(ip/djd).- „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem Nachbarn nicht gefällt!" formulierte Schiller in Wilhelm Tell. Ein Spötter verwandelte den Satz in „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn ihm die Nachbarin gefällt." Die sich dann entwickelnden Komplikationen können unter Umständen bis zur Scheidung führen. Tatsächlich kann man sich von seinem Lebenspartner leichter trennen als von seinem Nachbarn. Nachbarn, die sich gut verstehen, ersparen sich eine Menge Ärger. Doch was tun, wenn der beste Wille am Unwillen des anderen zerbricht? Wenn ein handfester Krach entsteht und man vor Gericht landet?

„Dann ist es gut, seine Rechte, aber auch seine Schranken als Nachbar zu kennen", rät die Verbraucherzentrale Niedersachsen und hat zum Thema einen speziellen Ratgeber herausgegeben. Zahlreiche nachbarschaftliche Streitigkeiten könnten vermieden werden, wenn sich die Beteiligten vor dem Streit rechtskundig machen und sich untereinander verständigen würden. Ist allerdings mit dem Nachbarn kein Gespräch möglich, sollte man nicht zur Selbsthilfe greifen, sondern gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen oder Vermittler wie Schiedsämter oder Schlichtungsstellen einschalten.

Was aber regelt das bürgerlich-rechtliche Nachbarrecht? Wann gilt ein Beseitigungsanspruch? Was ist ein Schikaneverbot? Und wie sollte man im Nachbarstreit vorgehen? - Der Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar" der Verbraucherzentrale liefert viele Beispiele für Nachbarschaftsstreitigkeiten aus der Praxis und erläutert verständlich die mögliche Rechtsprechung. Der Autor zeigt auf, welche Beeinträchtigungen hingenommen werden müssen und wogegen man sich wehren kann. Die bedrohlichen Reize der Nachbarin sind allerdings nicht enthalten. Den Ratgeber „Meine Rechte als Nachbar" gibt’s zum Abholpreis von 9,80 Euro in den Beratungsstellen aller Verbraucherzentralen. Für zusätzliche 2,50 Euro für Porto und Versand kommt er - gegen Rechnung - auch ins Haus (Bestelltelefon 01 80 - 5 00 14 33, Mo.-Fr. von 9 bis 16 Uhr, 0,14 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz).