(ip/pp) Wie es in Praxis um die Beitragspflicht hinsichtlich eines rechtswidrigen Gebührenbescheids bestellt ist, hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil zu entscheiden. Er befand, dass ein Erlass einer gültigen Beitragssatzung einen rechtswidrigen Gebührenbescheid heile - das also der ursprünglich rechtswidrige Gebührenbescheid über einen Schmutzwasserbeitrag mit dem späteren Inkrafttreten einer gültigen Beitragssatzung rechtmäßig werde. Erst mit Erlass der bewussten Satzung aber entstehe erst die öffentliche Last auf den betroffenen Grundstücken und auch die Beitragspflicht. Die korrekte Satzung also, und nicht der Beitragsbescheid sei entscheidend für die Fälligkeit der Gebührenzahlung.

BGH, Az. V ZB 118/07