers verwendet werden darf.

Zwischenfinanzierung

Werden Geldmittel kurzfristig zur Verfügung gestellt, die durch eine Endfinanzierung abgelöst werden, spricht man von einer Zwischenfinanzierung.