(ip/pp) Altbauten sind in der Regel nicht mit den modernsten technischen Standards ausgestattet – zumindest, was den Mietkomfort angeht. So kommt es beispielsweise in Altbauten im Winter häufig vor, dass sich dort in beheizten Räumen infolge der einfacheren Verglasung Tauwasser an den Fensterscheiben bildet. "Dies stellt bei Altbauwohnungen in der Regel keinen Mietmangel da, der die Kürzung des Mietzinses oder automatisch einen Anspruch auf Modernisierungsarbeiten begründet", kommentiert Verena Tiemann von der Quelle Bausparkasse ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Hannover.


Dies treffe vor allem dann zu, wenn das Wasser keine gravierende Schimmelpilzbildung nach sich zieht. In einem Fall des Amtsgerichts (AG) Hannover ging es um derartiges "Schwitzwasser" bei alten Kastenfenstern. Nach Meinung des Gerichts muss sich ein Mieter damit abfinden, was er bei Anmietung im Altbau vorgefunden hat, und was in derartigen Gebäuden tatsächlich der Regelfall ist.

Nur wenn das Fensterholz erheblich durch Feuchtigkeit geschädigt wäre, müsste der Vermieter diesen mangelhaften Zustand erneuern.

AG Hannover, Az.: 409 C 13101/06