Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (7 insgesamt)

Wohnhaus, eingeschossiges Gebäude, Wald- und Landwirtschaftsflächen ZVG
Amtsgericht Crailsheim:
3 1 K 38/20
Versteigerungstermin:
21.07.2025, 08:00 Uhr
Einfamilienwohnhaus ZVG

Einfamilienwohnhaus

Zwangsversteigerung in
97993 Creglingen

Amtsgericht Crailsheim:
4 1 K 26/23
Versteigerungstermin:
21.07.2025, 11:00 Uhr
Wohnung Nr. 2 ZVG

Wohnung Nr. 2

Zwangsversteigerung in
97980 Bad Mergentheim

Amtsgericht Crailsheim:
4 1 K 10/24
Versteigerungstermin:
28.07.2025, 08:00 Uhr
Praxis ZVG

Praxis

Zwangsversteigerung in
74592 Kirchberg an der Jagst

Amtsgericht Crailsheim:
3 1 K 13/24
Versteigerungstermin:
28.07.2025, 11:00 Uhr

Sicherheitsleistung

Wichtige Informationen zur Sicherheitsleistung - Barzahlung ist ausgeschlossen!

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:
1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
3. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts
4. Überweisung der Sicherheit auf das in der Terminsbestimmung angegebene Konto unter Angabe des dort genannten Verwendungszweckes.

- Absendername und Bankverbindung (für evtl. Rücküberweisung)

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht