Amtsgericht Reinbek
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Einfamilienhaus
Zwangsversteigerung in
22885 Barsbüttel
Einfamilienhaus
Zwangsversteigerung in
22885 Barsbüttel
Sicherheitsleistung
Wichtige Informationen zur Sicherheitsleistung - Barzahlung ist ausgeschlossen!
Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.
Barzahlung ist ausgeschlossen!
Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:
1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten bestätigten Bundesbankscheck oder
3. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines berechtigten Kreditinstituts oder
4. Überweisung der Sicherheit auf das vom Gericht angegebene Konto:
Empfänger: Finanzministerium Schleswig-Holstein - Landeskasse -
IBAN: DE42 2000 0000 0020 2015 21
BIC: MARKDEF1200 (für Überweisungen aus dem Ausland)
bei der Bundesbank Hamburg
Verwendungszweck:
Datum des Zwangsversteigerungstermins UND
vollständiges gerichtliches Aktenzeichen UND
Debitornummer 9000037955
z. B. 26.03.2010 + 2 K 10/09 + 9000037955
Die Überweisung der Sicherheitsleistung muss mindestens 4 Werktage (ohne Samstage) vor der Versteigerung erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.