Amtsgericht St. Goar
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Villengebäude und tlw. bebautes Gartengrundstück
Zwangsversteigerung in
55430 Oberwesel
gewerblich genutztes Gebäudekonglomerat
Zwangsversteigerung in
56291 Leiningen-Sauerbrunnen
Einfamilienhaus
Zwangsversteigerung in
56283 Halsenbach
Sicherheitsleistung
Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.
Barzahlung ist ausgeschlossen!
Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:
1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
3. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts oder
4. Überweisung der Sicherheit auf das Konto:
Kontoinhaber: Gerichtszahlstelle St. Goar
Bank: Postbank Ludwigshafen
BLZ: 545 100 67
Konto-Nr.: 233 80 671
IBAN: DE41 5451 0067 0023 3806 71
BIC: PBNKDEFFXXX
Im Verwendungszweck der Überweisung ist unbedingt anzugeben:
< Sicherheit Zwangsversteigerung 1 K __________ (Az.)>
< Absendername >
Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.
Eine Einzahlung der Sicherheitsleistung auf der Gerichtszahlstelle des Amtsgerichts St. Goar in bar ist nicht möglich!