Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (10 insgesamt)

Einfamilienhaus ZVG

Einfamilienhaus

Zwangsversteigerung in
67677 Enkenbach-Alsenborn

Amtsgericht Kaiserslautern:
5 K 26/23
Versteigerungstermin:
04.04.2024, 13:45 Uhr
Termin aufgehoben ZVG

Zweifamilienhaus

Zwangsversteigerung in
66851 Queidersbach

Amtsgericht Kaiserslautern:
4 K 35/23
Versteigerungstermin:
11.04.2024, 13:00 Uhr
Einfamilienhaus ZVG

Einfamilienhaus

Zwangsversteigerung in
67700 Niederkirchen

Amtsgericht Kaiserslautern:
2 K 23/23
Versteigerungstermin:
11.04.2024, 14:30 Uhr
3-Zimmerwohnung ZVG

3-Zimmerwohnung

Zwangsversteigerung in
67659 Kaiserslautern

Amtsgericht Kaiserslautern:
5 K 7/23
Versteigerungstermin:
18.04.2024, 13:45 Uhr

Sicherheitsleistung

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

  1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder

  2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder

  3. Überweisung der Sicherheit auf folgendes, vom Gericht angegebene Konto:

Postbank Ludwigshafen IBAN: DE51 5451 0067 0001 4136 77 BIC: PBNKDEFF

oder 4. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht