Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (10 insgesamt)

Termin aufgehoben ZVG

drei Landwirtschaftsflächen

Zwangsversteigerung in
57627 Astert

Amtsgericht Westerburg:
13 K 34/25
Versteigerungstermin:
31.03.2026, 09:30 Uhr
Termin aufgehoben ZVG

vier Landwirtschaftsflächen

Zwangsversteigerung in
57627 Astert

Amtsgericht Westerburg:
13 K 37/25
Versteigerungstermin:
31.03.2026, 10:30 Uhr
Einfamilienhaus und unbebautes Grundstück ZVG

Einfamilienhaus und unbebautes Grundstück

Zwangsversteigerung in
56414 Meudt

Amtsgericht Westerburg:
11 K 5/25
Versteigerungstermin:
31.03.2026, 14:00 Uhr
Einfamilienhaus mit Garage und unbebautes Grundstück ZVG

Einfamilienhaus mit Garage und unbebautes Grundstück

Zwangsversteigerung in
56459 Guckheim

Amtsgericht Westerburg:
12 K 16/24
Versteigerungstermin:
07.04.2026, 09:30 Uhr

Sicherheitsleistung

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

  1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
  2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
  3. Überweisung der Sicherheit auf das vom Gericht angegebene Konto oder
  4. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


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