Zwangsversteigerung Wohnhaus mit drei Wohneinheiten und ein Einfamilienhaus
Herzog-Franz-Straße 18 + 18A, 38518 Gifhorn
- Verkehrswert
- 310.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 09.06.2023 10:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 5 K 7/22
- Verkehrswert
- 310.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 09.06.2023 10:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 5 K 7/22
Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Freitag, 09. Juni 2023 um 10:00 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Am Schloßgarten 4, 38518 Gifhorn, Saal 120, öffentlich versteigert werden:
Verkehrswert: 310.000,00 €
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- 310.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 09.06.2023, 10:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 5 K 7/22
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 21.10.22
- Besichtigungsart
- Innen- und Außenbesichtigung
- Wertgrenzen
- gelten
Objektdaten
- Objekttyp
- Sonstiges Haus
- Grundstücksfläche
- 508 m²
- Heizungsart
- Zentralheizung
- Objektzustand
- sanierungsbedürftig
- Baujahr
- siehe Gutachten
- Verfügbarkeit
- siehe Gutachten
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein Grundstück, bebaut mit einem Wohnhaus mit drei Wohneinheiten (Gebäude A-Vorderhaus), einem Einfamilienhaus (Gebäude B-Hinterhaus) sowie einem Geräte- und einem L-förmigen Lagergebäude.
Gebäudeart:
A: Vorderhaus: Wohnhaus mit drei Wohneinheiten; teilunterkellert, dreigeschossig (EG-OG-DG), wahrscheinlich flaches Spitzbodengeschoss, freistehend - Baujahr lt. Aussage um 1930; taxiert 1972.
B: Hinterhaus: Einfamilienhaus; geringfügig unterkellert, zweigeschossig (EG-DG), Spitzbodengeschoss, freistehend - Baujahr lt. Aussage um 1930; taxiert 1977.
Modernisierungen:
A: 2008: Heizleitungen und -körper (WEH 3) // 2009: Bad (WEH 2) // 2010: Schornsteinkopf, Klingel, Sicherungskasten, zusätzlich wird die Erneuerung der gemeinschaftlichen Therme, die Fertigstellung des Bades (WEH 1) sowie einfache, notwendige Sanierungen unterstellt.
B: 1995/96: Komplettsanierung / -modernisierung. Zusätzlich werden einfache notwendige Sanierungen unterstellt.
Nutzungseinheiten, Raumaufteilung WOHNHAUS mit drei Wohneinheiten:
Kellergeschoss: Kellerraum, I Kellerraum II.
Erdgeschoss Wohneinheit 1: Flur, Zimmer 1, Küche, Bad, Zimmer 2, Zimmer 3 - Wohnfläche ca. 67,85 m².
Dachgeschoss Wohneinheit 2: Flur, Wohnen, Zimmer 1, Küche, Bad, Abstellraum, Durchgang, Zimmer 2 - Wohnfläche ca. 71,2 m².
Dachgeschoss Wohneinheit 3: Keine genauen Angaben über Grundrissaufteilung möglich. Eine Besichtigung konnte nicht durchgeführt werden - Wohnfläche ca. 65 m².
Spitzbodengeschoss: wahrscheinlich flacher Spitzbodenraum.
Nutzung/Raumaufteilung EINFAMILIENHAUS:
Kellergeschoss: Kellerraum 1, Kellerraum 2.
Erdgeschoss: Diele, Küche, Vorrat, WC, Essen und Wohnen, Zimmer 1 - Wohnfläche ca. 66,3 m².
Dachgeschoss: Wohndiele, Zimmer 2, Schrankraum, Bad, Vorzimmer, Zimmer 3, Zimmer 4 - Wohnfläche ca. 93,55 m².
Spitzbodengeschoss: Spitzbodenraum.
Das Wohnhaus mit drei Wohneinheiten unterliegt einem allgemeinen bis tlw. erheblichen Unterhaltungs- und Sanierungsstau und macht insgesamt einen vernachlässigten Eindruck. Das Einfamilienhaus unterliegt ebenfalls einem allgemeinen Unterhaltungs- und Sanierungsstau und macht einen vernachlässigten bis tlw. sogar sehr vernachlässigten Eindruck. Die rückwärtige, südliche Grundstücksfläche mit dem L-förmigen Lagerschuppen befindet sich gleichermaßen in einem stark vernachlässigten bis tlw. verwahrlosten Zustand.
Zum Zeitpunkt der Wertermittlung war das Objekt gemischt genutzt.
Lage
Das Versteigerungsobjekt befindet sich in Gifhorn (ca. 43.000 Einwohner).
Das unregelmäßige, rechteckähnliche Grundstück liegt in mittiger Stadtkernlage von Gifhorn an einer voll ausgebauten, innerörtliche Anliegerstraße (“Sackgasse“) mit überwiegend starkem Verkehr. Gehwege und Parkstreifen sind beidseitig vorhanden. Die Nachbarschaftsbebauung besteht aus gewerblichen und wohnbaulichen Nutzungen, in überwiegend aufgelockerter und offener Bauweise, tlw. geschlossene Bauweise.
Geschäfte des täglichen Bedarfs, Kindergarten und alle Schulen, Ärzte und Fachärzte haben sich in fußläufiger Entfernung sowie in den anderen Stadtteilen niedergelassen. Öffentliche Verkehrsmittel (Bushaltestelle) können in fußläufiger Entfernung erreicht werden. Die Wohnlage wird als mittel bis sehr gut eingestuft.
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