(ip/pp) Dass die Aufklärungspflicht von Banken bei Immobiliengeschäften durchaus nicht eindeutig festgelegt ist, zeigt ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe. Danach jedoch müssen Banken Darlehensnehmer jedoch zumindest über eine ihnen bekannte Kontamination eines finanzierten Grundstücks aufklären.

Im konkreten Fall hatte die beklagte Bank vor Abschluss eines Darlehensvertrags mit der Mutter des Klägers Kenntnis von der vorliegenden Verunreinigung des Erdreichs eines zu veräussernden Grundstücks erhalten. Sie konnte zu diesem Zeitpunkt zwar die weitere Entwicklung der Altlastenproblematik noch nicht absehen - wusste aber, dass an der bewussten Parzelle schon Sanierungsarbeiten durchgeführt worden waren, um chemische Altlasten zu beseitigen. Schon dies stellte, so die Richter, einen Umstand dar, der zu einer erheblichen Wertminderung des Grundstücks hätte führen können. Die Bank hätte daher gegenüber der Mutter des Klägers zumindest ihr Wissen offenlegen müssen. Sie mache sich sonst gegenüber dem betroffenen Darlehensnehmer schadensersatzpflichtig.

Zwar müssten Banken ihre Kunden grundsätzlich nicht über die mit der Verwendung des Darlehens verbundenen Risiken aufklären. Etwas anderes gelte aber in derartigen Fällen für einen konkreten Wissensvorsprung im Hinblick auf ein spezielles Risiko eines zu finanzierenden Geschäfts. Dann sei das Mehrwissen derart gravierend, das es auch weitergeben werden müsse.

OLG Karlsruhe, Az.: 17 U 4/07