Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Dienstag, 11. Februar 2025 um 9:00 Uhr folgender Grundbesitz im Raum 3, Sitzungssaal Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, öffentlich versteigert werden:
Verkehrswert: 12.000,00 €
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- 12.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 11.02.2025, 09:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 12a K 4/24
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 26.06.24
- Besichtigungsart
- Außenbesichtigung
- Wertgrenzen
- gelten
Objektdaten
- Objekttyp
- Sonstiges Haus
- Grundstücksfläche
- 798 m²
- Objektzustand
- sanierungsbedürftig
- Baujahr
- 1900
- Verfügbarkeit
- Leerstand
- Anzahl Etagen
- 2
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein ehemaliges Bahnhofsgebäude.
Das Objekt konnte vom Gutachter nur von außen besichtigt werden. Daher basiert die Ermittlung des Verkehrswertes auf diversen Faktoren: u. a. Außenbesichtigung, Baupläne, Vergleichswerte.
Das Gebäude ist zweigeschossig, das DG nicht ausgebaut. Es wurde ca. 1900 in massiver Steinbauweise mit Sattel- oder Giebeldach mit Aufbau errichtet. Seither erfolgten keine erkennbaren Modernisierungen. Der Grundriss bietet eine ausreichende Besonnung und Belichtung. Für die Mietberechnung wurde für das Bahnhofsgebäude eine Fläche von ca. 226,82 m² zugrunde gelegt.
Bis auf das Außenmauerwerk und das Dach des Hauptgebäudes ist alles marode, die Fenster sind größtenteils beschädigt oder mit Holzplatten bedeckt. Der bauliche Zustand ist mangelhaft. Es besteht erheblicher Unterhaltungsstau und allgemeiner Renovierungsbedarf. Vor einer weiteren Nutzung ist eine Kernsanierung erforderlich. Neben dem Wohnhaus steht ein massiv errichteter Schuppen mit Holztoren und Laderampen, das Dach ist zerstört.
Zum Zeitpunkt der Wertermittlung stand das Objekt leer.
Lage
Das Versteigerungsobjekt befindet sich in Bengel (ca. 835 Einwohner) außerhalb der Gemeinde, ca. 1,4 km vom Ortskern entfernt.
Die Infrastruktureinrichtungen entsprechen der Ortsgröße. Ein Bahnanschluss ist in unmittelbarer Nähe, eine Bushaltestelle in der Ortsmitte vorhanden. Die Wohnlage kann als einfach, die Geschäftslage als bedingt geeignet eingestuft werden.
Die Umgebung besteht aus vereinzelt wohnbaulichen Nutzungen. Es entstehen Beeinträchtigungen durch Bahnverkehr. Das Gelände weist eine ebene Topografie auf. Bei der Bahnhofstraße handelt es sich um eine voll ausgebaute Gemeindestraße mit wenig Verkehr.
Das Objekt befindet sich im landwirtschaftlichen Außenbereich. Hier sind nach §35 BauGB nur landwirtschaftliche oder privilegierte Vorhaben zulässig. Zulässig ist weiterhin der Schutz, die Renovierung und Erhaltung vorhandener Bebauung. Bauliche Erweiterungen größeren Umfangs haben allerdings im Außenbereich wenig Aussicht auf Genehmigung.
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