Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Dienstag, 13. Oktober 2026 um 9:00 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Stendal, Saal 112, Scharnhorststraße 40, Tangermünde öffentlich versteigert werden:
Verkehrswert: 75.000,00 €
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- 75.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 13.10.2026, 09:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 7 K 40/24
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 11.02.26
- Besichtigungsart
- Außenbesichtigung
- Wertgrenzen
- gelten
Objektdaten
- Objekttyp
- Einfamilienhaus
- Grundstücksfläche
- 258 m²
- Heizungsart
- Zentralheizung
- Objektzustand
- sanierungsbedürftig
- Baujahr
- 1800
- Verfügbarkeit
- bewohnt, eigengenutzt
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein Einfamilienhaus auf einem 258 m² großen Grundstück.
Besichtigung:
Das Objekt wurde am 11.02.2026 ausschließlich von außen und nur sehr eingeschränkt besichtigt. Das Objekt konnte weder von innen noch vollständig von der Rückseite eingesehen werden; die Bewertung beruht daher teilweise auf Unterlagen, Luftbildern, Auskünften eines Bewohners und sachverständigen Annahmen.
Gebäude
Es handelt sich um ein vermutlich um 1800 errichtetes, denkmalgeschütztes Einfamilienhaus in Fachwerkkonstruktion mit sehr geringfügiger Teilunterkellerung von etwa 1 m². Das Gebäude ist zweigeschossig, das Dachgeschoss erscheint nicht ausgebaut. Die Wohnfläche wurde mangels Innenaufmaß aus der Bruttogrundfläche abgeleitet und mit rund 160 m² angesetzt; die Bruttogrundfläche beträgt rund 268 m². Der Grundriss wurde nicht besichtigt, angenommen wird jedoch eine klassische Erschließung über den straßenseitigen Eingang in einen Flur mit Zugang zu Räumen im Erdgeschoss, Treppe ins Obergeschoss und hofseitigem Ausgang.
Nach Gutachterangaben wurde das Haus um 2012 teilweise modernisiert, insbesondere Dach, Heizung, Fenster, Bad sowie der Fußbodenaufbau im Erdgeschoss. Zudem sollen laufende Renovierungen erfolgt sein. Die Fenster und Türen, die Heizungsanlage sowie die Installationen werden daher als überwiegend gut nutzbar, wenn auch teils nicht mehr ganz zeitgemäß eingeschätzt.
Das Gebäude vermittelt straßenseitig einen überwiegend gepflegten und standfesten Eindruck. Sichtbar sind kleinere Putzabplatzungen an den Ausfachungen sowie Risse im Sockel. Der nordöstliche Giebel ist unverputzt und sanierungsbedürftig. Im Inneren ist nach Auskunft eines Bewohners von erheblich verzogenen Holzbalkendecken auszugehen; der Fußboden im Obergeschoss ist demnach uneben und nicht waagerecht. Insgesamt geht das Gutachten trotz angenommener Bewohnbarkeit von einem durchschnittlichen Unterhaltungsstau mit weiterem Instandsetzungs- und Modernisierungsbedarf aus. Das Wohnhaus ist als Baudenkmal geschützt; außerdem liegt das Grundstück im Bereich eines archäologischen Flächendenkmals.
weitere Gebäude
Nördlich des Wohnhauses befinden sich laut Luftbild und Auskunft zwei eingeschossige Schuppen. Eine unmittelbare Besichtigung war praktisch nicht möglich; erkennbar war lediglich der First eines Nebengebäudes. Die Nebengebäude werden als ungepflegt und in verbrauchtem Zustand beschrieben; ein benachbarter eingeschossiger Anbau bzw. Schuppen soll baufällig sein und erschwert Instandhaltungsmaßnahmen am Giebel des Wohnhauses.
Nutzung:
Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Objekt zu Wohnzwecken genutzt und von den Begünstigten des eingetragenen Wohnungsrechts bewohnt; eine mietrechtliche Vereinbarung bestand laut Gutachten nicht.
Lage
Das Objekt liegt in Tangermünde mit ca. 10.212 Einwohnern im Landkreis Stendal, Sachsen-Anhalt.
Es befindet sich in südöstlicher Stadtrandlage in einfacher bis mittlerer Wohnlage. Die Umgebung ist überwiegend durch ein- bis zweigeschossige Wohnbebauung in geschlossener Bauweise geprägt, teils mit Läden im Erdgeschoss. Die Straße ist eine Gemeindestraße mit Granitkopfsteinpflaster und beidseitigen Gehwegen; Parken am Straßenrand ist möglich. Besondere, das übliche Maß übersteigende Immissionen wurden nicht festgestellt.
Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, Schulen, Freizeit- und öffentliche Einrichtungen sind in der Stadt gut vorhanden. Bahnhof und Bushaltestellen bestehen im Ort; zudem ist eine Anbindung an das regionale Straßennetz über die umliegenden Bundesstraßen gegeben.
Das Grundstück ist 258 m² groß, allseitig grenzbebaut und als baureifes Land eingeordnet. Eine Zufahrt auf das Grundstück wurde nicht festgestellt. Die übrigen Flächen werden vermutlich als Hof sowie Freizeit- oder Gartenbereich genutzt. Die genaue Grenzlage wurde nicht vermessen; Überbauungen können wegen der Grenzbebauung nicht vollständig ausgeschlossen werden, gelten laut Gutachten jedoch allenfalls als geringfügig.
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