Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Freitag, 22. November 2024 um 09:45 Uhr folgender Grundbesitz im Saal 124 des Amtsgerichts, Mühlenstr. 8, 29221 Celle, öffentlich versteigert werden:
Verkehrswert: 140.000,00 €
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- 140.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 22.11.2024, 09:45 Uhr
- Aktenzeichen
- 30 K 8/24
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 07.06.24
- Besichtigungsart
- Innen- und Außenbesichtigung
- Wertgrenzen
- gelten
Objektdaten
- Objekttyp
- Zweifamilienhaus
- Wohnfläche
- 112 m²
- Grundstücksfläche
- 318 m²
- Objektzustand
- Rohbauzustand
- Verfügbarkeit
- leer stehend
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein Einfamilienhaus.
Das genaue Baujahr des als Schmiede errichteten und genutzten Gebäudes ist unbekannt. Anfang des 20-sten Jahrhunderts wurde es umgenutzt und umgebaut zu einem Wohnhaus. Im Jahr 1932 hat man gartenseitig einen Erker aufgebaut. Zurzeit befindet sich das Gebäude im Bau. Der Ausbau wurde erneuert. Das Gebäudeinnere befindet sich in einem Stadium des „erweiterten Rohbaus“. Putz und Estrich sind weitgehend ausgeführt. Es sind aber auch in diesen Gewerken Restarbeiten zu erbringen. Die Wohnfläche beläuft sich auf ca. 112 m².
Nutzung/Raumaufteilung:
KG: Keller
EG: Flur, Zimmer (Bad), Zimmer, Zimmer (HA), Küche (Raum), Zimmer (Raum)
DG: Flur, Raum, zwei Zimmer und Boden
Zum Zeitpunkt der Wertermittlung war das Objekt leer stehend.
Ausstattung
Dachform: Satteldach
Fenster: tlw. Holzfenster mit einfacher Isolierverglasung, tlw. Kunststofffenster mit Isolierverglasung
Bodenbeläge: Estrich, im DG gebundene Schüttung
Heizung: keine
Warmwasser: keine
Elektroinstallation: im Bau befindlich
Lage
Das Versteigerungsobjekt befindet sich in Celle.
Das Grundstück liegt in mäßiger Lage an einer Straße mit asphaltierter Fahrbahn sowie Geh- und Radweg. Die Nachbarschaftsbebauung besteht aus Ein- und Zweifamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern und Wohn- und Geschäftshäusern (gegenüberliegende Straßenseite). Die Entfernung zur Stadtmitte beträgt ca. 1,1 km.
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