Sicherheitsleistung ist u. a. auch möglich durch vorherige Überweisung auf ein Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg, wenn der Betrag rechtzeitig vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben ist und der entsprechende Nachweis der Landesoberkasse im Versteigerungstermin vorliegt.
Die Überweisung muss auf folgendes Konto erfolgen:
Wenn der Verwendungszweck nicht richtig angegeben ist, kann das Geld nicht ordnungsgemäß verbucht werden und dem Gericht liegt der erforderliche Nachweis nicht vor. Dies hat die Zurückweisung des Gebots mangels Sicherheitsleistung zur Folge. Es ist Sache des Bieters, dafür zu sorgen, dass der Nachweis dem Gericht rechtzeitig (mind. 2 Tage vor dem Versteigerungstermin) vorliegt. Bedenken Sie hierbei die Bearbeitungszeiten der Banken. Ein Kontoauszug o. ä. reicht als Nachweis der Sicherheitsleistung nicht aus.