Objektdaten

Objekt
zum Kauf
Objekttyp
Sonstiges Grundstück
Grundstücksfläche
971 m²

Kosten & Preisangaben

Kaufpreis
727.499,00 €
Provision/Courtage
3,57 % Käuferprovision inkl. gesetzlicher MwSt.

Objektbeschreibung

  • Grundstück - Zum Verkauf steht eine Teilfläche von ca. 971 m² im Augsburger Stadtteil Oberhausen. Sie wird aus dem Flurstück 1915/8, Gemarkung Oberhausen, einem größeren, bereits bebauten Grundstück, abgeteilt und liegt östlich des Bestandsgebäudes am Westendorfer Weg. Der Zuschnitt ist annähernd rechteckig, mit einer Straßenfront von ca. 39 m und einer Tiefe von ca. 25 m (grafisch ermittelte Näherungswerte).

  • Zustand - Die Teilfläche ist mit leichten Nebengebäuden (Schuppen o. ä.) bebaut. Der Käufer übernimmt diese Gebäude und trägt die Kosten eines etwaigen Abbruchs.

  • Planungsrecht - Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 249 „Schönbachstraße“ (in Kraft seit 18.11.1983). Der Plan setzt für diese Fläche ein Mischgebiet (MI) nach § 6 BauNVO fest, mit höchstens zwei Vollgeschossen, einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8 in offener Bauweise. Die überbaubare Fläche ist durch Baugrenzen festgelegt. Rechnerisch ergeben sich bei 971 m² eine zulässige Grundfläche von ca. 388 m² und eine zulässige Geschossfläche von ca. 777 m², vorbehaltlich der Vermessung und der Lage der Baugrenzen. Der Ausbau von Dachräumen ist zulässig, solange die GFZ nicht überschritten wird. Nach Auskunft der Stadtarchäologie Augsburg (09.10.2026) sind auf dem Flurstück Bodendenkmäler weder bekannt noch zu vermuten.

  • Bebauungsmöglichkeiten - Im Mischgebiet sind nach dem Bebauungsplan unter anderem Wohngebäude sowie Geschäfts- und Bürogebäude zulässig. Eine Wohnbebauung, etwa mit Einfamilien-, Doppel- oder Mehrfamilienhäusern, ist nach den Festsetzungen grundsätzlich möglich. Welche Bebauung konkret genehmigungsfähig ist, muss im Rahmen einer Bauvoranfrage bei der Stadt Augsburg geklärt werden. Maßgeblich sind die Festsetzungen des Bebauungsplans in der jeweils geltenden Fassung.

  • Stellplätze - Für den Nachweis von Kfz- und Fahrradstellplätzen gilt die Stellplatzsatzung der Stadt Augsburg. Das Grundstück liegt außerhalb der in der Satzung festgelegten Zonen (Kernzone, Kernrandzone, Randzone). Nach der Satzung sind bei Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern ein Kfz-Stellplatz je Wohnung bis 140 m² Wohnfläche (ab 140 m² zwei) sowie bei sonstigen Gebäuden mit Wohnungen ein Stellplatz je Wohnung zuzüglich 10 % Besucherstellplätze vorzusehen. Hinzu kommen Fahrradabstellplätze. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Antragstellung geltende Fassung der Satzung. Die konkrete Anzahl ist im Rahmen der Bauvoranfrage bzw. des Bauantrags zu klären.

  • Erschließung - Nach der Planauskunft der swa Netze (Abruf vom 15.10.2026) verlaufen im Westendorfer Weg eine Wasserleitung sowie Strom-Niederspannungs- und Mittelspannungskabel. Eine Gasleitung liegt in der Schönbachstraße, nicht im Westendorfer Weg. Fernwärme und Glasfaser der swa sind nicht verzeichnet. Eigene Hausanschlüsse für die Teilfläche sind in den Plänen nicht dargestellt; Anschlüsse sind daher voraussichtlich herzustellen. Nach der Anliegerbescheinigung der Stadtentwässerung Augsburg vom 25.09.2026 ist das Flurstück 1915/8 mit der Grundstücks- und Geschossfläche der vorhandenen Gebäude beitragsrechtlich abgegolten; ein Beitragsrückstand besteht nicht. Für darüber hinausgehende Geschossflächen kann ein weiterer Beitragsanspruch entstehen. Die Lage des Kanals am Westendorfer Weg sowie Angaben zur Telekommunikation sind im Einzelnen mit den zuständigen Stellen zu klären. Lage und Verlauf der Leitungen sind unverbindlich; vor Baubeginn sind aktuelle Spartenauskünfte einzuholen.

  • Wasser und Hochwasser - Nach der Standortauskunft des Bayerischen Landesamts für Umwelt (UmweltAtlas Bayern, Abruf vom 15.10.2026) sind für den Standort keine Hochwassergefahrenflächen und kein Überschwemmungsgebiet verzeichnet. Aus hydraulischer Sicht sind keine Gefährdungen durch Hochwasser zu erwarten. Im näheren Umfeld ist der Wasserwirtschaftsverwaltung ein Hochwasser-Schadensereignis bekannt. Die Hinweiskarte Oberflächenabfluss und Sturzflut weist für das Umfeld eine potenziell erhöhte Gefährdung durch Starkregen aus. Der Grundwasserflurabstand am Grundstück ist nicht verbindlich geklärt. Bauwerke im Grundwasser, etwa Keller oder Tiefgaragen, sowie eine Bauwasserhaltung sind nach Angabe der Stadt Augsburg wasserrechtlich erlaubnispflichtig. Für die Planung wird ein Baugrundgutachten empfohlen. Die Auskünfte beziehen sich auf einen Punkt am Bestandsgebäude, sind nicht flurstücksgenau und ersetzen keine Baugrunduntersuchung.

  • Altlasten und Bodenbeschaffenheit - Das Flurstück wird nach Auskunft des Umweltamts der Stadt Augsburg vom 01.10.2026 nicht im Altlastenkataster geführt; konkrete Hinweise auf Altlasten liegen nicht vor. Das Umweltamt weist darauf hin, dass im weiteren Umfeld belastete Auffüllungen festgestellt wurden und Restbelastungen nicht ausgeschlossen werden können. Eine Bodenuntersuchung vor Planung und Kalkulation wird empfohlen.

  • Verkauf und Vermessung - Verkauft wird eine noch nicht vermessene Teilfläche. Die Vermessung erfolgt auf Kosten des Käufers. Die Teilfläche wird im Kaufvertrag anhand eines Lageplans bestimmt. Die Fläche von ca. 971 m² ist ein vorläufiger Wert; der Kaufpreis bemisst sich nach der vermessenen Fläche.

Lage