Seit mehreren Jahren haben es sich hiesige Banken und Sparkassen zur Gewohnheit gemacht, Darlehen an ausländische Finanzinvestoren zu verkaufen.

 

Teilweise betrifft dies „faule Kredite“, aber immer öfter werden auch solche Kredite verkauft, die immer pünktlich bedient werden. Durch diese Geschäftsstrategie sollen Investoren angelockt und ihnen das Portfolio schmackhaft gemacht werden.

 

Es erging ein dringender Appell an die Kreditinstitute, Kredite die nicht „notleidend“ sind, ohne Einverständnis des Kreditnehmers zu verkaufen.

 

Ebenso soll der Begriff „notleidend“ seitens der Justiz genauer erläutert werden. Es sollte auch in Betracht gezogen werden, dass ein nicht notleidender Kredit ohne Zustimmung des Kreditnehmers übertragen werden kann.

 

Um den Verkauf seines Kredites und somit einer eventuellen Zwangsversteigerung aus dem Weg zugehen, sollte der Kreditnehmer bei Abschluss des Vertrages ein Abtretungsverbot vereinbaren.