Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Freitag, 31. März 2023 um 10:00 Uhr folgender Grundbesitz im Raum X, Sitzungssaal, Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Wittelsbachstraße 10, 67061 Ludwigshafen, öffentlich versteigert werden:

Verkehrswert: 140.000,00 €

Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.

Verkehrswert
140.000,00 €
Versteigerungstermin
31.03.2023, 10:00 Uhr
Aktenzeichen
3 K 43/21
Versteigerungsart
Zwangsversteigerung
Wertermittlungsstichtag
15.02.22
Besichtigungsart
Außenbesichtigung
Wertgrenzen
keine Angabe
Amtliche Bekanntmachung Gutachten

Objektdaten

Nebengebäude
Objekttyp
Einfamilienhaus
Grundstücksfläche
450 m²
Baujahr
1975
Verfügbarkeit
siehe Gutachten
Anzahl Etagen
1

Objektbeschreibung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein Einfamilienhaus mit Schuppen.

Das Objekt konnte vom Gutachter nur von außen besichtigt werden. Daher basiert die Ermittlung des Verkehrswertes auf diversen Faktoren: u. a. Außenbesichtigung, Baupläne, Vergleichswerte.

Das 1-geschossige Wohnhaus wurde geschätzt vor 1975 in Massivbauweise errichtet. Der Zustand des Innenausbaus sowie die Ausstattung ist unbekannt. Es ist davon auszugehen, dass Gewerke unvollständig, veraltet oder neu herzustellen sind. Der bauliche Zustand ist soweit ersichtlich unbefriedigend. Unterhaltungsstau, Schäden und allgemeiner Renovierungsbedarf sind wahrscheinlich vorhanden.

Zum Zeitpunkt der Wertermittlung stand das Objekt augenscheinlich leer.

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Lage

Das Versteigerungsobjekt befindet sich in Ludwigshafen/Rhein (ca. 172.000 Einwohner), im Stadtteil Mundenheim (ca. 13.000 Einwohner).

Die Entfernung zum Stadtzentrum beträgt ca. 3,5 km. Geschäfte des täglichen Bedarfs, Schulen und Ärzte sowie öffentliche Verkehrsmittel (Bus- Bahnhaltestelle) können in fußläufiger Entfernung erreicht werden. Die Nachbarschaftsbebauung besteht überwiegend aus wohnbaulichen Nutzungen. Die Hardenburgstraße ist eine voll ausgebaute Wohnstraße.

Anmerkung: Das Hinterliegergrundstück (Bewertungsgrundstück) ist durch andere Grundstücke von der Straße getrennt. Der Zugang sowie die Versorgung erfolgt somit über Flächen, die nicht im Bewertungsauftrag enthalten sind. In der folgenden Wertermittlung wird unterstellt, dass die Nutzbarkeit des Bewertungsgrundstücks geregelt/geduldet oder zukünftig zu regeln ist (z. B. Notwegerecht, Wege- und Leitungsrecht, Ankauf).

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Hinweis: Die Position auf der Karte ist möglicherweise ungenau. Angabe ohne Gewähr.

Ansprechpartner oder Gläubiger/​-vertreter

Kein Ansprechpartner in diesem Verfahren

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Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.