Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Montag, 30. November 2026 um 11:00 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Duisburg, Hauptgebäude, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg, Etage E, Sitzungssaal 74 öffentlich versteigert werden:

Eingetragen im Grundbuch Rheinhausen Blatt 6259

kernsanierungsbedürftigen Doppelhaushälfte nebst angrenzendem (ehemaligen) Stall

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Verkehrswert
46.000,00 €
Versteigerungstermin
30.11.2026, 11:00 Uhr
Aktenzeichen
653 K 39/24
Versteigerungsart
Zwangsversteigerung
Wertgrenzen
keine Angabe
Amtliche Bekanntmachung

Wichtige Hinweise

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Objektdaten

Objekttyp
Sonstiges Haus

Objektbeschreibung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: kernsanierungsbedürftigen Doppelhaushälfte nebst angrenzendem (ehemaligen) Stall

Der zur Bewertung anstehende Grundbesitz befindet sich im Duisburger Stadtbezirk „Rheinhausen“, Stadtteil „Hochemmerich“ und besteht aus dem Wohnhausgrundstück mit der katastertechnischen Bezeichnung „Gemarkung Rheinhausen, Flur 6, Flurstück 920“. Er ist rechteckig zugeschnitten, weist eine Größe von 205 m² auf und ist mit einem Wohngebäude als Doppelhaushälfte nebst angrenzendem (ehemaligen) Stall (jetzt Badezimmer) bebaut. Zudem ist das zur Bewertung anstehende Grundstück Bestandteil der Siedlung „Margarethensiedlung“, einer historischen Werkssiedlung, die ab 1903 errichtet und bis 1928 in vier Bauabschnitten erweitert wurde.
Das Wohngebäude wurde im Jahr 1913 als Doppelhaushälfte mit einem angrenzenden Stallgebäude in konventioneller Massivbauweise errichtet, ist teilweise unterkellert und orientierte sich in seiner ursprünglichen Konzeption vollständig an den zum Erstellungszeitpunkt vorherrschenden wohn- und wirtschaftlichen Anforderungen.
Entsprechend den Feststellungen der durchgeführten Ortsbesichtigung vom 06. Mai 2025 befindet sich der vorhandene Gebäudebestand in einem äußerst maroden und desolaten Zustand, der eine Nutzung in der bestehenden Form ausschließt. Es wurden umfangreiche Mängel und Schäden festgestellt, darunter unbrauchbare Ausbaugewerke wie Wand-, Boden- und Deckenbeläge sowie Türen und Fenster. Hinzu kommen eine technische Überalterung der gesamten Ausstattung sowie ein unzureichender Wärme-, Schall- und Brandschutz. Ein zentrales Heizsystem ist nicht vorhanden und hinsichtlich der sanitären Einrichtungen lässt sich aufgrund des Gesamteindrucks ebenfalls von einer fehlenden Funktionsfähigkeit ausgehen.
Diese Faktoren führen insgesamt dazu, dass eine erneute Nutzungsaufnahme der leerstehenden Bausubstanz im gegenwärtigen Zustand ausgeschlossen werden muss. Da das Gebäude jedoch unter Denkmalschutz steht und ein vollständiger Rückbau nicht genehmigungsfähig ist, besteht ein erheblicher Instandsetzungs- und Modernisierungszwang (Kernsanierung), welcher mit hohen Investitionskosten einhergeht.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass ein Rückbau des Bestandes nicht genehmigungsfähig ist, was für eine erneute Nutzungsaufnahme eine umfassende Kernsanierung unter Berücksichtigung der denkmalrechtlichen Belange zwingend erforderlich macht.

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Kontoverbindung Sicherheitsleistung:
ZZJ Hamm
IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16
LB Hessen-Thüringen,
Verwendungszweck: AG Duisburg, Geschäftszeichen, Sicherheit, Datum der Versteigerung

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Lage

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