Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (6 insgesamt)

Termin aufgehoben ZVG

Doppelhaushälfte und Anteil an Verkehrsfläche

Zwangsversteigerung in
88471 Laupheim

Amtsgericht Biberach:
2 K 5/23
Versteigerungstermin:
16.09.2025, 09:00 Uhr
Land- und forstwirtschaftliche Flächen ZVG

Land- und forstwirtschaftliche Flächen

Zwangsversteigerung in
88433 Schemmerhofen-Schemmerberg

Amtsgericht Biberach:
2 K 18/24
Versteigerungstermin:
23.09.2025, 09:00 Uhr
zwei Ackerflächen ZVG

zwei Ackerflächen

Zwangsversteigerung in
88433 Schemmerberg und Altheim

Amtsgericht Biberach:
2 K 19/24
Versteigerungstermin:
23.09.2025, 11:00 Uhr
5-Zimmerwohnung ZVG

5-Zimmerwohnung

Zwangsversteigerung in
88400 Biberach an der Riß

Amtsgericht Biberach:
2 K 4/24
Versteigerungstermin:
14.10.2025, 08:30 Uhr

Sicherheitsleistung

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
3. Überweisung der Sicherheit auf das vom Gericht angegebene Konto oder
4. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht