Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (7 insgesamt)

Bauern-Einfamilienhaus mit Nebengebäuden und landwirtschaftliche Flä… ZVG
Amtsgericht Freudenstadt:
20 K 46/25
Versteigerungstermin:
25.09.2026, 09:30 Uhr
Einfamilienwohnhaus mit Garage ZVG

Einfamilienwohnhaus mit Garage

Zwangsversteigerung in
72160 Horb am Neckar - Dettensee

Amtsgericht Freudenstadt:
15 K 24/24
Versteigerungstermin:
07.10.2026, 10:00 Uhr
Einfamilienhaus mit Garage und Carport ZVG

Einfamilienhaus mit Garage und Carport

Zwangsversteigerung in
72160 Horb am Neckar - Dettingen

Amtsgericht Freudenstadt:
20 K 35/24
Versteigerungstermin:
09.10.2026, 09:30 Uhr
Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung ZVG

Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung

Zwangsversteigerung in
72160 Horb a. N.- Mühringen

Amtsgericht Freudenstadt:
20 K 41/25
Versteigerungstermin:
06.11.2026, 09:30 Uhr

Sicherheitsleistung

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

  1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
  2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
  3. Überweisung der Sicherheit auf das vom Gericht angegebene Konto:

Bitte überweisen Sie die Sicherheitsleistung unter Angabe des angegebenen Kassenzeichens auf das in der Terminsbestimmung angegebene Konto. Fehlen diese Daten, ist eine Zuordnung der Zahlung durch die Landeskasse nicht oder nur sehr verzögert möglich.

oder 4. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


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