Lange Straße 29 - 33 29664 Walsrode Telefon: 05161 /6007-0
Website: https://www.amtsgericht-walsrode.niedersachsen.de
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Weitere Informationen: Öffnungs- und Sprechzeiten:
Montag - Freitag
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Telefon: 05161 6007-0
Termine außerhalb der Öffnungs- und Sprechzeiten sind telefonisch zu vereinbaren.
Infos zur Sicherheitsleistung
Wichtige Informationen zur Sicherheitsleistung - Barzahlung ist ausgeschlossen!
Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.
Barzahlung ist ausgeschlossen!
Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:
Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten bestätigten Bundesbankscheck oder
Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines berechtigten Kreditinstituts oder
4.Überweisung der Sicherheit auf das vom Gericht angegebene Konto:
Norddeutsche Landesbank
SWIFT-BIC: NOLADE2H
IBAN: DE68 2505 0000 0106 0242 35
Im Verwendungszweck der Überweisung ist unbedingt anzugeben:
< Zwangsversteigerung Aktenzeichen/Kassenzeichen – Amtsgericht >
< Absendername und Bankverbindung > (für evtl. Rücküberweisung)
Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.
Für die Rückerstattung der Sicherheitsleistung muss das unter dem folgenden Link abrufbare Formular verwendet werden (bitte markieren und in Ihre Browser-Adresszeile kopieren):
https://upload.immobilienpool.de/cms/Dokumente/Formular-Erstattung-Bietsicherheit.pdf
Das ausgefüllte Formular kann eingereicht werden per Fax an die Faxnummer 05161/6007-13, oder postalisch an:
Zwangsversteigerungsgericht Walsrode
Lange Straße 29 - 33
29664 Walsrode
Anmeldung von Rechten
Ist ein Recht in dem Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte dieses Recht spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss das Recht glaubhaft machen, wenn der Gläubiger widerspricht. Das Recht wird sonst bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Soweit die Anmeldung oder die erforderliche Glaubhaftmachung eines Rechts unterbleibt oder erst nach dem Verteilungstermin erfolgt, bleibt der Anspruch aus diesem Recht gänzlich unberücksichtigt.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Versteigerungsgegenstandes oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu bewirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung des Anspruchs, getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Versteigerungsgegenstand bezweckenden Rechtsverfolgung, einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärung auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben.