Wichtige Informationen zur Zwangsversteigerung
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Wichtige Informationen zur Zwangsversteigerung für Bietinteressenten:
Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i.d.R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen. 1. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen. 2. Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem Kreditinstitut oder der Bundesbank ausgestellten Verrechnungsscheck, eine Bankbürgschaft oder die Überweisung der Sicherheit auf das Konto der Gerichtskasse ca. eine Woche VOR der Versteigerung. Eine Besichtigung ist nur im Einvernehmen mit dem Eigentümer, Mieter oder Pächter möglich. Die Gutachten können bei Gericht oder unter www.versteigerungspool.de eingesehen werden.
Es handelt sich bei den oben genannten Punkten um allgemeine Informationen. Wir weisen darauf hin, dass Sie spezifische Informationen je Amtsgericht bzgl. der Sicherheitsleistung auf den jeweiligen Seiten der Amtsgerichte bei uns einsehen können: https://versteigerungspool.de/amtsgerichte
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