Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Dienstag, 6. Mai 2025 um 10:00 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Gardelegen, Saal 3.03 öffentlich versteigert werden:

Einfamilienhaus

Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:

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Verkehrswert
68.000,00 €
Versteigerungstermin
06.05.2025, 10:00 Uhr
Aktenzeichen
31 K 23/23
Versteigerungsart
Zwangsversteigerung
Wertgrenzen
keine Angabe
Amtliche Bekanntmachung

Wichtige Hinweise

Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:

Dieses Amtsgericht veröffentlicht seine Verfahren noch nicht auf unseren Seiten. Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und, falls verfügbar, entsprechende Daten zusammengestellt.

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Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!

Objektdaten

Objekttyp
Sonstiges Haus

Objektbeschreibung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Einfamilienhaus

Das Beschlagnahmegrundstück ist mit einem freistehenden, nicht unterkellerten Wohn-/Einfamilienhaus (Bj. ca. 1870) mit teilweise ausgebautem Dachgeschoss und zwei Nebengebäuden (Abstell-/Heizungsraum; Garage) bebaut.
Das Wohn-/Einfamilienhaus mit Anbau weist einen alters- und modernisierungsbedingten, dem Um- und Ausbau, üblichen Bauzustand auf. Die Fußschwelle des Fachwerks der straßenseitigen Umfassungswand ist zum Teil durch Spritzwasser bzw. Feuchtigkeit geschädigt; die Eindeckung der Überdachung der Terrasse ist undicht und es besteht Instandsetzungsstau; Renovierungs- und Nachrüstungsbedarf (Entlüftung, Rauchmelder, Türen).
Das Beschlagnahmegrundstück hat kein Abwasserkanal und keine Gasleitung/-versorgung.
Die Abwasserentsorgung erfolgt dezentral durch eine Kleinkläranlage und wird sodann in einen Teich, der außerhalb des Bewertungsgrundstücks liegt, eingeleitet.
Des Weiteren läuft die Versorgungsleitung (Strom) teilweise außerhalb des Bewertungsgrundstücks und es müsste eine Umverlegung vorgenommen werden.
Die teilweise Umnutzung des Abstellraumes zu "Wohnen" wurde ohne Nutzungsänderungsantrag vorgenommen. Es liegt keine öffentlich-rechtliche Baugenehmigung dafür vor und durch die Umnutzung kann eventuell der vorherige Bestandschutz erlöschen. Insoweit bedarf die Legalisierung der Nutzung des Wohnraumes einer Klärung mit dem Bauordnungsamt.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!

Lage

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