Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Dienstag, 2. Dezember 2025 um 9:15 Uhr folgender Grundbesitz in Saal 119, Amtsgericht Görlitz, Postplatz 18, 02826 Görlitz öffentlich versteigert werden:
Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Görlitz von Kunnersdorf Blatt 320 A. ursprünglicher Zustand vor Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens Unternehmensverfahren S 127 - Veregung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd“ lfd.Nr. Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift m² Blatt 1 Kunnersdorf Flur 9 12 Landwirtschaftsfläche 650 320 2 Kunnersdorf Flur 9 17 Landwirtschaftsfläche 661 320 Kunnersdorf Flur 9 25 Gebäude- und Freifläche Charlottenhof 2 a 2.512 320 B. Zustand nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens: lfd. Nr. Flurstück unbekannt Kunnersdorf Flur 9 Flst. 173 (Grünfläche mit 693 m²) unbekannt Kunnersdorf Flur 9 Flst. 182 (Wegefläche mit ca. 260 m²) unbekannt Kunnersdorf Flur 9 Flst. 184 (Gebäude- und Freifläche mit 2595 m²)
Einfamilienhaus
Verkehrswert: A. für den ursprünglichen Zustand: lfd.Nr. Objekt Verkehrswert 1 Flst. 12 2.200,00 EUR 2 Flst. 17, 25 122.200,00 EUR B: für den bereinigten Zustand nach Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens: lfd. Nr. Flurstück Wert unbekannt 173 2.400,00 EUR unbekannt 182 2.200,00 EUR unbekannt 184 127.000,00 EUR
Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:
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- Versteigerungstermin
- 02.12.2025, 09:15 Uhr
- Aktenzeichen
- 4 K 24/24
- Versteigerungsart
- Teilungsversteigerung
- Wertgrenzen
- keine Angabe
Wichtige Hinweise
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Objektdaten
- Objekttyp
- Sonstiges Haus
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Einfamilienhaus
zu lfd. Nr. 1: Grünfläche mit erheblichem Baumbewuchs. Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahren dient dieses Grundstück als Tauschfläche und ist mit Abschluss des Verfahrens nicht mehr dem Versteigerungsobjekt zuzuordnen. Statt dessen kommt ein neues Flurstück mit Flurstücksbezeichnung 182 hinzu, das als Wegefläche zur Erschließung des Bewertungsgrundstück Charlottenhof 2a dient.
zu lfd. Nr. 2: Bisheriges Flst. 25 bebaut mit Einfamilienhaus, Baujahr Mitte des 19. Jh, mit angrenzender Scheune sowie mehreren Nebengebäuden; Teil einer ehem. Hofanlage. Bei Begutachtung war das Gebäude in einem überwiegend einfach ausgestatteten, mit mehreren Mängeln und Schäden behafteten Zustand, das Grundstück selbst war überwiegend gepflegt. Im Rahmen der Flurbereinigung werden die Grundstücksgrenzen angepasst, künftiges Flurstück 184.
Bisheriges Flst. 17 genutzt als Grünfläche mit Baumbewuchs, bisher nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt. Im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens werden die Grundstücksgrenzen angepasst. Künftiges Flurstück 173.
Die Teilnehmergemeinschaft der ländlichen Neuordnung S 127 - Verlegung östlich Kunnersdorf, Bereich Süd - weist darauf hin, dass ein Erwerber von Grundstücken in einem Flurbereinigungsverfahren das bisher durchgeführte Verfahren nach § 15 FlurbG gegen sich gelten lassen muss. Der Erwerber tritt in den Verhandlungsstand mit allen Rechten und Pflichten eines Teilnehmers in das Verfahren ein. Dies gilt auch bei einem Erwerb im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens. Aufgrund des fortgeschrittenen Verfahrensstandes sind Änderungen an der im Flurbereinigungsplan ausgewiesenen Abfindung nicht mehr möglich.
Besitz und Nutzung sind übergegangen, der vereinbarte Geldausgleich wurde bereits gezahlt.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!
Lage
Ansprechpartner oder Gläubiger/-vertreter
Antragstellervertreter: Rechtsanwälte Dr. Ruhland, Renger & Poser Partnerschaftsgesellschaft, AZ: 24/00062 Re/fj, Tel. 03581422638
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