Bauleitung Auftraggeber

In Landesbauordnungen sind Bauleiter auf Seiten der Auftraggeber. In der HOAI werden die Leitungssaufgaben der Auftraggeber als Objektüberwachung, Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung bezeichnet. Diese Bauleitung wird vom Bauherrn eingesetzt und ist ohne besondere Vollmacht nicht befugt kostenwirksame Entscheidungen zu treffen.

Die Objektüberwachung stellt die Koordination der Bauausführung und die Kontrolle der Übereinstimmung der Ausführung mit den Ausführungsplänen, den Leistungsbeschreibungen, den anerkannten Regeln der Technik und Vorschriften. Die HOAI unterteilt die Leistungen in Grundleistungen und besondere Leistungen.

Zu den Grundleistungen zählen Überwachung der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung,…
Besondere Leistungen sind zusätzlich vertraglich zu vereinbaren. Zu ihnen zählen unter anderen das Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes, Erstellen von Kosten-, Zeit- und Kapazitätsplänen und Überwachung dieser.
Die Leistungen der Bauoberleitung sind auch in der HOAI beschrieben.

Zu den Grundleistungen der örtlichen Bauüberwachung gehören: Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung genehmigten Unterlagen, dem Bauvertrag sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften und weitere.

Mehrere Landesbauordnungen schreiben einen öffentlich-rechtlichen Bauleiter vor. Dieser ist verantwortlich für das Einhalten der Vorschriften des öffentlichen Baurechtes.

Bauleitung Auftragnehmer

Diese Bauleitung vertritt die Interessen des ausführenden Unternehmens. Sie muss auf die termingerechte, qualitätsgerechte und wirtschaftliche Ausführung der Arbeiten achten. Der Umweltschutz und der Gesundheitsschutz sind einzuhalten. Bei kleineren Baustellen ist die Bauleitung nicht durchgängig anwesend. Die ständig anwesende Vertretung ist dann ein Vorarbeiter oder Polier oder ein Schachtmeister. Bei Großbaustellen ist die Leitung hierarchisch organisiert und zwar Oberbauleiter, Bauleiter und Abschnittsbauleiter. Die Aufgaben dieser Bauleitung sind: Abstimmung mit dem Bauherrn und dessen Vertretern (Bauleiter), Führung der gewerblichen Mitarbeiter mit dem Polier an der Spitze, Controllingaufgaben (z. B. Termincontrolling oder Kostencontrolling), Sicherstellen, dass Baumaschinen, Schalung, Rüstung und Baustoffe rechtzeitig und in der ausreichenden Menge auf der Baustelle verfügbar sind, Koordination der Subunternehmer, Abrechnung und Nachtragsmanagement, Kosten- und Leistungsmeldung und Anzeige von Behinderungen.