Zwangsversteigerung je 1/2 Anteil an zwei landwirtschaftlich genutzten Grünlandgrundstücken
39539 Havelberg
- Verkehrswert
- 7.900,00 €
- Versteigerungstermin
- 24.09.2026, 10:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 7 K 21/25
- Verkehrswert
- 7.900,00 €
- Versteigerungstermin
- 24.09.2026, 10:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 7 K 21/25
Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Donnerstag, 24. September 2026 um 10:00 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Stendal, Saal 112, Scharnhorststraße 40, 39576 Stendal öffentlich versteigert werden:
Verkehrswert: 1.800,00 € (lfd. Nr. 1) und 6.100,00 € (lfd. Nr. 2)
Gesamtverkehrswert: 7.900,00 €
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- 7.900,00 €
- Versteigerungstermin
- 24.09.2026, 10:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 7 K 21/25
- Versteigerungsart
- Teilungsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 11.02.26
- Wertgrenzen
- gelten
Objektdaten
- Objekttyp
- Landwirtschaftsfläche
- Grundstücksfläche
- 19080 m²
- Verfügbarkeit
- genutzt, ohne aktiven Pachtvertrag
Objektbeschreibung
Bei den Versteigerungsobjekten handelt es sich um den jeweils hälftigen Miteigentumsanteil an zwei benachbarten landwirtschaftlich genutzten Grundstücken mit Acker- und Grünlandflächen.
Besichtigung:
Das Objekt wurde am 11.02.2026 ausschließlich im Rahmen einer Außenbesichtigung mit Abstand aus westlicher und südlicher Richtung besichtigt; ein Betreten der Flächen war nicht möglich. Das Objekt wurde daher teilweise nach äußerem Eindruck sowie ergänzend auf Grundlage von Grundbuch, Liegenschaftskarte, Bodenrichtwerten und weiteren Unterlagen bewertet.
Grundstück
Es handelt sich um zwei unbebaute, benachbarte landwirtschaftliche Grundstücke der Flur 14 mit den Flurstücken 30 und 60/1. Die Gesamtfläche beträgt 19.080 m². Davon entfallen 4.750 m² auf Flurstück 30 sowie 14.330 m² auf Flurstück 60/1; letzteres ist durch einen Graben in zwei Teilflächen von 6.830 m² und 7.500 m² gegliedert. Beide Grundstücke sind annähernd rechteckig zugeschnitten, erstrecken sich in Ost-West-Richtung und weisen Breiten von etwa 50 m bis 65 m sowie Tiefen von etwa 100 m bzw. 240 m auf.
Die Flächen sind planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen und werden als Flächen der Landwirtschaft beurteilt. Nach Bodenschätzung sind beide Grundstücke als Grünland eingestuft; am Wertermittlungsstichtag wurden sie als Grünland bzw. Koppelflächen genutzt. Insgesamt sind rund 18.420 m² als Grünland und rund 660 m² als Unland erfasst. Die Unlandfläche betrifft das Flurstück 30, an dessen westlicher Grenze ein Entwässerungsgraben mit Böschungsbereich verläuft.
Die Topografie ist annähernd eben mit einzelnen flachen Bodensenken. Die Bodenstruktur besteht überwiegend aus Lehm; die durchschnittliche Grünlandzahl beträgt jeweils 48. Die Grundstücksgrenzen waren vor Ort nur näherungsweise über Geländemerkmale nachvollziehbar. Beide Flurstücke werden jeweils als Teil größerer zusammenhängender Viehkoppeln beziehungsweise zur Grünfuttergewinnung bewirtschaftet.
Nutzung:
Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Objekt als Grünland genutzt; ein aktives Pachtverhältnis bestand nach den vorliegenden Feststellungen nicht, die Flächen wurden jedoch durch einen örtlichen Landwirtschaftsbetrieb bewirtschaftet.
Lage
Das Objekt liegt in Havelberg mit ca. 6.246 Einwohnern im Landkreis Stendal, Bundesland Sachsen-Anhalt.
Die Mikrolage ist landwirtschaftlich geprägt und befindet sich außerhalb der Ortslage im Außenbereich. Die Grundstücke liegen an einem einspurigen Landwirtschaftsweg und sind von Osten erreichbar. Besondere, über das lageübliche Maß hinausgehende Immissionen wurden beim Ortstermin nicht festgestellt. Die Flächen liegen in einem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet sowie im Naturschutzgebiet „Untere Havel“ und im Biosphärenreservat „Mittelelbe“.
Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte sowie weitere Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind in Havelberg vorhanden. Busverbindungen bestehen in der Stadt; der nächstgelegene Bahnhof befindet sich in Glöwen. Die überörtliche Anbindung erfolgt unter anderem über die Bundesstraße 107.
Die Grundstücke sind annähernd rechteckig zugeschnitten und weitgehend eben. Flurstück 60/1 ist durch einen Graben in zwei Teilflächen gegliedert, Flurstück 30 wird an der Westseite durch einen Entwässerungsgraben begrenzt. Bewuchs oder besondere Befestigungen der Flächen wurden nicht werterheblich beschrieben.
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