Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (3 insgesamt)

Termin aufgehoben ZVG

Zweifamilienhaus mit Garagen

Zwangsversteigerung in
54524 Klausen - Pohlbach

Amtsgericht Wittlich:
12b K 31/24
Versteigerungstermin:
16.10.2025, 09:00 Uhr
2 Landwirtschaftsflächen ZVG

2 Landwirtschaftsflächen

Zwangsversteigerung in
54516 Wittlich

Amtsgericht Wittlich:
12a K 24/24
Versteigerungstermin:
23.10.2025, 09:00 Uhr
Einfamilienhaus mit Nebengebäude ZVG

Einfamilienhaus mit Nebengebäude

Zwangsversteigerung in
54536 Kröv

Amtsgericht Wittlich:
12a K 32/24
Versteigerungstermin:
04.02.2026, 10:30 Uhr
Wohnhaus mit Nebengebäuden und Garagen ZVG

Wohnhaus mit Nebengebäuden und Garagen

Zwangsversteigerung in
54518 Minderlittgen

Amtsgericht Wittlich:
12a K 2/25
Versteigerungstermin:
26.02.2026, 10:30 Uhr

Sicherheitsleistung

Wichtige Informationen zur Sicherheitsleistung - Barzahlung ist ausgeschlossen!

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

  1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
  2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
  3. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum Betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts
  4. Überweisung der Sicherheit auf das vom Gericht angegebene Konto.

Im Verwendungszweck der Überweisung ist unbedingt anzugeben:

  • Zwangsversteigerung Aktenzeichen/Kassenzeichen - Amtsgericht
  • Absendername und Bankverbindung (für evtl. Rücküberweisung)

Die Bankverbindung können Sie unter der Telefonnummer 06571/101-0 erfragen. Auf Wunsch erhalten Sie vom Amtgericht auch einen vorbereiteten Überweisungsträger.

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


Lage und Anfahrt zum Amtsgericht