Zwangsversteigerung Einfamilienhaus (Bungalow) mit Nebengebäuden
Burgwall 2A, 39340 Haldensleben
- Verkehrswert
- 4.700,00 €
- Versteigerungstermin
- 19.12.2025, 08:30 Uhr
- Aktenzeichen
- 9 K 20/24
- Verkehrswert
- 4.700,00 €
- Versteigerungstermin
- 19.12.2025, 08:30 Uhr
- Aktenzeichen
- 9 K 20/24
Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Freitag, 19. Dezember 2025 um 8:30 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Haldensleben, Sitzungssaal 14, Stendaler Str. 18, 39340 Haldensleben öffentlich versteigert werden:
Verkehrswert: 4. 700,00 €
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- 4.700,00 €
- Versteigerungstermin
- 19.12.2025, 08:30 Uhr
- Aktenzeichen
- 9 K 20/24
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 02.10.24
- Besichtigungsart
- Außenbesichtigung
- Wertgrenzen
- gelten
Objektdaten
- Objekttyp
- Bungalow
- Grundstücksfläche
- 736 m²
- Objektzustand
- abbruchreif
- Baujahr
- 1982
- Verfügbarkeit
- leerstehend
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein Grundstück, bebaut mit mehreren, überwiegend verbrauchten Gebäuden.
Besichtigung
Das Objekt wurde ausschließlich von außen besichtigt. Die Bewertung erfolgte im Wesentlichen auf Grundlage dieser Außenbesichtigung sowie vorhandener Unterlagen aus Archiv und Bauamt.
Gebäude
Das Grundstück ist mit einem eingeschossigen, vermutlich nicht unterkellerten Bungalow aus etwa 1982 bebaut. Das Haus (geschätzte BGF ca. 90 m², umbauter Raum ca. 203 m³) weist laut Augenschein und Aktenlage deutliche Feuchte- und Substanzschäden auf und ist seit 2012 ungenutzt. Die Grundrissgestaltung besteht gemäß Bauzeichnungen aus einer typischen, kompakten Bungalowaufteilung mit ein bis zwei Wohnräumen, Küche, Bad sowie Flur. Der bauliche Zustand des Gebäudes ist als verbraucht bis ruinös einzuschätzen; Modernisierungen konnten nicht festgestellt werden. Aufgrund langer Leerstandszeit und augenscheinlicher Verwahrlosung ist die wirtschaftliche Restnutzungsdauer abgelaufen. Es besteht kein Denkmalschutz.
Weitere Gebäude
An das Wohnhaus schließt sich ein Garagen-/Werkstattanbau an, der ursprünglich als Mehrfachgarage gebaut und später als Werkstatt sowie teilweise zu Wohnzwecken umgenutzt wurde (geschätzte BGF ca. 78 m²). Auch hier bestehen erhebliche Substanzschwächen und Schäden. Weitere kleine Nebengebäude, Anbauten oder Bauwerksreste in ruinösem Zustand sind wahrscheinlich vorhanden, darunter Mauerreste und Überdachungen. Außenanlagen zeigen sich verwildert und ungepflegt.
Nutzung
Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Objekt leerstehend, seit etwa 2012 ungenutzt.
Ausstattung
Sonstiges
Lage
Haldensleben, ca. 19.200 Einwohner, Kreisstadt im Landkreis Börde, Sachsen-Anhalt.
Das Objekt liegt am östlichen Rand des Stadtkerns, etwa 1 km vom Marktplatz entfernt, angrenzend an eine Gärtnerei und nahe der "Ohre". Strom- und Wasseranschlüsse werden angenommen, es fehlt jedoch die öffentlich-rechtliche Sicherung der Erschließung. Die Mikrolage ist durch lockere Wohnbebauung, Gewerbebauten und einige Grünflächen geprägt. Das Umfeld ist dünn besiedelt, die Wohnlage wird als durchschnittlich bis gut eingestuft. Verkehrslärm ist gering, da die Zufahrt in zweiter Reihe über einen Privatweg erfolgt.
Infrastruktur fußläufig erreichbar: Bushaltestelle ca. 350 m, Bahnhof 1,5 km, Einkaufsmöglichkeiten (Discounter) ca. 250 m. Schulen, Kindergarten, Ärzte, Apotheke sind im Stadtgebiet und näheren Umgebung vorhanden, meist unter 1 km erreichbar. Das Ortszentrum sowie weitere Einrichtungen des täglichen Bedarfs liegen in geringem bis mittlerem Abstand.
Das Grundstück hat eine Größe von 736 m² und ist annähernd rechteckig zugeschnitten. Die Topografie ist eben, die Grundstückstiefe beträgt ca. 28 m und die Breite an der Zufahrt ca. 25,5 m. Es liegt in zweiter Reihe an einem unbefestigten Privatweg und ist durch einfache Zäune sowie Hecken eingefriedet. Der Zustand ist verwildert, mit starker Gehölzaufwuchs, Müll- und Hausratablagerungen. Es bestehen Grunddienstbarkeiten (Wegerecht) zur Erschließung, jedoch keine öffentlich-rechtliche Erschließungssicherung.
Ansprechpartner oder Gläubiger/-vertreter
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