Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Freitag, 29. November 2024 um 10:00 Uhr folgender Grundbesitz im Raum 116, Sitzungssaal, im Amtsgericht Worms, Hardtgasse 6, 67547 Worms, öffentlich versteigert werden:
lfd. Nr. 1 Verkehrswert: 262.000,00 €
lfd. Nr. 2 Verkehrswert: 141.000,00 €
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- siehe Gutachten
- Versteigerungstermin
- 29.11.2024, 10:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 16 K 32/22
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 06.07.23
- Wertgrenzen
- gelten
Objektdaten
- Objekttyp
- Baugrundstück
Objektbeschreibung
Bei den Versteigerungsobjekten handelt es sich um 2 unbebaute Grundstücke.
Die Grundstücke wurden großenteils als Bauland bewertet; nach Freilegung der ehemaligen Wohn- und Wirtschaftsgebäude.
(Flurstück 622/1)
Auf dem Grundstück an der Goldbergstraße gibt es Einfriedigungsreste von Mauern (Ziegelmauerwerk, Abbruch- bzw. Mischmauerwerk mit Sandsteinen) sowie noch 2 betonierte Stützen und Reste eines Schuppens bis ca. 1,50 m hoch gemauert mit Hohlblocksteinen (unverputzt), darüber Balkenlage aus Rundhölzern.
Auf dem Grundstück an der Unteren Hauptstraße gibt es eine provisorische Einfriedung durch einen Bauzaun; im hinteren Teil starke Höhendifferenz zum höher gelegenen Grundstücksteil; dort Geländeabrisshöhe ca. von außen geschätzt bis zu 3 bis 4 Metern Höhenunterschied; Grundstück mit Wildwuchs (verwildert).
(Flurstück 623/5)
Auf dem Grundstück an der Unteren Hauptstraße gibt es eine provisorische Einfriedung durch einen Bauzaun; Reste einer Einfriedungsmauer aus Hohlblocksteinen (verputzt) im Anschluss an Nachbargebäude Haus-Nr. 57;
Auf dem Grundstück befinden sich noch Schuttreste von Gebäuden sowie ein Container mit Bauschutt; Grundstück mit Wildwuchs (verwildert).
Lage
Die Versteigerungsobjekte befinden sich im Ortskern von Worms-Horchheim.
Die topographische Grundstückslage zeigt eine Hanglage, von der Straße ansteigend. Die Nachbarschaftsbebauung besteht überwiegend aus gewerblicher und wohnbaulicher Nutzung, in gemischter, überwiegend geschlossener Bauweise (Haus-Hof-Bauweise). Die Entfernung zum Ortszentrum beträgt ca. 3-5 Fußminuten (FM), zu öffentlichen Verkehrsmitteln (Bushaltestelle) ca. 2-3 FM. Geschäfte des täglichen Bedarfs: Bäckerei ca. 2-3 FM; Lebensmittelmarkt ca. 15 FM.
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