Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Dienstag, 24. Februar 2026 um 9:30 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Westerburg, Sitzungssaal 127, Wörthstraße 14, 56457 Westerburg öffentlich versteigert werden:

Lfd. Nr. 1: Flur 4, Flurstück Nr. 45: Landwirtschaftsfläche Waldfläche, Beutelbitz Verkehrswert €: 11.700,00
Lfd. Nr. 2: Flur 9, Flurstück Nr. 14: Landwirtschaftsfläche, Boden Verkehrswert €: 750,00
Lfd. Nr. 3: Flur 10, Nr. 3/2: Landwirtschaftsfläche Waldfläche, Kolbertswiese Verkehrswert €: 53.500,00
Lfd. Nr. 4: Flur 10, Nr. 22: Landwirtschaftsfläche, Hub Verkehrswert €: 850,00

Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.

Verkehrswert
siehe Gutachten
Versteigerungstermin
24.02.2026, 09:30 Uhr
Aktenzeichen
11 K 33/24
Versteigerungsart
Zwangsversteigerung
Wertermittlungsstichtag
14.04.25
Wertgrenzen
gelten
Amtliche Bekanntmachung Gutachten

Objektdaten

Objekttyp
Landwirtschaftsfläche
Verfügbarkeit
eigen genutzt

Objektbeschreibung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um mehrere landwirtschaftliche und Waldgrundstücke.

Besichtigung

Das Objekt wurde im Rahmen eines Ortstermins besichtigt und zusätzlich auf Basis von Katasterunterlagen, Flächennutzungsplan, Bodenwertkarte, Landesgrundstücksmarktbericht sowie Luftbildern bewertet. Eine Innenbesichtigung ist bei Flächen grundsätzlich nicht erforderlich.

Grundstück

Das Bewertungsobjekt besteht aus vier landwirtschaftlichen Flurstücken im Gesamtumfang von 56.079 m². Die Flächen teilen sich wie folgt auf:

  • Flurstück 45: 9.333 m²

  • Flurstück 14: 551 m²

  • Flurstück 3/2: 45.568 m²

  • Flurstück 22: 627 m²

Die Flächen liegen in mehreren, nicht zusammenhängenden Einheiten und werden überwiegend als Grünland (Landwirtschaftsfläche) genutzt. Teilweise handelt es sich um als Biotop ausgewiesene Flächen gemäß Flächennutzungsplan (§ 30 BNatSchG). Hinsichtlich Zuschnitt und Topografie ist von landtypischer, möglicherweise leicht welliger bis ebener Ausprägung auszugehen. Hinweise auf besonderen Bewuchs wurden nicht gegeben, die Nutzung als Grünland ist jedoch ausdrücklich genannt.
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Landwirtschaftsfläche geführt und zum Teil als Biotop ausgewiesen.
Es bestehen keine Hinweise auf Altlasten oder Belastungen. Die Nutzung ist ausschließlich landwirtschaftlich, Hinweise auf eine Bebauung, Versiegelung, Sondernutzung oder Baulandpotenzial liegen nicht vor.

Nutzung

Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Grundstück eigen genutzt und wurde landwirtschaftlich als Grünland genutzt.


Ausstattung

Sonstiges

Lage

Bilkheim, ca. 660 Einwohner, Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz.

Die Grundstücke liegen im Außenbereich von Bilkheim in verschiedenen Fluren und sind Teil einer offenen, landwirtschaftlich geprägten Umgebung. Eine Wohn- oder sonstige Bebauung befindet sich nach Aktenlage nicht auf den Grundstücken; Nachbargrundstücke werden ebenfalls überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Naturschutzrechtliche Einschränkungen bestehen für mindestens ein Flurstück durch die Ausweisung als Biotop im Flächennutzungsplan (§ 30 BNatSchG).

Die Grundstücke sind über Wirtschaftswege oder landwirtschaftliche Wege erschlossen. Das Umfeld ist durch typische Feldflur ohne prägende Beeinträchtigungen charakterisiert.
Schulen, Kindergärten, Ärzte, Einkaufsmöglichkeiten sowie Bus- oder Bahnverbindungen finden sich im nächstgelegenen Ort (nicht Bilkheim), da Bilkheim selbst über keine wesentliche Infrastruktur verfügt. Die ärztliche Versorgung, Grundschule und weitere alltägliche Versorgungseinrichtungen sind nur mit dem Auto erreichbar.

Die Fläche ist zusammenhängend in Teilflächen geschnitten; explizit genannte Abmessungen oder die Form sind im Gutachten nicht enthalten, erfahrungsgemäß sind landwirtschaftliche Flurstücke im ländlichen Raum meist unregelmäßig, teils in Randlage, teils mit Grenzbezug zu weiteren Wirtschaftsflächen zugeschnitten. Bewuchs ist nicht näher beschrieben, es wird von Grünland ausgegangen.


Hinweis: Die Position auf der Karte ist möglicherweise ungenau. Angabe ohne Gewähr.

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