Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Montag, 26. Oktober 2026 um 9:00 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Kusel, Sitzungssaal 1, Trierer Straße 71, 66869 Kusel öffentlich versteigert werden:
Verkehrswert: 4.000,00 €
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- 4.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 26.10.2026, 09:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 1 K 28/25
- Versteigerungsart
- Teilungsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 01.06.26
- Wertgrenzen
- gelten
Objektdaten
- Objekttyp
- Sonstiges Grundstück
- Grundstücksfläche
- 140 m²
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein ebenes, unbebautes Grundstück, das nur als Erschließungs- und Grünfläche nutzbar ist.
Besichtigung:
Das Objekt wurde am 20.03.2026 vor Ort vollständig besichtigt. Das Grundstück war zugänglich; die Bewertung stützt sich auf die Ortsbesichtigung sowie auf Grundbuch-, Liegenschafts-, Bodenrichtwert- und sonstige behördliche Unterlagen.
Grundstück
Das unbebaute Flurstück umfasst 140 m² und ist im Liegenschaftsbuch als Gebäude- und Freifläche bzw. Wohnbaufläche geführt. Es liegt innerhalb des zusammenhängenden Ortsbereichs und weist eine nahezu ebene Topografie auf. Der Grundstückszuschnitt ist deutlich unregelmäßig und für eine eigenständige bauliche Nutzung ungünstig. Die mittlere Breite liegt bei ca. 4,5 m bis 27,4 m, die mittlere Tiefe bei ca. 4,1 m bis 14,9 m.
Im aktuellen Zustand ist das Grundstück nicht bebaubar. Nach den Feststellungen im Gutachten ist es nur als Erschließungs- und Grünfläche nutzbar. Es dient augenscheinlich als Zufahrt zu einem rückwärtigen Wohnhaus. Teilflächen sind befestigt; außerdem befinden sich auf dem Grundstück unterirdische Ver- und Entsorgungsleitungen für das dahinterliegende Grundstück. Die vorhandenen Grenzverhältnisse sind durch Grenzbebauung des Nachbargrundstücks mit Wohnhaus und Nebengebäude auf einer Seite mitgeprägt; im Übrigen sind ausreichende Grenzabstände vorhanden.
Planungsrechtlich liegt das Grundstück in einem im Flächennutzungsplan dargestellten Mischgebiet. Ein qualifizierter Bebauungsplan besteht nicht; die Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Trotz öffentlicher und privater Erschließung wurde die bauliche Ausnutzbarkeit im Gutachten als nicht gegeben bewertet.
Nutzung:
Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Grundstück augenscheinlich als Zufahrt sowie als Wege- und Grünfläche genutzt; vermietbare Flächen waren nicht vorhanden.
Lage
Das Objekt liegt in Horschbach mit ca. 237 Einwohnern im Landkreis Kusel, Rheinland-Pfalz.
Die Mikrolage befindet sich in der Ortsmitte innerhalb des Siedlungsbereichs. Die Umgebung ist durch ein- bis zweigeschossige Wohngebäude sowie ehemalige landwirtschaftliche Anwesen geprägt. Störendes Gewerbe ist im direkten Umfeld nicht vorhanden. Das Grundstück liegt an einer schmalen Gemeindestraße mit sehr geringem Verkehrsaufkommen und Anliegerverkehr, temporär kann Fluglärm auftreten. Die Wohnlage wurde als durchschnittlich beurteilt.
Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind im Ort nur eingeschränkt vorhanden; weitergehende Versorgung besteht in benachbarten Orten. Kindergarten, Grundschule und weiterführende Schulen befinden sich in umliegenden Gemeinden bzw. in Kusel. Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Apotheke, Banken und Verwaltung sind vor allem in Altenglan erreichbar. Die Verkehrsanbindung erfolgt über die L 368; ein Autobahnanschluss zur A 62 besteht in etwa 10 km Entfernung. Ein Bahnhof befindet sich in Altenglan.
Das Grundstück ist nahezu eben und von stark unregelmäßiger Form. Die Abmessungen variieren erheblich, was den Zuschnitt wirtschaftlich ungünstig macht. Es ist teilweise befestigt und teilweise als Grünfläche angelegt. Das Grundstück ist öffentlich erschlossen; im Gutachten wird es trotz der Lage im Mischgebiet und trotz Erschließung als aktuell nicht bebaubar beurteilt.
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