Amtsgericht Wolfsburg
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Wohn- und Geschäftshaus, Nebengebäude
Zwangsversteigerung in
38448 Wolfsburg
Zweifamilien-Doppelhaushälfte
Zwangsversteigerung in
38440 Wolfsburg
Sicherheitsleistung
Wichtige Informationen zur Sicherheitsleistung - Barzahlung ist ausgeschlossen!
Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.
Barzahlung ist ausgeschlossen!
Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:
- Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
- Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
- Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts
- Die Überweisung der Bietungssicherheit in Höhe von 10 % vom Verkehrswert sollte spätestens 1 Woche vor dem Versteigerungstermin veranlasst werden, damit im Termin der entsprechende Nachweis vorliegt!
Bankverbindung zur Überweisung der Sicherheitsleistung:
Amtsgericht Wolfsburg,
Nord/LB,
IBAN: DE83 2505 0000 0106 0236 74,
SWIFT-BIC: NOLADE2H
Bitte im Verwendungszweck das vollständige Aktenzeichen bzw. die Geschäfts-Nr. sowie die Bemerkung "Bietungssicherheit" angeben.
Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.