Verstirbt ein geliebter Mensch, ist die Trauer groß. Und obwohl man sich am liebsten viel Zeit nehmen würde, den Verlust entsprechend zu verarbeiten, gibt es in einem so bürokratischen Land wie Deutschland oft so Einiges zu klären. Das gilt ganz besonders dann, wenn der Verstorbene etwas hinterlassen hat. Und auf jeden Fall immer in dem Moment, wenn ein Haus oder eine andere Immobilie verbleibt und an mehr als nur einen Erben weitergegeben wird. Sind Immobilien im Spiel, ist das Erbe tatsächlich nicht immer ein Gewinn.

Die Gründung einer Erbengemeinschaft

Wird die Immobilie an mehr als nur einen Erben übertragen, heißt das ganz automatisch: Die Erben bilden eine Erbengemeinschaft für die Immobilie. Und diese Erbengemeinschaft hat nicht nur ein Recht auf die Immobilie, sondern auch diverse Pflichten, die es einzuhalten gilt, wenn man die Immobilie tatsächlich in Anspruch nehmen möchte. Das bedeutet, dass im Idealfall alle Beteiligten die gleiche Idee für die Immobilie haben, denn schon kleinste Meinungsverschiedenheiten können ziemlich schwerwiegende Folgen mit sich bringen. Nicht ohne Grund halten viele Menschen Immobilien für das Erbe mit den meisten Konflikten.

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Unterschiedliche Vorstellungen treffen aufeinander

Der eine Erbe will das Haus vielleicht am liebsten oder gleich selbst einziehen, während ein anderer es lieber schnell verkaufen und das Geld aufteilen möchte. Und dann kommt es auch immer wieder vor, dass ein Erbe mit beiden Optionen oder auch einfach dem Verwaltungsaufwand überfordert ist und schlichtweg kein Interesse hat, sich aktiv zu beteiligen. Das Problem ist, dass alle Entscheidungen über die vererbte Immobilie in der Erbengemeinschaft einstimmig getroffen werden müssen. Das betrifft nicht nur Vermietung, Einzug und Verkauf, sondern auch Maßnahmen zur Modernisierung und Reparaturen, die vielleicht noch anstehen. Stellt sich ein einzelner Erbe quer, kommt die gesamte Erbengemeinschaft zum Stillstand.

Die Zwangsversteigerung als letzter Ausweg

Kann sich am Ende wirklich niemand einigen, kommt es zu einem letzten Ausweg, der oft gegen den Willen der Mehrheit passiert. Das ist die Zwangsversteigerung, die gesetzlich sehr genau geregelt ist und dafür sorgt, dass die Immobilie oft deutlich unter dem eigentlichen Marktwert verkauft wird und dabei auch noch eigene Kosten produziert, da das Verfahren mitunter mehrere Monate lang andauert.

Vorsorge statt Streit

Natürlich möchte niemand, dass es soweit kommt. Deshalb kann man, wenn man eine Immobilie vererben möchte, schon vor dem Tod Klarheit schaffen und eigene Regeln setzen. Das Testament sollte also möglichst klar formuliert werden und ganz genau festlegen, wer was erhält. Man kann die Immobilie aber auch schon zu Lebzeiten weitergeben und damit eine sogenannte vorweggenommene Erbfolge erreichen. Es handelt sich dann um eine Schenkung, die auch steuerlich attraktiv sein kann. Denn innerhalb der Familie gelten hohe Freibeträge, die alle zehn Jahre einmal nutzbar sind. Bei Ehegatten beträgt dieser Freibetrag 500.000 Euro, bei Kindern 400.000 Euro pro Elternteil und bei Enkelkindern bis zu 200.000 Euro. Damit das Ganze gültig ist, muss die Schenkung laut § 311b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) allerdings notariell beurkundet werden, sobald es sich um eine Immobilie handelt.

Professionelle Unterstützung

Ist es dafür zu spät, kann es für Erben hilfreich sein, sich während des Prozesses durch einen Notar, Fachanwalt für Erbrecht oder einen Steuerberater gut beraten zu lassen. So lässt sich in vielen Fällen der Familienfrieden bewahren, denn es geht eben oft um mehr als nur das Geld. Auch um Missverständnisse und emotionale Wunden, die vielleicht viel tiefer gehen. Ein gut geplantes Erbe kann Streit nicht nur verhindern, sondern dafür sorgen, dass eine Immobilie das bleibt, was sie sein sollte. Nämlich ein Zuhause und keine Zerreißprobe.