Nicht jeder wird das Geld zum Erwerb von Wohneigentum "mal eben so" auf der hohen Kante liegen haben. Für die meisten stellt der Immobilienkauf die größte Investition des Lebens dar.

Der erste Weg wird Sie in der Regel zu Ihrer Hausbank führen, bei der Sie sich gut beraten fühlen. Es gibt jedoch viele Banken und Finanzberatungen, die sich auf die Finanzierung von Immobilien spezialisiert haben. Hier kann sie unter Umständen eine kompetentere Beratung und interessantere Produkte erwarten.

Vergessen sie nicht: Banken verkaufen Geld.

Und auch hier gilt: Handeln ist erlaubt.
Auf keinen Fall sollten sie es bei nur einem Finanzierungsangebot belassen. Vergleichsangebote eignen sich als gute Argumentationshilfe. Jeder Aufwand bei der Geldbeschaffung kann sich auszahlen. Bedenken sie die Größenordnung, mit der sie bei der Bank vorstellig werden. Ein hohes Darlehen über einen langen Zeitraum gibt auch der Bank Planungssicherheit. Treten sie bei Verhandlungen mit diesem Wissen selbstbewusst auf.

Es gibt jedoch auch einige Vorraussetzungen seitens der Bank, die über die Vergabe des Kredites entscheiden.

Die Kreditvoraussetzungen

Der entscheidendste Punkt sowohl für die Vergabe eines Kredites, als auch für die Realisierbarkeit ist der Eigenkapitalanteil.

Als Faustregel gilt: Rechnen Sie mit mindestens 5,5% des Kaufpreises als Eigenkapital-Anteil für Ihre Immobilienpläne. So viel brauchen Sie etwa für die Grunderwerbssteuer (je nach Bundesland unterschiedlich), für Notar- und Gerichtskosten und gegebenenfalls Maklerkosten. Das wären auch schon die wichtigsten Kaufnebenkosten. Darüber hinaus gilt: Je mehr Eigenkapital Sie für Ihre neue Immobilie haben, desto günstiger wird Ihre Baufinanzierung in der Regel. Mehr Eigenkapital zu haben, ist also für Ihre Immobilienpläne durchaus empfehlenswert.

Mögliche Formen sind:

  • Bargeld

  • Rückkaufwerte von Lebensversicherungen

  • zuteilungsreife Bausparverträge oder

  • sonstige Vermögenswerte und Sicherheiten.

Darüber hinaus achten die Banken auf persönliche Verhältnisse wie z. B.

  • Einkommen & Vermögen

  • das Alter des Kreditnehmers

  • Familienstand & Kinder

  • Beschäftigungsverhältnis

  • Sicherheiten

  • SCHUFA-Auskunft

Bei Neubauten oder Renovierungen gibt es weiterhin die Möglichkeit, handwerkliche Eigenleistungen mit einzurechnen. Ein Architekt oder eine Architektin bestätigt Ihnen die Kostenaufstellung für Ihre geplanten Eigenleistungen – und schon können Sie Ihre Leistungen einrechnen in die Baufinanzierung einrechnen lassen.

Die Finanzierungsberatung

Seien Sie in Fragen der Finanzierung unbedingt realistisch und geben sich keinen Illusionen hin. Sollten sie an der Realisierbarkeit eines Finanzierungsplans zweifeln, sollten sich zwingend eine Zweit/- oder Drittmeinung einholen.

Die Qualität der Finanzierung ist für den Laien schwer einzuschätzen - eine freundliche und aufmerksame Beratung sollte ohnehin selbstverständlich sein. Es lässt sich jedoch leicht erkennen, ob der Berater Sie von vornherein zu einem bestimmten Modell drängen möchte oder ob er sich intensiv mit Ihrer finanziellen Situation auseinandersetzt. Eine eher zurückhaltende Einschätzung Ihrer Lage sollten Sie dabei keinesfalls mit ungerechtfertigter Kritik gleichsetzen. Sehen Sie es lieber als willkommenen Anlass, Ihre Möglichkeiten noch einmal zu überprüfen.

Ein kompetenter Berater wird in jedem Fall über Möglichkeiten der staatlichen Eigentumsförderung, das Baukindergeld und KfW-Darlehen (Kreditanstalt für Wiederaufbau) informieren können. Er sollte in der Lage sein, über Ihre gesetzlichen Ansprüche Auskunft zu geben und diese in die Kalkulation aufzunehmen. In jedem Fall müsste Ihnen am Ende der Beratung eine konkrete Zahl bezüglich der monatlichen Höchstbelastung oder des maximalen Kaufpreises vorliegen.

Bestehen Sie dennoch auf ein Alternativangebot. Je nachdem, wo Sie sich beraten lassen, sollten Ihnen nicht nur hauseigene Produkte angeboten werden, sondern auch Produkte unterschiedlicher Anbieter.

Haben Sie eine schriftliche Finanzierungsaufstellung der monatlichen Belastungen und des Zinssatzes, bedeutet dies noch nicht die Zusage über die Vergabe des Kredites! Diese lassen Sie sich unbedingt schriftlich von der Bank geben. Erst mit einer schriftlichen Zusage über ein Darlehen können Sie einen Kaufvertrag beim Notar unterzeichnen.

Vermeiden Sie unbedingt eine verbindliche Zusage zu einem Kauf, wenn Sie noch nicht über die Entscheidung der Bank verfügen.

Mit der schriftlichen Bestätigung haben Sie außerdem jetzt eine hervorragende Grundlage für das Einholen von alternativen Angeboten zur Hand und es lässt sich damit besser verhandeln

Bei der Bank sparen

Nicht nur über die allgemeinen Konditionen lässt sich reden, sondern auch über die kleineren Positionen. Sie sind nicht auf einem Amt - Gebühren müßten korrekterweise Kosten heißen - und diese sind verhandelbar!

Dies betrifft:

  • Abschlussgebühren

  • Bereitstellungszinsen für die Zeit zwischen Darlehenszusage und Darlehensauszahlung

  • Schadenersatz für Gewinnverlust, wenn Kunden einen Darlehensbetrag nicht abnehmen

  • Schadenersatz für Gewinnverlust, wenn Kunden einen Darlehensbetrag vorzeitig zurückzahlen (Vorfälligkeitsentschädigung)

Vorfälligkeitsentschädigung

Eine Vorfälligkeitsentschädigung kommt bei der frühzeitigen Kündigung des Kredites auf Sie zu. Dies kann z. B. im Falle einer Wiederveräußerung sein. Wenn Sie dann den Kredit nicht zur Finanzierung eines neuen Objektes nutzen, wird die Bank Sie zur Kasse bitten. Schließlich entgehen ihr fest eingeplante Zinsen.

Die Höhe der Entschädigung kann erst bei der Kündigung des Kredites errechnet werden. Sie richtet sich nach:

  • dem aktuellen Zinsstand

  • der Restlaufzeit des Kredites

  • der Höhe des Kredites

  • dem Wiedereinkaufzins der Bank.

Ist eine Vorfälligkeitsentschädigung unvermeidbar, sollten Sie auch hier unbedingt versuchen zu handeln. Schließlich haben Sie sich als überaus kreditwürdig erwiesen, und so einen Kunden verliert keine Bank gerne.