(ip/pp) Wann kann ein Mieter außerordentlich seinen Mietvertrag kündigen war Thema eines aktuellen Beschlusses des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf. rechtfertigt etwa eine schwere Krankheit des Mieters dessen Rücktritt vom Vertrag?

Die Düsseldorfer Richter verneinten dies: „ Die behauptete schwere Krebserkrankung des Klägers (Mieter) rechtfertigt entgegen seiner Ansicht keine Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grunde. Hat, wie im Streitfall, der Vermieter die Vertragspflichten, die er gegenüber dem Mieter zu beobachten hat, unstreitig nicht verletzt, kann ein befristeter Mietvertrag allenfalls dann ausnahmsweise vorzeitig gekündigt werden, wenn sonstige wichtige Gründe aus dem lnteressenbereich des Mieters vorliegen, die nicht in dessen Risikosphäre fallen“ .“Zu dem vom Mieter zu tragenden Risiko gehört deshalb auch der Erhalt seiner Gesundheit; selbst sein Tod fällt in seinen Risikobereich, beendet also das Mietverhältnis nicht, sondern lässt es auf die Erben übergehen“.

“Der Kläger ist schließlich aber auch deshalb nicht schutzwürdig, weil er das ihm auf die (unberechtigte) fristlose Kündigung unterbreitete Angebot, das Mietverhältnis ... einvernehmlich aufzuheben, aus eigensüchtigen Motiven (sofortige Beendigung des Vertrags und Rückzahlung der Kaution) und damit grundlos ausgeschlagen hat.“

OLG Düsseldorf, Az.: 24 W 53/08