Die nächsten 3 Zwangsversteigerungen (3 insgesamt)

Einfamilienhaus ZVG

Einfamilienhaus

Zwangsversteigerung in
39264 Zerbst/Anhalt, OT Grimme

Amtsgericht Zerbst:
9 K 12/22
Versteigerungstermin:
21.03.2024, 09:00 Uhr
Wohngrundstück ZVG

Wohngrundstück

Zwangsversteigerung in
06869 Coswig (Anhalt)

Amtsgericht Zerbst:
9 K 15/21
Versteigerungstermin:
21.03.2024, 11:00 Uhr
Gartenland und Einfamilienhausgrundstück ZVG

Gartenland und Einfamilienhausgrundstück

Zwangsversteigerung in
06869 Coswig (Anhalt), OT Klieken

Amtsgericht Zerbst:
9 K 6/22
Versteigerungstermin:
30.05.2024, 09:00 Uhr

Wichtige Hinweise

Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:

Dieses Amtsgericht veröffentlicht seine Verfahren noch nicht auf unseren Seiten. Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und, falls verfügbar, entsprechende Daten zusammengestellt.

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Gutachten können Sie über eine Recherche-/ Bereitstellungsgebühr direkt bei uns herunterladen.

Urheberrechtshinweis zu angezeigten Objekt-Bildern in digitalen Exposès dieses Amtsgerichts:

Sofern in digitalen Immobilien-Exposés dieses Amtsgerichts Bildmaterial angezeigt wird, unterliegt dieses dem Urheberrecht. Sofern dieses Bildmaterial dem PDF-Gutachten oder PDF-Exposé entnommen ist, gelten die Urheberrechte, die in den vorgenannten Dokumenten genannt werden. Das Urheberrecht liegt dabei entweder beim Gutachter selbst oder bei von ihm für die Erstellung des Bildmaterials beauftragten Personen. 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!

Sicherheitsleistung

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

  1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
  2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
  3. Überweisung der Sicherheit auf das vom Gericht angegebene Konto oder
  4. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht