Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Mittwoch, 15. Januar 2025 um 9:30 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, Saal 100 öffentlich versteigert werden:
Reihenhaus, Garage
Verkehrswert: Aktenzeichen Verkehrswert 11 a K 17/23 Einzelwert 10.00,00 € 11 a K 18/23 Einzelwert 4.100,00 € 11 a K 19/23 Einzelwert 4.700,00 € 11 a K 20/23 Einzelwert 251.000,00 € 11 a K 17-20/23 Gesamtwert 269.800,00 €
Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:
Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und nachfolgende Daten zu diesem Aktenzeichen zusammengestellt. Dies ist ein Service von immobilienpool.de.
- Versteigerungstermin
- 15.01.2025, 09:30 Uhr
- Aktenzeichen
- 11 A K 17/23
- Versteigerungsart
- Teilungsversteigerung
- Wertgrenzen
- keine Angabe
Wichtige Hinweise
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Objektdaten
- Objekttyp
- Sonstiges Haus
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Reihenhaus, Garage
Aktenzeichen: 11 a K 17-20/23
Detaillierte Objektbeschreibungen laut Gutachten:
Lfd. Nr. 3 des Bestandsverzeichnisses (11 a K 17/23): separates Garagengrundstück mit darauf befindlicher Garage aus dem Jahr 1970 und von ca. 17 m² Größe, welche als Endgarage einer aus vier Garagen bestehenden Garagenzeile gebaut wurde. Die Garage weist einen Instandhaltungsstau auf;
Lfd. Nr. 4/zu 2,3 des Bestandsverzeichnisses (11 a K 18/23): Miteigentumsanteil an dem Wegegrundstück, welches zum Haus führt. Dient als gemeinschaftliche Zuwegung für die Reihenhäuser und Garagen. Ist als Erschließungsfläche für die Nutzung der Reihenhäuser und Garagen zwingend erforderlich;
Lfd. Nr. 5/zu 2,3 des Bestandsverzeichnisses (11 a K 19/23): Miteigentumsanteil an dem Wegegrundstück, welches zur Garage führt. Der befestigte Garagenhof wird als gemeinschaftliche Verkehrsfläche für die anliegenden Garagengrundstücke von den Miteigentümern genutzt;
Lfd. Nr. 6 des Bestandsverzeichnisses (11 a K 20/23): Grundstück mit darauf befindlichem, zweigeschossigem Reihenendhaus (EG/Hochparterre + OG) mit ca. 102 m² Wohnfläche inkl. Dachboden- und Kellernutzfläche; Baujahr: 1970; umfassende Modernisierung in den letzten Jahren begonnen bzw. umgesetzt (z.B. 2014: neue Fenster, Badausbau noch nicht abgeschlossen); Nach Feststellung des Sachverständigen dürfte die Nutzung der im Dachgeschoss nachträglich ausgebauten Räume als Wohn- und Aufenthaltsraum ohne die Sicherstellung des 2. Rettungsweges baurechtlich nicht zulässig sein. Ferner wäre ein (teilweiser oder vollständiger) Rückbau der Dachgaube zu besorgen, da diese nicht der BremLBO entspricht. Ein Risikoabschlag ist bei der Verkehrswertermittlung einberechnet worden. Es ist ein teilweiser Instandhaltungs- und Reparaturstau erkennbar.
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Lage
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