Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, 14. Mai 2025 um 13:00 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Gelsenkirchen, Hauptgebäude, Bochumer Straße 79, 45886 Gelsenkirchen, Etage 2, Sitzungssaal 202 öffentlich versteigert werden:

Ladenlokal und Nebenräume

Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:

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Verkehrswert
1,00 €
Versteigerungstermin
14.05.2025, 13:00 Uhr
Aktenzeichen
5 K 72/23
Versteigerungsart
Zwangsversteigerung
Wertgrenzen
keine Angabe
Amtliche Bekanntmachung

Wichtige Hinweise

Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:

Dieses Amtsgericht veröffentlicht seine Verfahren noch nicht auf unseren Seiten. Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und, falls verfügbar, entsprechende Daten zusammengestellt.

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Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!

Objektdaten

Objekttyp
Besonderes Objekt

Objektbeschreibung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Ladenlokal und Nebenräume

Laut Wertgutachten handelt es sich bei dem Teileigentumsrecht (Nr. 13 des Aufteilungsplans) um ein Ladenlokal und Nebenräume im Erdgeschoss links eines Wohn- und Geschäftshauses nebst 3 Kellerräumen, Nutzfläche ca. 77 m², zum Wertermittlungsstichtag (18.03.2024) ungenutzt und im jetzigen Zustand nicht nutzbar.
Das Eckgrundstück ist mit einem Gebäudeensemble, welches aus drei unterschiedlichen Gebäuden besteht, bebaut und nach dem WEG in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt.
Das Teileigentumsrecht Nr. 13 liegt in dem Gebäudeteil Buerer Str. 85, Baujahr/Fertigstellung 1893.
Der Gebäudeteil, in welchem sich das Teileigentum befindet, ist laut Sachverständigen stark konstruktiv beschädigt und nur unter Berücksichtigung erheblicher Instandsetzungskosten wieder nutzbar.
Nachträglich wurde eine Öffnung zu dem angrenzenden Ladenlokal (Teileigentumsrecht Nr. 4 des Aufteilungsplans) in dem Haus Hügelstr. 2 erstellt, die wieder geschlossen werden müsste.
Eine WEG-Verwaltung ist nach letzten Erkenntnissen vorhanden.
Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist nach letztem Kenntnisstand (23.02.2023) zahlungsunfähig. Es wurden bereits Sonderumlagen beschlossen.
Die Einsichtnahme des Gutachtens nebst allen Anlagen wird dringend angeraten!

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!

Lage

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