Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (4 insgesamt)

Wohnhaus ZVG

Wohnhaus

Zwangsversteigerung in
67742 Ginsweiler

Amtsgericht Kusel:
1 K 3/23
Versteigerungstermin:
08.04.2024, 09:00 Uhr
Einfamilienhaus ZVG

Einfamilienhaus

Zwangsversteigerung in
66871 Pfeffelbach

Amtsgericht Kusel:
1 K 5/23
Versteigerungstermin:
29.04.2024, 09:00 Uhr
Einfamilienhaus ZVG

Einfamilienhaus

Zwangsversteigerung in
66909 Krottelbach

Amtsgericht Kusel:
1 K 27/21
Versteigerungstermin:
06.05.2024, 09:00 Uhr
Einfamilienhaus ZVG

Einfamilienhaus

Zwangsversteigerung in
67744 Kappeln

Amtsgericht Kusel:
1 K 9/22
Versteigerungstermin:
13.05.2024, 09:00 Uhr

Sicherheitsleistung

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

  1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
  2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
  3. Überweisung der Sicherheit auf das vom Gericht angegebene Konto oder
  4. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht