Zwangsversteigerung Mehrfamilienhaus, Kfz-Stellplatz
Deichstraße 16, 45889 Gelsenkirchen, Bismarck
- Verkehrswert
- 180.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 02.04.2026, 08:30 Uhr
- Aktenzeichen
- 5 K 36/24
- Verkehrswert
- 180.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 02.04.2026, 08:30 Uhr
- Aktenzeichen
- 5 K 36/24
Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Donnerstag, 2. April 2026 um 8:30 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Gelsenkirchen, Hauptgebäude, Bochumer Straße 79, 45886 Gelsenkirchen, Etage 2, Sitzungssaal 202 öffentlich versteigert werden:
Eingetragen im Grundbuch Bismarck Blatt 9
Mehrfamilienhaus, Kfz-Stellplatz
Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:
Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und nachfolgende Daten zu diesem Aktenzeichen zusammengestellt. Dies ist ein Service von immobilienpool.de.
- Verkehrswert
- 180.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 02.04.2026, 08:30 Uhr
- Aktenzeichen
- 5 K 36/24
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertgrenzen
- keine Angabe
Wichtige Hinweise
Dieses Amtsgericht veröffentlicht seine Verfahren noch nicht auf unseren Seiten. Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und, falls verfügbar, entsprechende Daten zusammengestellt.
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Objektdaten
- Objekttyp
- Sonstiges Haus
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Mehrfamilienhaus, Kfz-Stellplatz
Laut Wertgutachten handelt es sich um das mit einem freistehenden, unterkellerten, zweigeschossigen - mit zwei ein- bis eineinhalbgeschossigen Anbauten -Mehrfamilienhaus bebaute Grundstück mit insgesamt 4 Wohnungen in der Straße „Deichstraße 16“, 45889 Gelsenkirchen-Bismarck nebst Kfz-Stellplatz (Carport). Wohn-/Nutzfläche insgesamt ca. 280 qm (Aufteilung der Wohnungen siehe Gutachten). Baujahr ca. 1895 (Ursprungsbau Mehrfamilienhaus) und ca. 1953 (Anbau links). Zur Zeitpunkt der Gutachtenerstellung war lediglich die Wohnung im EG links bewohnt. Die Wohnung im EG rechts und das DG standen zur Zeit der Gutachtenerstellung aufgrund einer Nutzungsuntersagung leer. Ggfs. muss für eine Nutzungsgenehmigung noch ein Antrag gestellt werden. Die Wohnungen im OG und DG konnten nicht besichtigt werden. Für die Wohnungen im EG links und rechts besteht jeweils ein entgeltliches Wohnungsrecht. Es bestehen Schäden und ein deutlicher Instandhaltungsstau. Hierfür, für die teilweise nicht ermöglichte Innenbesichtigung und für laufende bauordnungsrechtliche Verfügungen wurde vom Gutachter ein Wertabschlag in Höhe von rund 55.000,00 Euro vorgenommen. Die Einsichtnahme in das komplette Gutachten wird angeraten.
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Lage
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