(IP) Zur Schadensersatzhaftung eines Subunternehmers für Baumängel im Fall einer Insolvenz hat sich das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz aktuell geäußert. Im bewussten Fall hatte ein Auftragnehmer ein Gebäude errichtet. Er hatte einen Nachunternehmer mit den Dacharbeiten beauftragt. Nach Feuchtigkeitsschäden an den Innenwänden wurde festgestellt, dass die verbauten Dachziegel sowie die montierte Dämmfolie nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprochen hatten. Nach Insolvenz des Auftragnehmers verlangte der Auftraggeber Schadensersatz vom Nachunternehmer.

Das OLG Koblenz gab dem Kläger Recht: Ein Nachunternehmer kann dem Bauherrn trotz fehlenden unmittelbaren Vertrages wegen Eigentumsverletzung auf Schadensersatz haften. Voraussetzung dafür ist, dass die Schäden im Einzelfall nicht mit dem Werkmangel stoffgleich sind.

OLG Koblenz, Az: 5 U 1060/13


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