Anfang November des Jahres 2007 hat die politische Arbeitsgruppe, die unter der Leitung des Bundesfinanzministers und des hessischen Ministerpräsidenten steht, ihre Arbeit beendet. Die Eckpunkte liegen vor, das Gesetz ist in Arbeit. In Kraft treten soll die Reform Ende 2007.

Die Gründe für die Reformierung der Erbschaftssteuer sind die als seitens des Bundesverfassungsgerichtes als verfassungswidrig eingestuften hohen Bewertungsabschläge. Zukünftig müssen Unternehmen, Grundstücke oder Häuser in gleicher Form wie Aktien oder anderes Kapitalvermögen mit dem tatsächlichen Wert angesetzt werden. Die bisherige Regelung, das Firmen und Immobilien nur mit einem Bruchteil des Verkehrswertes einbezogen wurden, wurde von den Karlsruher Richters beanstandet