Allgemeines

Das Risiko, das von der Bodenbeschaffenheit ausgeht trägt der Bauherr. Es ist also in seinem Interesse, das Baugrundrisiko möglichst gering zu halten. Dazu beauftragt der Bauherr am besten einen Baugrundsachverständigen mit einem Bodengutachten. Die Kosten betragen in etwa 0,1% bis 0,5% der gesamten Baukosten. Der Umfang und die Schwierigkeit der Bodenuntersuchungen richten sich nach dem Bauwerk und dem zu erwartenden Baugrund. In der DIN 4020 werden die Bauvorhaben in verschiedene geotechnische Kategorien abhängig vom Bauwerk und den zu erwarteten Boden unterteilt.

Untersuchungsmethoden

Ein wichtiger Bestandteil der Untersuchung ist die Ortsbegehung. Dabei sieht man, ob es in der Nähe Rutschungen gegeben hat, sich Risse in Nachbargebäuden befinden (diese entstehen durch das Setzen des Baugrundes) und unter Umständen kann man abschätzen wie tief das Grundwasser steht. Sind Baugruben oder Entnahmegruben für Kies in der unmittelbaren Umgebung kann man an ihnen die Bodenschichtung ablesen. Je nach geplantem Bauvorhaben werden weitere Unterlagen benötigt wie Bauunterlagen aus der Nachbarschaft, Luftbildaufnahmen und auch weitere Untersuchungen wie künstlich angelegte Gruben (Schürfe), Bohrungen, Sondierungen und geophysikalische Verfahren können notwendig sein.

Bei Bohrungen und Rammsondierungen kann ebenfalls die Tiefe des Grundwasserspiegels bestimmt werden.

Anhand der Untersuchungsergebnisse berechnet der Bausachverständige die zu erwartenden Setzungen und die zulässigen Belastungen des Baugrundes.