Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (5 insgesamt)

Dreizimmerwohnung ZVG

Dreizimmerwohnung

Zwangsversteigerung in
77704 Oberkirch

Amtsgericht Offenburg:
2 K 6/22
Versteigerungstermin:
19.04.2024, 09:30 Uhr
Landwirtschaftsfläche ZVG

Landwirtschaftsfläche

Zwangsversteigerung in
77652 Offenburg

Amtsgericht Offenburg:
1 K 4/22
Versteigerungstermin:
03.05.2024, 08:30 Uhr
Wohnhaus ZVG

Wohnhaus

Zwangsversteigerung in
77740 Bad Peterstal-Griesbach

Amtsgericht Offenburg:
1 K 13/22
Versteigerungstermin:
03.05.2024, 10:15 Uhr
1 Landwirtschaftsfläche und 3 Waldflächen ZVG

1 Landwirtschaftsfläche und 3 Waldflächen

Zwangsversteigerung in
77654 Offenburg

Amtsgericht Offenburg:
1 K 18/22
Versteigerungstermin:
16.05.2024, 10:00 Uhr

Sicherheitsleistung

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

  1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
  2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
  3. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts oder
  4. Überweisung der Sicherheit auf das Konto:

Achtung ab 01.01.2023: geänderte Bankverbindung und weitere notwendige Angaben bei Überweisung von Sicherheitsleistungen: Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63 BIC: SOLADEST600

Sicherheitsleistungen sind dann ausschließlich auf dieses Bankkonto zu überweisen mit dem für dieses Objekt gültigen Verwendungszweck, welcher der Terminbestimmung zu entnehmen ist.

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht