Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Mittwoch, 25. März 2026 um 10:00 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Überlingen, Sitzungssaal 108, Bahnhofstraße 8, 88662 Überlingen öffentlich versteigert werden:

Lfd. Nr. 1: Verkehrswert: 80.743,00 €
Lfd. Nr. 2: Verkehrswert: 16.350,00 €
Lfd. Nr. 3: Aussiedlerhof Hofstelle (Altbau) Verkehrswert: 449.000,00
Lfd. Nr. 4 : Aussiedlerhof Hofstelle (Neubau); gefangenes Grundstück innerhalb Flst. 661 Verkehrswert: 136.000,00 €
Lfd. Nr. 5: Verkehrswert: 94.008,00 €
Lfd. Nr. 6: Verkehrswert: 28.692,00 €
Lfd. Nr. 9: Verkehrswert: 33.296,00 €
Lfd. Nr. 10: Verkehrswert: 49.780,00 €

Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.

weitere Verkehrswerte gelten
Verkehrswert
49.780,00 € u.w.
Versteigerungstermin
25.03.2026, 10:00 Uhr
Aktenzeichen
2 K 13/23
Versteigerungsart
Teilungsversteigerung
Wertermittlungsstichtag
23.09.24
Wertgrenzen
gelten
Amtliche Bekanntmachung Gutachten

Wichtige Hinweise

Objektdaten

Objekttyp
Waldgrundstück
Grundstücksfläche
12445 m²
Verfügbarkeit
unbekannt

Objektbeschreibung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein unbebautes Grundstück (Flurstück 80), das als Waldfläche ausgewiesen ist. Des Weiteren gelangen ein Aussiedlerhof nebst vier unbebauten Grundstücken und ein weiteres Waldstück zur Versteigerung.

Besichtigung

Das Objekt wurde am 23.09.2024 durch den Gutachterausschuss in Augenschein genommen. Die Bewertung erfolgte nach dem bei der Besichtigung festgestellten Zustand; eine Besichtigung durch Beteiligte fand nicht statt.

Grundstück

Das Bewertungsobjekt ist ein unbebautes Grundstück mit einer Größe von 12.445 m². Es handelt sich um eine polygonal zugeschnittene Waldfläche mit überwiegendem Aufwuchs aus Fichte. Das Grundstück ist eben und weist einen guten forstwirtschaftlichen Ertrag auf. Im Grundbuch ist eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit (Leitungsrecht/Fernmeldekabelrecht für die Deutsche Telekom aus 1960) eingetragen, welche laut Gutachter keine wirtschaftliche Beeinträchtigung darstellt. Weitere bauliche Anlagen, Gebäude oder unterirdische Bauwerke sind nicht vorhanden bzw. nicht berücksichtigt. Das Grundstück liegt im Außenbereich gemäß § 35 BauGB und hat keinen Bebauungsplanbezug.

Nutzung

Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Grundstück forstwirtschaftlich genutzt und unbebaut. Es war nicht verpachtet, vermietet oder eigengenutzt im klassischen Sinne einer Wohn- oder Gewerbenutzung.


Sonstiges

Diese Zwangsversteigerung weist folgende Besonderheit auf: Das oben beschriebene Objekt wird gemeinsam mit einem oder mehreren anderen Objekten versteigert. Dies ist ersichtlich aus den Versteigerungsdaten / Terminsbestimmung (siehe oben). Dabei besteht die Möglichkeit, die Versteigerungsobjekte einzeln oder in einem Gesamtgebot zu ersteigern. Das wird sich jedoch erst beim Versteigerungstermin ergeben und vom Rechtspfleger bekannt gegeben. Nähere Informationen hierzu erfragen Sie bitte bei Gericht, dem Gläubiger oder dem vom Gläubiger beauftragten Vertreter/Makler. Wenn hier kein bzw. nur eines der vorhandenen Gutachten zum Download zur Verfügung gestellt wurde, können alle Gutachten unter dem jeweiligen Aktenzeichen oder beim Amtsgericht eingesehen werden.

Lage

Das Objekt befindet sich in Überlingen, im Gemarkungsbereich Nesselwangen, auf dem Flurstück "Kaien". Überlingen (ca. 23.000 Einwohner) liegt im Landkreis Bodenseekreis, Bundesland Baden-Württemberg. Der Teilort Bonndorf mit ca. 600 Einwohnern ist etwa 1,5 km vom Grundstück entfernt.

Das Grundstück liegt außerhalb der Ortschaft, östlich von Bonndorf und nordöstlich einer Hofstelle. Die Umgebung ist durch landwirtschaftliche Nutzung geprägt; die Nachbarschaftsbebauung besteht im Wesentlichen aus land- und forstwirtschaftlichen Flächen, es gibt keine unmittelbaren Wohn- oder Gewerbegebäude in direkter Nachbarschaft. Das Grundstück liegt nicht an einer öffentlichen Straße, und es wurden keine Hinweise auf Naturschutzgebiete oder Biotope gegeben.

Versorgungseinrichtungen wie Kindergarten, Schulen, Ärzte oder Einkaufsmöglichkeiten sind vor Ort im Teilort Bonndorf nicht vorhanden; die ÖPNV-Anbindung ist sehr eingeschränkt und hauptsächlich auf Schülerbeförderung beschränkt. Die nächste größere Infrastruktur besteht im Hauptort Überlingen.


Hinweis: Die Position auf der Karte ist möglicherweise ungenau. Angabe ohne Gewähr.

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