Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Freitag, 11. November 2022 um 11:00 Uhr folgender Grundbesitz in der Rheinfelshalle, B9, 56329 St. Goar, öffentlich versteigert werden:
Lfd. Nr. 1, Bauland, Verkehrswert: 17.765,00 €.
Lfd. Nr. 2, Gartenland, Verkehrswert: 6.760,00 €.
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- 24.525,00 €
- Versteigerungstermin
- 11.11.2022, 11:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 1 K 22/21
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 09.06.22
- Wertgrenzen
- gelten
Objektdaten
- Objekttyp
- Baugrundstück
Objektbeschreibung
Bei den Versteigerungsobjekten handelt es sich um ein Bauland (Flurstück 150) und ein Gartenland (Flurstück 124/1).
Flurstück 150:
Das unbebaute Grundstück liegt bergseitig von der Gemeindestraße “Alte Heerstraße“ und untergliedert sich in das ebene Flachstück direkt an der Straße (Größe: 345 m²) und in eine von der Straße zurückliegende Waldfläche in Steilhanglage (Größe 1.161 m²). Das Gesamtfläche beträgt 1.506 m² und das Grundstück ist als Bauland einzustufen inmitten der Bodenrichtwertzone von St.Goar-Fellen mit einem bereits verlegten öffentlichen Kanalanschluss.
Flurstück 124/1:
Das unbebaute, unregelmäßig geschnittene Grundstück liegt außerhalb einer Bodenrichtwertzone und es liegt auch kein Kanalanschluss auf diesem Flurstück. Es grenzt straßenseitig an die Gemeindestraße “Alte Heerstraße“ und der zurückliegende Grundstücksbereich liegt direkt an der stark befahrenen Bahnstrecke durch das Rheintal. Die Möglichkeit einer Wohnbebauung dieses schmalen Flurstücks ist fraglich und wird vom Sachverständigen als eher unwahrscheinlich eingeschätzt. Genutzt wurde dieses Grundstück am Wertermittlungsstichtag als Gartenland, was auch nach Einschätzung des Sachverständigen die wahrscheinlichste Folgenutzung darstellt.
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Sonstiges
Lage
Die Versteigerungsobjekte befinden sich in St Goar-Fellen.
Die ebenen Grundstücke haben eine unregelmäßige Form, sie liegen in Randlagen im Stadtteil Fellen. Die Nachbarschaftsbebauung besteht überwiegend aus wohnbaulicher Nutzung.
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