Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Donnerstag, 21. November 2024 um 09:00 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Würzburg, Ottostraße 5, EG Saal B 001 öffentlich versteigert werden:

Dreifamilienhaus

Verkehrswert: Lfd. Nr. 1   650.000,00     Lfd. Nr. 2   21.000,00    

Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:

Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und nachfolgende Daten zu diesem Aktenzeichen zusammengestellt. Dies ist ein Service von immobilienpool.de.

Versteigerungstermin
21.11.2024, 09:00 Uhr
Aktenzeichen
3 K 61/20
Versteigerungsart
Teilungsversteigerung
Wertgrenzen
keine Angabe
Amtliche Bekanntmachung

Wichtige Hinweise

Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:

Dieses Amtsgericht veröffentlicht seine Verfahren noch nicht auf unseren Seiten. Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und, falls verfügbar, entsprechende Daten zusammengestellt.

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Urheberrechtshinweis zu angezeigten Objekt-Bildern in digitalen Exposès dieses Amtsgerichts:

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Objektdaten

Objekttyp
Sonstiges Haus

Objektbeschreibung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Dreifamilienhaus

Lfd. Nr. 1
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Bebaut mit einem talseitig zweigeschossigen, hangseitig eingeschossigen Dreifamilienhaus (Baujahr vermutlich 1979, KG, Wohnfläche EG ca. 93 qm, Wohnfläche OG ca. 93 qm, Wohnfläche ausgebautes Dachgeschoss ca. 38 qm) mit Doppelgarage (2 baulich nicht getrennte PKW-Einstellplätze, Schleuse zum Wohnhaus, nicht unterkellert, Baujahr vermutlich zwischen 1979 und 1980)
Eine Innenbesichtigung fand nicht statt. Daher kann ein Anspruch auf Vollständigkeit nicht erhoben werden. Leichte Anstrichmängel an der Fassade (insbesondere an den Putzflächen) des Wohnhauses und fehlende Garagentore wurden festgestellt.
Im Übrigen wird auf die differenzierte und ausführliche Darstellung im Gutachten verwiesen.
Nach Auskunft der Antragstellerseite vom 25.4.2022 ist die Dachwohnung vermietet, die Erdgeschosswohnung steht zwischenzeitlich leer und die Wohnung im 1. Stock wird von einem Eigentümer bewohnt.
Ergänzung v. 21.07.2022: Nach Auskunft der Antragstellerseite ist der Mieter der Dachgeschosswohnung ausgezogen.
 
 
Lfd. Nr. 2
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Unbebautes Gartenland. Eine Besichtigung des Objekts fand nicht statt. Vermutlich wird das Bewertungsgrundstück von einem Miteigentümer genutzt. Mietverhältnisse sind nicht bekannt. Das Grundstück ist völlig unerschlossen bzw. ist ein sinnvoller Zugang zum Objekt nur über das Flurstück 522/3 möglich. Eine Zufahrt zum Grundstück bzw. eine Ver- und Entsorgung wäre praktisch nur über die Flurstücke 520/1 und 521 möglich. Begünstigende Rechte sind nach Angaben des Gutachters jedoch an diesen Flurstücken nicht vorhanden. Eine Baulandqualität ist demnach nicht gegeben.
Im Übrigen wird auf die differenzierte und ausführliche Darstellung im Gutachten verwiesen.;
 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!

Lage

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