Sorglos möbliert mit Hausrat-Schutz vermieten
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Möblierte Vermietung als Konzept mit Verantwortung
Die Vermietung möblierter Wohnungen gewinnt auch im Jahr 2025 weiter an Bedeutung. Vor allem in urbanen Lagen ist sie mehr als nur eine Zwischenlösung für Geschäftsreisende oder Berufspendler. Voll ausgestattete Wohnungen bieten Mietern Flexibilität und Komfort, während Vermieter mit höheren Erträgen rechnen können. Gleichzeitig bringt dieses Vermietungsmodell zusätzliche Pflichten mit sich – insbesondere beim Thema Versicherungsschutz. Möbel, Elektrogeräte und Einrichtungsgegenstände bleiben Eigentum des Vermieters und müssen im Ernstfall abgesichert sein.
Warum reicht die Wohngebäudeversicherung nicht aus?
Eine Wohngebäudeversicherung schützt die Immobilie selbst – also das Dach, die Wände, die Fenster oder die Heizung. Die bewegliche Einrichtung innerhalb der Wohnung fällt nicht darunter. Bei möblierten Mietverhältnissen trägt der Vermieter jedoch die Verantwortung für Mobiliar, Küchenausstattung und technische Geräte. Ohne passende Hausratversicherung bleibt er im Schadensfall, etwa nach einem Wasserschaden, einem Brand oder bei Vandalismus während eines Leerstands, auf den Kosten sitzen.
Hausrat-Schutz als ergänzende Absicherung für Vermieter
Wird eine Wohnung möbliert vermietet, muss der Vermieter eine eigene Hausratversicherung für die Ausstattung abschließen. Diese sichert typische Risiken wie Brand, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und mutwillige Beschädigung ab. Wichtig ist, dass die Police nicht nur den aktuellen Wert der Einrichtung berücksichtigt, sondern auch während Leerstandszeiten oder Mieterwechsel greift. Eine klare Inventarliste mit Kaufdatum, Hersteller und Anschaffungskosten erleichtert im Schadensfall die Regulierung.
In der Praxis zeigt sich, dass viele Vermieter den Wert ihrer Ausstattung unterschätzen. Hochwertige Küchenmodule, Polstermöbel, TV-Geräte oder Designleuchten führen schnell zu Versicherungssummen im fünfstelligen Bereich.
Marktentwicklung: Möblierte Wohnungen auf dem Vormarsch
Im Jahr 2025 liegt der Anteil möblierter Mietwohnungen in deutschen Großstädten bei über 30 %. Besonders in Städten wie Berlin, München, Hamburg und Frankfurt am Main gehören möblierte Angebote inzwischen zum Standard auf dem freien Wohnungsmarkt. Laut einer aktuellen Marktanalyse von ImmoScout24 entfallen rund 35 % aller Neubau-Inserate auf voll ausgestattete Wohneinheiten.
Dieser Trend hat spürbare Folgen für die Preisentwicklung: Während unmöblierte Wohnungen in städtischen Lagen im Durchschnitt bei 11 € bis 13 € pro Quadratmeter liegen, erreichen möblierte Objekte oft Werte von 20 € bis 24 € – je nach Ausstattung und Lage. Insbesondere bei temporären Mietverhältnissen oder Zielgruppen mit kurzfristigem Wohnbedarf zeigen sich Vermieter offen für flexible Laufzeiten und angepasste Konditionen.
Typische Schadensszenarien und Versicherungslücken
Mit der Ausstattung steigen auch die Risiken. Schäden an Möbeln, Geräten oder dekorativen Elementen sind keine Seltenheit. Besonders häufig treten Probleme auf durch:
Wasseraustritt aus defekten Spülmaschinen oder Waschmaschinen
Kurzschlüsse oder technische Defekte an Elektrogeräten
Schäden durch Mieter, etwa Kratzer im Boden oder Flecken auf Polstermöbeln
Einbruch oder Vandalismus bei Leerstand der Wohnung
Wird keine eigene Hausratversicherung abgeschlossen, bleiben diese Schäden in der Regel unversichert. Auch die Wohngebäudeversicherung greift nicht, wenn ausschließlich Einrichtungsgegenstände betroffen sind.
Zusätzliche Bausteine für mehr Schutz
Eine klassische Hausratversicherung bildet die Grundlage. Darüber hinaus bieten viele Versicherer Zusatzbausteine an, die auf möblierte Vermietung zugeschnitten sind. Dazu zählen etwa Elementarschutz gegen Starkregen oder Rückstau, eine Glasversicherung für Fenster und Möbelelemente oder eine Elektronikversicherung für Küchengeräte und Smart-Home-Technik.
Ergänzend dazu ist eine Vermieter-Haftpflichtversicherung ratsam. Sie schützt gegen Ansprüche von Mietern, etwa bei Verletzungen durch lose Regale, herabfallende Gegenstände oder technischen Fehlfunktionen.
Rechtssicherheit durch klare Mietverträge
Neben dem Versicherungsschutz ist auch die juristische Absicherung entscheidend. Der Mietvertrag sollte genau regeln, in welchem Zustand die Möbel übergeben werden und wer im Fall von Schäden haftet. Übergabeprotokolle, Fotodokumentationen und klar definierte Pflichten des Mieters reduzieren das Risiko von Streitfällen erheblich. Auch sollte vertraglich festgehalten werden, ob der Mieter eine eigene Haftpflichtversicherung vorweisen muss.
Für eine strukturierte Umsetzung bietet sich folgende Checkliste an.